27.11.2020 |
von Bernhard Ammann
Pflanzenschutzmittel: Neue Regeln
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Wer im Haus- und Kleingarten an Gemüse, Rosen, Obstbäumen, Buchsbaumhecken etc. Krankheiten, Schädlinge oder Konkurrenzpflanzen bekämpfen musste, hatte bisher eine vom Bundesamt für Ernährungssicherheit festgelegte Auswahl an Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung.
Diese Auswahl beruht auf EU-Vorgaben, die besagen, dass problematische Wirkstoffe ausgeschlossen sind, die enthaltene Mittelmenge nur für max. 500 Quadratmeter Fläche ausreichen darf und eine für Normalbürger passende Dosier-Einrichtung enthalten sein muss. Solche Mittel waren in besagten Kleinpackungen bisher in Österreich frei verkäuflich und anwendbar, wenn auch der Verkauf nicht in Selbstbedienung erfolgen durfte.
Diese Auswahl beruht auf EU-Vorgaben, die besagen, dass problematische Wirkstoffe ausgeschlossen sind, die enthaltene Mittelmenge nur für max. 500 Quadratmeter Fläche ausreichen darf und eine für Normalbürger passende Dosier-Einrichtung enthalten sein muss. Solche Mittel waren in besagten Kleinpackungen bisher in Österreich frei verkäuflich und anwendbar, wenn auch der Verkauf nicht in Selbstbedienung erfolgen durfte.
Ab Jänner 2021 mehr Einschränkungen
Das Land Vorarlberg führt ab 1. Jänner 2021 weitere Einschränkungen ein. Somit wird die Verwendung aller Unkrautvernichter generell verboten, auch solcher aus natürlichen Wirkstoffen. Weiter wird die Verwendung aller Mittel verboten, die nicht unter die Kategorie „Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko“ bzw. „für den Bio-Anbau zulässig“ fallen. Interessanterweise ist der Verkauf, der auf Bundesrecht beruht, weiterhin erlaubt, die Verwendung, die auf Landesrecht beruht, aber nicht mehr. Die Verwendung beinhaltet auch das Lagern und Vorrätighalten. Das bedeutet, dass Mittel, die nicht unter die oben beschriebenen Ausnahmen fallen, bis 31. Dezember 2020 geregelt entsorgt werden müssen.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es?
Wie in vielen LK-Fachinformationen immer wieder betont, ist die Vorbeugung ein wichtiges Thema. Der richtige Standort, die robuste Rosen-, Apfel- oder Rebensorte, eine bedarfsgerechte Pflanzenernährung, die fachgerechte Pflege und die regelmäßige Kontrolle verhindern ein Schädlingsproblem häufig schon im Entstehen. Mechanische Maßnahmen wie ein Gemüsenetz, Schneckenzaun, Klebfallen, Unkrautvlies etc., biotechnische Maßnahmen wie Pheromonfallen oder pflanzenbauliche Maßnahmen wie die Nützlingsförderung tragen das ihrige bei. Im Notfall stehen auch in Zukunft noch Pflanzenschutzmittel auf Basis von Schwefel, Kupfer, Seifen, Ölen, Neem, Pyrethrinen, Eisen-Mineralien, Viren, Bakterien oder – für geschlossene Räume – auch gezüchtete Nützlinge zur Verfügung. Nicht im Sinne aller sind jedenfalls Lösungen wie Kiesbeete oder Betonflächen.
Wer weiterhin alle nach Bundesrecht erlaubten Mittel für den Haus- und Kleingarten verwenden will, kann sich bei der Bezirkshauptmannschaft einen Pflanzenschutzmittelausweis ausstellen lassen. Dafür ist eine Fachausbildung z.B. als Gärtner, Landwirt, Schädlingsbekämpfer etc. nötig. Ohne berufliche Ausbildung kann ein 16-stündiger Kurs beim Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) der Landwirtschaftskammer die nötigen Fachkenntnisse vermitteln. Der nächste derartige Kurs ist für den 11. und 12. März 2021 geplant. Mit dem Pflanzenschutzmittelausweis können dann auch größere Packungen gekauft werden.
Wer weiterhin alle nach Bundesrecht erlaubten Mittel für den Haus- und Kleingarten verwenden will, kann sich bei der Bezirkshauptmannschaft einen Pflanzenschutzmittelausweis ausstellen lassen. Dafür ist eine Fachausbildung z.B. als Gärtner, Landwirt, Schädlingsbekämpfer etc. nötig. Ohne berufliche Ausbildung kann ein 16-stündiger Kurs beim Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) der Landwirtschaftskammer die nötigen Fachkenntnisse vermitteln. Der nächste derartige Kurs ist für den 11. und 12. März 2021 geplant. Mit dem Pflanzenschutzmittelausweis können dann auch größere Packungen gekauft werden.
Wo finde ich die Informationen?
Die ohne Pflanzenschutzmittelausweis verwendbaren Haus- und Kleingartenmittel sind in einer Online-Datenbank des Landes ersichtlich unter: pflanzenschutzmittel.vorarlberg.at.
Die mit Pflanzenschutzmittelausweis verwendbaren Haus- und Kleingartenmittel sind in einer Online-Datenbank des Bundes ersichtlich unter: psmregister.baes.gv.at (in der Suchmaske auswählen: „nur Haus- und Kleingarten“).
Was bisher schon verboten war und auch verboten bleibt:
Weitere Informationen:
LK Fachbereich Obst, Garten & Direktvermarktung
Dl (FH) Ulrich Höfert
T 05574/400-230
E ulrich.hoefert@lk-vbg.at
Die mit Pflanzenschutzmittelausweis verwendbaren Haus- und Kleingartenmittel sind in einer Online-Datenbank des Bundes ersichtlich unter: psmregister.baes.gv.at (in der Suchmaske auswählen: „nur Haus- und Kleingarten“).
Was bisher schon verboten war und auch verboten bleibt:
- Die Einfuhr und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aus dem Ausland (Schweiz, Deutschland etc.)
- Die Verwendung anderer Chemikalien (Wespenspray, Ameisenpulver, Hunde-Flohspray, Läuseshampoo, Holzschutzmittel, Plattenreiniger, eigene Mischungen etc.) zum Zwecke der Unkraut- oder Schädlingsbekämpfung an Pflanzen.
Weitere Informationen:
LK Fachbereich Obst, Garten & Direktvermarktung
Dl (FH) Ulrich Höfert
T 05574/400-230
E ulrich.hoefert@lk-vbg.at