Mountainbike
Mit Mountainbike und noch viel mehr mit E-Bike lässt sich Natur bis in Höhen erfahren, die bisher nur den ganz Sportlichen vorbehalten waren. Mit Mountainbike Modellen, die auf vertraglichen Regelungen basieren, konnte eine gewisse Kanalisierung und Abgeltung für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit erreicht werden. Vertragliche Regelungen müssen auch in Zukunft die Grundlage für die Nutzung der in privatem Eigentum gelegenen Wege bilden. Dabei muss klar sein, diese Forst und Waldwege sind nicht primär Sportstätten, sondern dienen der Bewirtschaftung und Kulturlandschaftserhaltung. Das Befahren für Freizeitzwecke erfordert ein gutes Miteinander und die Rücksicht auf die Nutzerinteressen. Es muss möglich sein, auch vertraglich zugesagte Wege, temporär zu sperren, wenn es die Bewirtschaftung erfordert. Für besonders intensiv und touristisch genutzte Wege muss überlegt werden, zukünftig ein, über die bisherigen Regelungen hinausgehendes, Entgeltreglement zu vereinbaren. Einer Weiterentwicklung des Angebotes steht nichts in Wege, wenn dies im Einvernehmen erfolgt. Auch reine Mountainbikerouten sind denkbar, aber nur, wenn das in Bezug auf die Bewirtschaftung, die jagdliche Nutzung und die Auswirkungen auf Natur und Landschaft möglich ist und die Nutzung bezahlt wird.