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28.04.2025 | von LK Vorarlberg Redaktion

Im Rahmen der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Vorarlberg am 17. April wurden einstimmig die folgenden Resolutionen verabschiedet.

Vollversammlung der LK Vorarlberg.jpg © LK Vbg.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer hat in diesen turbulenten Zeiten sehr viele Themen auf der Tagesordnung, wofür Lösungen gebraucht werden. Die Resolutionen zeigen den möglichen Weg. © LK Vbg.

1. Jagdgesetz

Das Vorarlberger Jagdgesetz steht vor einer Novellierung, ebenso steht das Konzept Rotwildmanagement Reimoser vor einer Evaluierung. Die Praxis zeigt, dass die bestehenden Regelungen und Gesetze, die die Jagd regeln, optimiert werden müssen.
Im Kern geht es um gesunde, dem Lebensraum, dem Wald und dessen sonstigen Funktionen und Leistungen angepasste Wildtierbestände. Das Jagdgesetz regelt viele Details, aber stellt, wie die Praxis der letzten Jahrzehnte zeigt, diese zentrale Aufgabe nicht ausreichend sicher. Da gilt es zu überarbeiten, zu adaptieren und auch zu durchforsten. 
Beispiele sind:
  • die Festsetzung und die Umsetzung der Abschussvorgaben, der Abschussüberprüfung und der Vorlage von erlegten Tieren 
  • ob, wann, wie und was gefüttert wird
  • das Erreichen und Halten von standortangepassten Wildbestandsdichten 
  • die Bekämpfung von Tierseuchen 
  • die Überarbeitung der jagdbaren Wildarten
Die Aufgaben und die Verantwortung, die ein Jagdnutzungsberechtigter mit der Pachtung eines Reviers übernimmt, müssen durchsetzbar sein. Bei Nichteinhaltung müssen klare Konsequenzen folgen, insbesondere dann, wenn öffentliche Interessen betroffen sind. Die LK Vorarlberg ist bereit, sich in diesem Prozess einzubringen.

2. Tuberkulose

Die TBC-Problematik beschäftigt die Vorarlberger Alpwirtschaft, die Landwirte, die Jägerschaft und die Behörden bereits 15 Jahre. Nunmehr sind weitere Bekämpfungsgebiete hinzugekommen. Die jährlichen Kosten für die TBC-Verwaltung, Untersuchungen von erlegtem Rotwild, Schnelltests bei Rindern, Versicherungen und Entschädigungen aus dem Tierseuchenfonds Bund und Land belasten das öffentliche Budget überdurchschnittlich. Dennoch scheint es, dass die Thematik nunmehr endlich gesamthaft ernsthafter angegangen wird, wie dies in der Vergangenheit der Fall war, und der Schulterschluss von Grundbesitzern und Jagd und die Bereitschaft, die hohen Abschussvorgaben zur Erreichung einer starken Wildbestandsabsenkung zu erfüllen, gegeben sind.
Das unterstützen wir, fordern aber gleichzeitig bei Nichterfüllung der anstehenden Aufgaben im Interesse aller Beteiligten, die sich ehrlich bemühen, klare Konsequenzen. Wenn die Ergebnisse fehlen, dann muss die Behörde aufgrund des bestehenden hohen öffentlichen Interesses Maßnahmen ergreifen können.

3. Schutz von landwirtschaftlichen Flächen

Sorgsamer Umgang mit Grund und Boden ist für unsere Zukunft essenziell. Die Landwirtschaft ist bodenabhängig und nur die eigene Lebensmittelerzeugung krisensicher. Der sorgsame Umgang mit Grund und Boden ist für die Zukunftssicherung von höchster Bedeutung.
Die LK Vorarlberg begrüßt die Festlegungen im Arbeitsprogramm der Vorarlberger Landesregierung, das sich für den Erhalt und einen restriktiven Umgang mit der Landesgrünzone bekennt und auch den Erhalt und den Schutz der ertragreichen Flächen in anderen Landesteilen – Vorrangflächen Bregenzerwald – forciert, um die Produktionsgrundlage für die heimische Lebensmittelerzeugung nachhaltig abzusichern.
Kulturland und dessen Bewirtschaftung sind nicht nur für die Lebensmittelversorgung unverzichtbar, sondern auch wichtigstes Kapital unseres Lebensraumes und des Tourismus, insbesondere in den Berggebieten des Landes.
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden und das Halten der Siedlungsränder sollen als Grundprinzip und Verpflichtung für alle gelten. Die LK Vorarlberg fordert, dass der Schutz landwirtschaftlicher Flächen in der Interessenabwägung denselben Stellenwert hat wie extensiv genutzte Mager- und Streuwiesen. Die Doppelmühle, dass als Ersatzmaßnahme für die Versiegelung von Grünflächen zusätzliches Grünland extensiviert werden muss, ist umgehend zu beenden. 
Vollversammlung der LK Vorarlberg.jpg © LK Vbg.
Mit den Vertretern der Dienstnehmerseite wird auch über das ganze Jahr hindurch eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet. © LK Vbg.

4. Zahlung für die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der extremen bergbäuerlichen Betriebe

Gerade in den landschaftlich besonders bedeutenden Berggebieten ist die landwirtschaftliche Bewirtschaftung gefährdet. Aufgrund der hohen und steigenden Kosten bei gleichzeitig stagnierenden Erträgen ist die Weiterbewirtschaftung vieler Höfe in extremen Berglagen unsicher geworden. Insbesondere wenn Investitionen anstehen, zeigt es sich, dass diese wirtschaftlich nur noch schwer umsetzbar sind.
Die Pflege und Erhaltung der Berglagen stellt die Grundlage für einen für Vorarlberg bedeutenden Wirtschaftszweig, den Tourismus, dar. Verlieren wir diese Bergbauern, dann ist es zu spät zu handeln!
Die LK Vorarlberg fordert, dass die besonderen Leistungen, die die Betriebsgruppe der bergbäuerlichen Betriebe der oberen Erschwernisgruppen erbringt, durch ein zusätzliches Abgeltungsmodell, bekannt auch als „Nächtigungseuro“, bezahlt werden.

5. Erneuerbare Energie

Gerade die landwirtschaftlichen Betriebe können mit den vorhandenen Dachflächen einen wichtigen Beitrag zur erneuerbaren Energieversorgung leisten. Unterstützt durch die Beratung ist es in den letzten beiden Jahren gelungen, zahlreiche Projekte im PV-Bereich anzustoßen. Neue wichtige Felder wie Speicheranlagen, Energieeffizienzprojekte und die Initiierung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften bilden wichtige Schwerpunkte und unterstützen die Betriebe und das Land Vorarlberg auf dem Weg in die Energieautonomie 2030.
Nicht alles ist derzeit aufgrund der engen budgetären Vorgaben machbar, dennoch soll dieser Zukunftsweg weitergegangen werden. Bestehende Anlagen wegen fehlender Regelung für Einspeisungen von Strom oder Gas abschalten zu müssen, würde einen enormen Rückschritt bedeuten. Die zu erreichenden Ziele sind gesamtgesellschaftlich wichtig und erhöhen die Stabilität und Krisensicherheit.
Die Landwirtschaftskammer fordert die gesetzgebenden Stellen auf Bundesebene auf, mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz Rahmenbedingungen zu schaffen, damit für netznahe Anlagen die Gaseinspeisung planbar und umsetzbar ist und für sonstige Anlagen eine Einspeisregelung, die deren Weiterbetrieb ermöglicht. 
Im PV-Bereich sind steuerliche und Förderanreize von Bedeutung, die eine Investition in die Eigenversorgung, Speicherung oder die Gründung lokaler Energiegemeinschaften unterstützen und damit die Ziele der Energieautonomie und der Energieunabhängigkeit fördern. 
Zur Stärkung lokaler Gemeinschaften sieht es die Landwirtschaftskammer als notwendig an, dass EEG’s auf regionaler Ebene auch über die Netze verschiedener Betreiber betrieben werden können, sonst verunmöglicht das in verschiedenen Regionen der Landes die Umsetzung regionaler Energiegemeinschaften.

6. Regionalität forcieren

Durch eine Vielzahl von Aktivitäten wird die regionale Wertschöpfung gestärkt und gebündelt. Das Ländle-Marketing und auch das AMA-Gütesiegel machen heimische Produkte sichtbarer und bewerben Lebensmittel aus Österreich und der Region. Regionalmanager, Direktvermarktungsinitiativen und regionale Initiativen verbinden Erzeuger, Vermarkter und Konsumenten. Mit Initiativen wie „Vorarlberg am Teller“ und „Kinder.Essen.Körig“ werden Verpflegungsgastronomie, Schulen und Kindergärten animiert und motiviert, regionale Lebensmittel im Einkauf zu bevorzugen. Das stärkt die regionale Landwirtschaft.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert das Land auf, diesen Weg konsequent weiterzugehen und dort, wo das Land oder landeseigene Betriebe als Einkäufer oder als Fördergeber tätig sind, den regionalen Bezug unter der Vorgabe des Klimaschutzes verpflichtend einzufordern. Klimaschonend erzeugt, auf kurzem Wege geliefert und mit kleinem CO2-Fußabdruck, stellt dies eine Visitenkarte für verantwortungsbewusstes Handeln dar. Bäuerinnen und Bauern, Verarbeiter und Vermarkter sind bereit und fähig, einen großen Teil der Lebensmittel aus der Region zu erzeugen und zu liefern. Das erzeugt Wertschöpfung im Land und schont das Klima.

7. Fairness in den Handelsregalen

Vorarlbergs Bäuerinnen und Bauern arbeiten unter Einhaltung höchster Standards und halten Vorgaben an Tierschutz und Tierwohl ein, die beispielgebend sind. Das führt aber auch dazu, dass heimische Produkte mehr kosten und mit Importwaren, die nicht unter diesen Umwelt- und Sozialstandards erzeugt wurden, preislich nicht mithalten können. Was für heimische Lebensmittel gilt, sollte auch für die Produkte in unseren Regalen gelten. Eine Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ist ein erster Schritt für mehr Transparenz im Hinblick auf den Ursprung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und macht die Leistungen unserer heimischen Bäuerinnen und Bauern sichtbarer. Ein zweiter, dass nur Produkte importiert werden dürfen, die den heimischen Standards entsprechen.
Damit ein bewusster Einkauf durch die Konsumentinnen und Konsumenten möglich ist, fordert die Landwirtschaftskammer eine Ausweitung der verpflichtenden und kontrollierten Kennzeichnung von Lebensmitteln nach Herkunft im Handel und in der Gastronomie. Die Landwirtschaftskammer fordert das Land und den Bund auf, sich für eine Haltungs- und Herkunftskennzeichnung einzusetzen, die sich an den österreichischen Standards orientiert, und für Fairness in den Handelsregalen zu sorgen.
Vollversammlung der LK Vorarlberg.jpg © LK Vbg.
Um die richtigen Entscheidungen zu treffen, gibt es zahlreiche Unterlagen zu studieren und abzuwägen. © LK Vbg.

8. Nein zu Laborfleisch und verstecktem Mehlwurmpulver

Im Sinne der regionalen Lebensmittelproduktion, der Nutzung der natürlichen Ressourcen und unserer Landwirtschafts- und Alpflächen spricht sich die Landwirtschaftskammer Vorarlberg klar gegen Laborfleisch aus. Die Regionalität und die hohe Qualität unserer landwirtschaftlichen Produkte dürfen nicht durch synthetische Alternativen untergraben werden. Lebensmittelalternativen, die den Konsumenten untergejubelt werden sollen, wie zum Beispiel Mehlwurmpulver, haben klar und gut sichtbar auf den Verpackungen gekennzeichnet zu sein.
Andernfalls ist das ein Foulspiel gegenüber heimischen Bäuerinnen und Bauern, Bäckereien und Verarbeitern und dem Konsumenten gegenüber. Die LK Vorarlberg fordert eine klare Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Beimengungen, damit die Konsumenten ihre Entscheidung treffen können.

9. GAP Finanzierung sicherstellen

Nur eine finanziell ausreichend ausgestattete Agrarpolitik sichert eine flächendeckende Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, besonders in benachteiligten Gebieten, sowie die Stärkung der Eigenversorgung mit Nahrungsmitteln. 
Das erfolgreiche österreichische Modell der Ländlichen Entwicklung soll mit den Schwerpunkten Agrarumweltprogramm und Bergbauernförderung, einem starken Bioprogramm, Investitions- und Jung-
landwirteförderung, Diversifizierung, Innovation, Be- und Verarbeitung, Bildung und Beratung gestärkt und weitergeführt werden.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert Bund und Land auf, die Ausfinanzierung der aktuellen GAP sicherzustellen und sich auf EU-Ebene für die Fortführung einer starken GAP mit ausreichender Finanzierung und Indexanpassung entsprechend dem von der Bundesregierung gesetzten Impulsprogramm einzusetzen.

10. Praktikabilität

Die Ominbus Verordnung soll dazu führen, das überbordende Regelungswerk des Green Deals zu vereinfachen und praktikabler zu gestalten. Bäuerinnen und Bauern brauchen Kontinuität. Regelungen sollen nur gemacht werden, wenn es sie braucht, und nur dort gelten, wo es sie braucht. Dazu gehört es auch, bereits beschlossene Regelungen neu zu überdenken und zu vereinfachen oder zu streichen, wie zum Beispiel die Entwaldungsverordnung, die Naturwiederherstellungsrichtlinie, detailreiche Aufzeichnungsregelungen beim Pflanzenschutz, Zulassungsregelungen u. a. m. 
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die gesetzgebenden Institutionen auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene auf, den Bürokratieabbau mit Entschlossenheit anzugehen. Es ist wichtiger, dass gesetzliche Regelungen von den Menschen verstanden und nachvollzogen werden können, wie jedes Detail regeln, kontrollieren und sanktionieren zu müssen.

11. Schlachthof

Die Errichtung eines Schlachthofes ist eine Mammutaufgabe, der sich die „Zämma Schlacht und Zerlege GmbH“ stellt. Nachdem sich von Seiten des Handels keine Unterstützer gefunden haben, haben landwirtschaftliche Verbände und Genossenschaften gemeinsam mit Privatpersonen und der Familie Gstach mit Unterstützung des Landes Vorarlberg die Initiative ergriffen und ein Schlachthofprojekt auf die Beine gestellt.
Diese Infrastruktureinrichtung ist ein Beitrag zur Krisensicherheit und Versorgungssicherheit Vorarlbergs. Wenn Versorgungswege stillstehen und Grenzen geschlossen werden, wird es in Vorarlberg weiterhin möglich sein, die Versorgung mit Frischfleisch sicherzustellen. Zudem reduziert der Standort Rankweil tausende Tiertransporte und erfüllt damit eine gesamtgesellschaftliche Forderung.
Schlachten ist das Eine, die Vermarktung das Andere. Nur wenn der Markt aufnahmebereit ist, kann ein regionaler Schlachthof betrieben werden. Wir fordern das Land Vorarlberg auf, den Weg der Lebensmittelregionalität und kurzen Wege weiter zu unterstützen und damit auch am Markt Impulse zu setzen, damit das in Vorarlberg erzeugte Fleisch auch abgesetzt und Tiertransporte weiter verringert werden können. Dieser Aufruf richtet sich auch an unsere Partner in der Gastronomie und den Tourismusbetrieben. Der Einkauf regionaler Produkte schließt die Wertschöpfungskette und sichert die Bewirtschaftung und den Erhalt unserer Kulturlandschaft.

12. Biodiversitätsverordnung

Vorarlberg ist ein dicht besiedeltes Land mit einer unvergleichbaren Kulturlandschaft und einem hohen Anteil an naturnahen und naturbelassenen extensiven Wiesen, Weiden und Wäldern. Diese Ausgangssituation hat in der Bewertung der Situation betreffend des Zustands und der Entwicklung der Biodiversität Berücksichtigung zu finden. Der Bericht über den Erhaltungszustand an die EU wird durch das UBA im Auftrag von Bund und Ländern erstellt. Aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft ist es zwingend notwendig, dass die Bewertung des Naturzustandes transparent und vergleichbar zu anderen Mitgliedsstaaten erfolgt. In der Bewertung hat die bestehende Ausgangslage Einfluss zu nehmen. 
Die Landwirtschaftskammer fordert das Land auf, sich aktiv in die Berichterstellung einzubringen, damit die Besonderheiten Vorarlbergs und die bestehende gute Ausgangslage Berücksichtigung finden. In der 
Beurteilung von Ursache und Wirkung ist darauf zu achten, dass Ergebnisse, die nicht durch die Land- und Forstwirtschaft beeinflusst sind, nicht dieser angelastet werden. Der Konsens mit den Grundeigentümern hat weiterhin als Grundprämisse zu gelten. Die Landwirtschaft kann die Biodiversitätsverordnung nicht finanzieren. Etwaige vertragliche Regelungen und Abgeltungen haben aus Budgets der Umweltseite und nicht durch Umschichtung von landwirtschaftlichen Budgets zu erfolgen. 
Vollversammlung der LK Vorarlberg.jpg © LK Vbg.
Die gute, fraktionsübergreifende Zusammenarbeit in der LK-Vollversammlung ist ein wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Interessenspolitik. © LK Vbg.

13. Wildtiermanagement, Biber, Wolf und Co.

Neu eingewanderte Tier- und Pflanzenarten und Wiederansiedelungen führen zu ernsten Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen, bei Nutztieren und zu Problemen in der Lebensmittelerzeugung und Hygiene. Es ist dringend notwendig, Maßnahmen zu setzen, die ein aktives Wildtiermanagement, die Schadensabgeltung und die vorbeugende Schadenverhinderung beinhalten. 
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert das Land auf, im Verordnungswege, so wie dies beim Wolf bereits vorexerziert wurde, Vorsorge dafür zu treffen, dass bei Gefahr in Verzug rasch und zielgerichtet Maßnahmen gegen Wildschäden an Kulturen und gegen Nutztiere getroffen werden können. Dort, wo sich Tierarten bereits in großer Zahl etabliert haben, ist die Abkehr vom Schutz hin zum aktiven Wildtiermanagement unerlässlich.

14. Waldwirtschaft

Vorarlbergs Wald ist infolge der klimatischen Herausforderungen und des Schädlingsdrucks unter Stress, hohe Wildbestände in vielen Regionen des Waldes vermindern die Verjüngungsfähigkeit, die Waldpflege ist in den steilen Schutzwaldlagen erschwert möglich und kostenintensiv, während die preisliche Entwicklung am Holzmarkt nicht mit den Kostensteigerungen mithält.
Die Landwirtschaftskammer begrüßt das klare Bekenntnis des Landes Vorarlberg zum klimafitten Waldumbau, dem Einbau von Gastbaumarten, der Fortführung des Waldfonds Österreich und des Waldfonds Vorarlbergs, zur Verbesserung der forstlichen Infrastruktur, die Unterstützung des Holzbaues und der energetischen Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes Holz und auch die Bestrebungen des Landes selbst, mehr in Holz zu bauen. 
Der Waldumbau erfordert größte Kraftanstrengungen und die Nutzung des Baumarten-
spektrums. Es geht heute darum, einen Wald aufzubauen, der klimatischen Herausforderungen standhält, die wir noch gar nicht genau einschätzen können. In diesem Zusammenhang ist es nicht hilfreich, wenn das Forstgesetz standortstaugliche Baumarten definiert, die gleichzeitig nach Interpretation der Umweltseite nicht heimisch sind. Forstliche Baumarten sind im Forstgesetz definiert und geregelt. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert, dass die gemäß österreichischem Forstgesetz definierten Arten (forstlicher Bewuchs) auch in unserem Bundesland als Grundlage des forstlichen Baumartenspektrums anerkannt sind und vom Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§16) ausgenommen werden. 
Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Waldstrategie und die Klimastrategie. In diesem Sinne fordern wir, den Baustoff Holz und andere nachhaltige Baustoffe in der Wohnbauförderung, insbesondere auch im mehrgeschossigen Wohnbau, als wesentliches Förderkriterium zu verankern. Die Klimawirkung und die Auswirkung der verschiedenen Bauweisen sollen über den Lebenszyklus eines Bauwerkes betrachtet und mit spürbaren Zu- und Abschlägen bewertet werden. 

15. Mercosur

Es kann nicht sein, dass die europäischen Institutionen unseren bäuerlichen Familienbetrieben ständig noch höhere Produktionsstandards vorschreiben, gleichzeitig aber die Grenzen für Importe ohne vergleichbare Vorgaben öffnen. Noch mehr unnötige, über tausende Kilometer klimaschädlich hergekarrte Agrarimporte, die zu schlechteren Bedingungen erzeugt worden sind und unsere Märkte schädigen, lehnen wir entschieden ab. 
An den Vorbehalten gegen dieses Abkommen hat sich nichts geändert. Wenn die Wirtschaft schon darauf drängt, dieses Abkommen abzuschließen, muss klar sein, dass das nur zu gleichen Standards geht. Die Wirtschaft muss ihre Blockadehaltung gegen die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel und in der Gastronomie endlich aufgeben, die Konsumenten haben ein Recht darauf, zu erfahren, woher ihre Lebensmittel kommen.

16. Bundeswerttarife

Die Sorge um die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Österreich beschäftigt die gesamte Landwirtschaft. In gemeinsamen Märkten, verbunden mit Importen und Exporten und Milch- und Lebensmittellieferungen über die Grenzen, ist die Vernetzung und gegenseitige Abhängigkeit groß. Die Seuchensituation zeigt, wie schnell Grenzen zugehen und sich die Situation total drehen kann.
Tiersperren und notwendige Tötungen infolge von Seuchensituationen können existenzielle Auswirkungen haben. In einem solchen Fall werden die Entschädigungstarife herangezogen. Die LK Vorarlberg stellt fest, dass diese für Rinder in den letzten Jahren nicht aktualisiert wurde, sich aber das Marktgeschehen auf Preis- und Kostenseite stark weiterentwickelt hat. In diesem Zusammenhang fordert die LK Vorarlberg die zuständigen Stellen auf Bundesebene auf, die Werttarife anzupassen.

Wolfsabschuss

EU-Länder haben einer Gesetzesänderung für den schnelleren Abschuss von Wölfen zugestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter im Rat der Mitgliedstaaten segneten letzte Woche einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission ab. Der Wolf soll nach der Änderung nicht mehr als „streng geschützt“ gelten, der Erhalt der Art aber weiter sichergestellt werden. Nun muss noch das EU-Parlament Anfang Mai dem Vorschlag zustimmen. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen künftig deutlich vereinfacht werden sollen.
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