Engagement, Wandel und Unterstützung

Bäuerinnenorganisation
Esther Bitschnau, neue Landesbäuerin aus Bartholomäberg, stellte sich vor. Sie führt mit ihrem Mann einen Bio-Mutterkuhbetrieb mit Direktvermarktung. Künftige Aktivitäten umfassen Erntedankfeiern in Bregenz/Bludenz, den ZAMm-Lehrgang und 2026 den Bundesbäuerinnentag in Vorarlberg.
Bei den Bäuerinnenwahlen von Oktober bis März engagierten sich viele Frauen ehrenamtlich. Von 258 Funktionärinnen sind 110 neu im Amt. 160 Frauen nahmen am Neujahrsempfang teil. In allen neun Gebieten konnten Gebietsbäuerinnen gewählt werden.
Ein besonderer Moment war der Landesbäuerinnentag am 22. März 2025: Andrea Schwarzmann legte ihr Amt nach 20 Jahren zurück. Insgesamt war sie 30 Jahre aktiv, davon acht Jahre als Bundesbäuerin. Esther Bitschnau wurde einstimmig zur Nachfolgerin gewählt, Stellvertreterinnen sind KR Marlene Steurer (Sibratsgfäll) und Jutta Maissen (Rankweil).
Andrea Schwarzmann betonte die Wichtigkeit des Dialogs mit den Konsument/-innen sowie der Lebensqualität am Bauernhof. Der Landesbäuerinnentag war ein Höhepunkt des gemeinsamen Weges.
Bei den Bäuerinnenwahlen von Oktober bis März engagierten sich viele Frauen ehrenamtlich. Von 258 Funktionärinnen sind 110 neu im Amt. 160 Frauen nahmen am Neujahrsempfang teil. In allen neun Gebieten konnten Gebietsbäuerinnen gewählt werden.
Ein besonderer Moment war der Landesbäuerinnentag am 22. März 2025: Andrea Schwarzmann legte ihr Amt nach 20 Jahren zurück. Insgesamt war sie 30 Jahre aktiv, davon acht Jahre als Bundesbäuerin. Esther Bitschnau wurde einstimmig zur Nachfolgerin gewählt, Stellvertreterinnen sind KR Marlene Steurer (Sibratsgfäll) und Jutta Maissen (Rankweil).
Andrea Schwarzmann betonte die Wichtigkeit des Dialogs mit den Konsument/-innen sowie der Lebensqualität am Bauernhof. Der Landesbäuerinnentag war ein Höhepunkt des gemeinsamen Weges.
Landjugend
Lukas Maier berichtete über stattgefundene und geplante Aktivitäten wie das Winterseminar der Junggärtner in Salzburg, die Generalversammlung bei Rosen Waibel in Mäder, die LAKI-Ausbildung, den „Tag der Landjugend“ sowie das Handmähen am 10. Mai in Hittisau.
Maul- und Klauenseuche (MKS)
Bisher gab es keine Fälle in Österreich, jedoch wurden neue Schutzmaßnahmen aufgrund von Ausbrüchen in Ungarn und der Slowakei beschlossen.
Ab 14.04.2025 gelten neue Verordnungen mit verschärften Biosicherheitsvorgaben für Betriebe mit Paarhufern.
Alle Betriebe müssen:
Weitere Maßnahmen:
Ab 14.04.2025 gelten neue Verordnungen mit verschärften Biosicherheitsvorgaben für Betriebe mit Paarhufern.
Alle Betriebe müssen:
- Eine Risikoabschätzung zur Biosicherheitslage erstellen (mit Checklisten möglich).
- Ein Besuchsprotokoll führen: Datum, Name, Adresse betriebsfremder Personen bei Stallzutritt (30 Tage aufzubewahren).
Weitere Maßnahmen:
- Einfuhrverbote aus betroffenen Gebieten.
- Einrichtung von Sperr- und Überwachungszonen.
- Verbot von Märkten, Tierschauen, Jagd in betroffenen Gebieten.
- Importverbot ausgeweitet auf Stroh und Futtermittel.
- Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen.
- Einschränkungen beim Tiertransport aus Sperrzonen (nur mit negativem Test und Genehmigung).
Steuerinformationen
Steuerreferent Alexander Zellhofer berichtet unter anderem über die aktuellen Einkommens- und Umsatzgrenzen, die für die Einstufung, ob pauschaliert oder aufzeichnungspflichtig, Relevanz haben.
Pauschalierungsgrenzen:
Die Rechnungen umsatzsteuerpauschalierter Betriebe unterscheiden sich nur in einem Punkt von den Rechnungen anderer (nicht-pauschalierter) Unternehmen: Sie erhalten in der Regel keine UID-Nummer (Ausnahmen etwa für innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen). Auf Rechnungen an andere Unternehmen, auf denen eine UID-Nummer ausgewiesen sein müsste, ist der Hinweis anzuführen, dass der Umsatz dem Durchschnittssteuersatz von 13 Prozent unterliegt (Vermerk: „Durchschnittssteuersatz 13 Prozent“; bei bestimmten Getränken überdies „zzgl. Zusatzsteuersatz sieben Prozent“). Derartige Rechnungen berechtigen den Empfänger der Lieferung oder Leistung – trotz Fehlens der UID-Nummer – zum Vorsteuerabzug. Eine Übersicht der aktuellen USt-Sätze ist auf der Homepage der LK Vorarlberg unter der Rubrik Downloads zu finden.
Pauschalierungsgrenzen:
- Buchführungsgrenze ab 2020: 700.000 Euro Umsatz
- Teilpauschalierung ab 2023: 165.000 Euro Einheitswert, 600.000 Euro Umsatz
- Vollpauschalierung: 75.000 Euro Einheitswert, 600.000 Euro Umsatz
- Weitere Grenzen: 15.000 Euro Forsteinheitswert, 60 Ar Weinbau, 2.000 Euro Gartenbauerlöse
- Nebentätigkeiten: Einnahmengrenze inkl. USt steigt 2025 auf 55.000 Euro
- Kleinunternehmergrenze: brutto 55.000 Euro
- USt-Durchschnittssatzbesteuerung: Grenze 600.000 Euro Umsatz
Familienförderung 2025 - Familienbonus Plus: 2.000 Euro jährlich pro Kind bis 18 Jahre, 700 Euro danach
- Kindermehrbetrag: 700 Euro
- Mehrkindzuschlag: 24,40 Euro pro Monat ab dem dritten Kind
- Alleinverdienerabsetzbetrag: 601 Euro (ein Kind), 813 Euro (zwei Kinder)
Rechnungsstellung für pauschalierte Betriebe
Die Rechnungen umsatzsteuerpauschalierter Betriebe unterscheiden sich nur in einem Punkt von den Rechnungen anderer (nicht-pauschalierter) Unternehmen: Sie erhalten in der Regel keine UID-Nummer (Ausnahmen etwa für innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen). Auf Rechnungen an andere Unternehmen, auf denen eine UID-Nummer ausgewiesen sein müsste, ist der Hinweis anzuführen, dass der Umsatz dem Durchschnittssteuersatz von 13 Prozent unterliegt (Vermerk: „Durchschnittssteuersatz 13 Prozent“; bei bestimmten Getränken überdies „zzgl. Zusatzsteuersatz sieben Prozent“). Derartige Rechnungen berechtigen den Empfänger der Lieferung oder Leistung – trotz Fehlens der UID-Nummer – zum Vorsteuerabzug. Eine Übersicht der aktuellen USt-Sätze ist auf der Homepage der LK Vorarlberg unter der Rubrik Downloads zu finden.
Betriebshilfe
Die Soziale Betriebshilfe (Betriebshelferdienst) wird über Beiträge vom Land Vorarlberg und über Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern und Gemeinden sowie aus Selbstbehalten der Landwirte finanziert. Im Jahr 2024 stiegen zwar die Anzahl der Fälle, aber die Einsatzstunden von Betriebshelfern reduzierten sich aufgrund von im Durchschnitt kürzeren Einsätzen. Dadurch mussten weniger Stunden von den Betriebshelfern geleistet werden.
Wo es möglich ist, werden Zivildiener eingesetzt. Ein Betriebshelfer kommt dann zum Einsatz, wenn es den Anforderungen besser entspricht, oder wenn kein Zivildiener verfügbar ist.
Im Jahr 2024 haben 30 Zivildiener ihren Dienst auf ca. 90 landwirtschaftlichen Betrieben verrichtet. Die Zivildiener werden über Bundesmittel und Eigenmittel der Betriebe finanziert. Die Zivildiener leisteten ca. 5.400 Einsatztage. Das entspricht ca. 20 Voll-AK. (2024)
Wo es möglich ist, werden Zivildiener eingesetzt. Ein Betriebshelfer kommt dann zum Einsatz, wenn es den Anforderungen besser entspricht, oder wenn kein Zivildiener verfügbar ist.
Im Jahr 2024 haben 30 Zivildiener ihren Dienst auf ca. 90 landwirtschaftlichen Betrieben verrichtet. Die Zivildiener werden über Bundesmittel und Eigenmittel der Betriebe finanziert. Die Zivildiener leisteten ca. 5.400 Einsatztage. Das entspricht ca. 20 Voll-AK. (2024)
- Betriebe mit Solidarbeitrag: 1.525 (2023: 1.519)
- 24 Neueintritte/Bewirtschafterwechsel
- Mit Sozialversicherung: 166
- Ohne Sozialversicherung: 66
- Gesamt: 232 (2023: 223)