Agrarstrukturerhebung 2026
Statistik Austria muss in regelmäßigen Abständen eine Agrarstrukturerhebung in Österreich durchführen. Die letzte Erhebung fand 2023 als Stichprobenerhebung statt. Nun folgt mit Stichtag 1. April die Agrarstrukturerhebung 2026.
Die Agrarstrukturerhebung 2026 wird als Stichprobenerhebung mit integrierter Vollerhebung des Wein- und Gartenbaus durchgeführt. Die sogenannte Weingartengrunderhebung wird 2026 als Modul in die Agrarstrukturerhebung integriert. Die Stichprobe wird ca. 37.500 Betriebe inklusive der vollerhobenen Weinbaubetriebe und der Gartenbau- und Feldgemüsebaubetriebe umfassen.
Die Agrarstrukturerhebung 2026 wird als Stichprobenerhebung mit integrierter Vollerhebung des Wein- und Gartenbaus durchgeführt. Die sogenannte Weingartengrunderhebung wird 2026 als Modul in die Agrarstrukturerhebung integriert. Die Stichprobe wird ca. 37.500 Betriebe inklusive der vollerhobenen Weinbaubetriebe und der Gartenbau- und Feldgemüsebaubetriebe umfassen.
Wie läuft diese Erhebung ab?
Die Erhebung wird mittels elektronischen Fragebogens (eQuest-Web) abgewickelt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die 2026 in die Stichprobe hineinfallen, werden im März von Statistik Austria ein Schreiben per Post erhalten. Dieses enthält neben dem Begleitschreiben und ausführlichem Informationsmaterial auch die Benutzerkennung und das Passwort für den elektronischen Fragebogen.
Bitte heben Sie das Schreiben gut auf und erledigen Sie die Erhebung möglichst rasch. Für die Agrarstrukturerhebung gilt die Auskunftspflicht. Das heißt, dass alle die von Statistik Austria angeschrieben werden, verpflichtet sind, den Fragebogen auszufüllen. Ein verspätetes Ausfüllen oder ein Verweigern der Auskunft führt zu Verzögerungen und kann zu Verwaltungsstrafen führen.
Bitte heben Sie das Schreiben gut auf und erledigen Sie die Erhebung möglichst rasch. Für die Agrarstrukturerhebung gilt die Auskunftspflicht. Das heißt, dass alle die von Statistik Austria angeschrieben werden, verpflichtet sind, den Fragebogen auszufüllen. Ein verspätetes Ausfüllen oder ein Verweigern der Auskunft führt zu Verzögerungen und kann zu Verwaltungsstrafen führen.
Was ist auszufüllen?
Daten, die bereits aus Verwaltungsquellen vorliegen, werden automatisch vorausgefüllt. Da jedoch nicht alle Informationen über Verwaltungsdaten verfügbar sind, wird alle drei Jahre eine umfassendere Stichprobenerhebung durchgeführt.
Im Rahmen dieser Erhebung sind alle im Fragebogen enthaltenen Fragen vollständig zu beantworten, um jene Informationen zu erheben, die ausschließlich durch die Agrarstrukturerhebung gewonnen werden können.
Wie kann ich den Fragebogen beantworten? Mögliche Hilfe:
Wie schon bei der Vollerhebung 2020 und der letzten Stichprobe 2023 wird es einen Online-Fragebogen zu beantworten geben.
Mit dem Informationsmaterial der Statistik Austria ist ein selbsttätiges Befüllen des Fragebogens über den eigenen Computer sicher möglich. Das zeigen auch die Erfahrungen aus den letzten Erhebungen 2020 und 2023.
Wer mit dem Ausfüllen Probleme hat, kann sich Hilfe holen, je nachdem ob ein Betrieb im Jahr 2026 einen Mehrfachantrag (MFA) stellt oder nicht:
MFA-Betriebe mit Ausfüllproblemen können die Unterstützungsleistungen der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen.
Nicht-MFA-Betriebe können sich direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen.
Dazu ist die dem Schreiben der Statistik Austria beigelegte Antwortkarte auszufüllen und an die Statistik Austria zu retournieren.
Mit dem Informationsmaterial der Statistik Austria ist ein selbsttätiges Befüllen des Fragebogens über den eigenen Computer sicher möglich. Das zeigen auch die Erfahrungen aus den letzten Erhebungen 2020 und 2023.
Wer mit dem Ausfüllen Probleme hat, kann sich Hilfe holen, je nachdem ob ein Betrieb im Jahr 2026 einen Mehrfachantrag (MFA) stellt oder nicht:
MFA-Betriebe mit Ausfüllproblemen können die Unterstützungsleistungen der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen.
Nicht-MFA-Betriebe können sich direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen.
Dazu ist die dem Schreiben der Statistik Austria beigelegte Antwortkarte auszufüllen und an die Statistik Austria zu retournieren.
Und was ist mit dem Datenschutz?
Bei statistischen Erhebungen ist der Datenschutz das oberste Prinzip. Aus diesem Grund erhält jeder Betrieb auch seine eigenen gesicherten Zugangsdaten. Es werden keine einzelbetrieblichen Daten veröffentlicht oder weitergegeben. Alle gesammelten Daten werden in aggregierter Form dargestellt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf Einzelbetriebe getroffen werden können.
Und wozu soll das gut sein?
Prinzipiell soll die Agrarstrukturerhebung wichtige Informationen über die Strukturen der Land- und Forstwirtschaft in Österreich erbringen, woraus auch langjährige Entwicklungen abgeleitet werden können.
Auf europäischer Ebene laufen in allen Mitgliedsländern gleiche Befragungen, sodass die Ergebnisse international vergleichbar sind.
Diese Daten sind somit essenziell für die österreichische und auch europäische Agrarpolitik, zukünftige Förderprogramme und die Planung von agrarpolitischen Maßnahmen.
Auf europäischer Ebene laufen in allen Mitgliedsländern gleiche Befragungen, sodass die Ergebnisse international vergleichbar sind.
Diese Daten sind somit essenziell für die österreichische und auch europäische Agrarpolitik, zukünftige Förderprogramme und die Planung von agrarpolitischen Maßnahmen.
Welche Betriebe können 2026 in die Stichprobe fallen?
Laut der Verordnung zur Agrarstrukturerhebung 2026 sind dies folgende statistische Einheiten:
§ 2. (1) Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Artikels 2 lit. a und lit. b der Verordnung (EU) 2018/1091, die einen der folgenden Schwellenwerte erreichen:
1. drei Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche;
2. drei Hektar Dauergrünland;
3. 1,50 Hektar Ackerland;
4. 50 Ar Kartoffeln;
5. 10 Ar Gemüse oder Erdbeeren (in Summe);
6. 10 Ar Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Sämereien und Pflanzgut, Rebschulen, Baumschulen oder Forstbaumschulen (in Summe);
7. 10 Ar Erwerbsweinbauflächen;
8. 30 Ar erwerbsobstbaulich genutzte Obstanlagen oder sonstige Dauerkulturflächen (ohne Weingärten, Rebschulen, Baumschulen und Forstbaumschulen) (in Summe);
9. 100 m² überwiegend erwerbsmäßig bewirtschaftete begehbare Gewächshäuser mit Glas-, Folien- oder Kunststoffeindeckung;
10. 100 m² Zuchtpilze;
11. Viehhaltung mit mindestens 1,7 Großvieheinheiten.
(2) Statistische Einheiten sind weiters forstwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 2 ha Waldfläche.
§ 2. (1) Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Artikels 2 lit. a und lit. b der Verordnung (EU) 2018/1091, die einen der folgenden Schwellenwerte erreichen:
1. drei Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche;
2. drei Hektar Dauergrünland;
3. 1,50 Hektar Ackerland;
4. 50 Ar Kartoffeln;
5. 10 Ar Gemüse oder Erdbeeren (in Summe);
6. 10 Ar Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Sämereien und Pflanzgut, Rebschulen, Baumschulen oder Forstbaumschulen (in Summe);
7. 10 Ar Erwerbsweinbauflächen;
8. 30 Ar erwerbsobstbaulich genutzte Obstanlagen oder sonstige Dauerkulturflächen (ohne Weingärten, Rebschulen, Baumschulen und Forstbaumschulen) (in Summe);
9. 100 m² überwiegend erwerbsmäßig bewirtschaftete begehbare Gewächshäuser mit Glas-, Folien- oder Kunststoffeindeckung;
10. 100 m² Zuchtpilze;
11. Viehhaltung mit mindestens 1,7 Großvieheinheiten.
(2) Statistische Einheiten sind weiters forstwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 2 ha Waldfläche.
Die GVE-Liste für die Agrarstrukturerhebung 2026 kann HIER heruntergeladen werden.