MFA-Sprechtage 2025 starten
Jeder Landwirt erhält eine persönliche Einladung zu einem Abgabesprechtag. Die Antragsfrist wurde seit dem letzten Jahr um einen Monat auf den 15. April 2025 vorgelegt. Es gibt keine Nachreichfristen mehr. Alle Flächen- und Tierangaben sind bis zu dieser Frist erforderlich.
Online-Antrag
ieser jährliche Antrag bildet die Basis für die Beantragung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Österreichisches Umweltprogramm, Direktzahlungen und ist daher dementsprechend wichtig. Mit dem Mehrfachantrag werden über 50 Mio. Euro an die Vorarlberger Betriebe abgewickelt. Weinbau-, Gartenbau- und Obstbaubetriebe, die bisher keinen Förderantrag stellten, müssen seit letztem Jahr auch einen MFA-Flächenantrag zur Feststellung des Agrarmarketingbeitages einreichen. Die korrekte und vollständige Beantragung und die dafür nötige Flächendigitalisierung mit den einzelnen Nutzungsarten und den dazugehörigen Prämiencodierungen ist jährlich eine Herausforderung für alle. Deshalb kommen Sie bitte gut vorbereitet und pünktlich zum Abgabesprechtag!
Vorbereitungsarbeiten
- Bei Inanspruchnahme der Hilfestellung zu den Anträgen müssen die Antragsteller/-innen selbst oder deren Bevollmächtigte anwesend sein (Überprüfung Vollmacht). Die Anträge müssen nach Möglichkeit elektronisch mittels ID-Austria unterschrieben werden.
- Falls Sie einen Bewirtschafterwechsel vor dem Mehrfachantrag planen, nehmen Sie bitte rasch Kontakt mit der LK auf. Erst wenn der aktuelle Bewirtschafter im eAMA aufscheint, ist eine Antragstellung möglich. Die Bearbeitungszeit in den jeweiligen Behörden muss eingeplant werden.
- Prüfung der Feldstücke auf ihre tatsächliche Nutzung und Bekanntgabe der richtigen Prämiencodierungen der einzelnen Feldstücksschläge
- Überprüfung ob beantragte Landschaftselemente noch vorhanden sind
- Überprüfung der Außengrenzen der referenzierten Alp- und Hutweidenflächen
- Bekanntgabe der Tieranzahl (außer Rinder) zum Stichtag 1. April 2025
- Nach Möglichkeit Voraberfassung der Ohrmarkennummern mit Geburtsdatum, Rasse und Geschlecht der Schafe und Ziegen bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl Weide“ und „gefährdeten Nutztierrassen“ im eAMA Flächen
- Bei neu begutachteten Naturschutzflächen bringen Sie die Projektbestätigung mit den einzelnen Auflagen mit
- Mitnahme des AMA-Vor-Ort- Kontrollberichtes bei Flächenkontrollen 2024
- Überprüfung der Voraussetzungen für die Zahlung für Junglandwirte
Weitere Informationen
Mehr Informationen erhalten Sie auf der AMA Homepage oder bei der LK Vorarlberg Bereich „Betriebswirtschaft & Leistungsabgeltung“.
- Dl Bernhard Jenny, T 05574/400-220, E bernhard.jenny@lk-vbg.at
- Ing. Arno Giselbrecht, T 05574/400-222, E arno.giselbrecht@lk-vbg.at
- Johanna Hartmann, T 05574/400-223, E johanna.hartmann@lk-vbg.at
- Christine Kaufmann, T 05574/400-227, E christine.kaufmann@lk-vbg.at