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Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

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05.06.2023 | von Agrarmarkt Austria - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Mit der neuen GAP und ihren geänderten Vorgaben wurde die Systematik der Kontrolle des MFA geändert, die Grundsätze einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) jedoch bleiben gleich.

Neuerungen Vor-Ort-Kontrolle © Scott Graham
Ab 2023 umfasst eine Vor Ort Kontrolle nur noch nicht monitoringfähige Auflagen wie bspw. Tierkennzeichnung oder Einhaltung von Dünge- bzw. Pflanzenschutzvorgaben. © Scott Graham
So werden die beantragten Flächen mittels Flächenmonitoring überprüft und somit nicht mehr in jedem Fall Gesamtbetriebskontrollen durchgeführt, sondern gezielt nur jene Maßnahmeninhalte geprüft, die zur Vor Ort Kontrolle ausgewählt sind.

Gemäß EU-Vorgabe müssen Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, weiterhin zu einem rechtlich vorgegebenen Prozentsatz vor Ort auf die Einhaltung prämienrelevanter Vorgaben von der Agrarmarkt Austria (AMA) überprüft werden.

Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist. Außerdem können mehrere Kontrollbesuche erforderlich sein, wenn relevante Auflagen nicht zum selben Zeitpunkt kontrollierbar sind oder eine Nachkontrolle im Herbst erforderlich ist.

Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle

Nach EU-Recht sollen die Kontrollen grundsätzlich unangekündigt erfolgen - dies trifft vor allem auf die Prüfung tierbezogener Maßnahmen zu. Bei flächenbezogenen Maßnahmen kann die VOK aber auch angekündigt werden, wenn der Prüfzweck dadurch nicht gefährdet ist. Die Ankündigungsfrist beträgt dann maximal 14 Kalendertage.

Anwesenheit des Bewirtschafters wichtig

Bei der Kontrolle hat im Bedarfsfall eine geeignete und informierte Auskunftsperson, im Regelfall der/die Bewirtschafter:in anwesend zu sein, Auskünfte zu erteilen und alle erforderlichen förderungsrelevanten Dokumente vorzulegen. Darüber hinaus wird eine aktive Teilnahme an der gesamten Kontrolle, insbesondere bei der Überprüfung von prüfungsrelevanten Flächen empfohlen.

Die Kontrollorgane werden in jedem Fall im Anschluss an die Kontrolle gemeinsam mit der auskunftserteilenden Person das Kontrollergebnis durchbesprechen. Dabei sind die Kontrollorgane nicht befugt, Auskünfte über die Rechtsfolgen bzw. mögliche Sanktionen aus der VOK zu geben, da die Zuständigkeit für die Beurteilung bei den Fachabteilungen der AMA liegt.

Neuerungen bei MFA-Kontrollen - Monitoring

Beginnend mit 2023 ist die generelle Vorgabe, dass bei einer Kontrolle nicht mehr alle Schläge am Betrieb zu prüfen sind, sondern nur jene Schläge, auf denen die zur Prüfung ausgewählte Maßnahme beantragt ist und mindestens eine nicht monitoringfähige Auflage einzuhalten ist. Nimmt ein Betrieb beispielsweise an den ÖPUL-Maßnahmen UBB und Naturschutz teil und wird nur für UBB zur Prüfung ausgewählt, werden ausschließlich die Schläge im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle geprüft, die an der Maßnahme UBB teilnehmen und eine nicht monitoringfähige Auflage besitzen.

Die Erfüllung der Mindestbewirtschaftungskriterien, das Vorhandensein der beantragten Kultur und die Erfüllung monitoringfähiger Förderauflagen ausgewählter ÖPUL-Auflagen werden per Flächenmonitoring überprüft. Zur effizienten Bearbeitung zu klärender Sachverhalte hat die AMA die AMA MFA Fotos App zur Verfügung gestellt. Erfolgt im Falle einer eindeutig festgestellten Unstimmigkeit seitens der antragstellenden Person keine Rückmeldung kommt es zu einer Kontrolle dieser Unstimmigkeit vor Ort, um den Sachverhalt zu klären.

Weitergehende Informationen zum Flächenmonitoring unter Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023

Einzige Ausnahme sind augenscheinliche Verstöße. Diese müssen von den Kontrollorganen immer erhoben und dokumentiert werden, auch wenn es sich um einen monitoringfähigen Sachverhalt handelt.

Durch diese zwei gravierenden Neuerungen bei den Vor-Ort-Kontrollen wird sich die Zeitspanne einer Prüfung verkürzen.

Einzeltierbezogene Vor-Ort-Kontrolle

Bei den ÖPUL Tierwohlmaßnahmen und der Almauftriebsprämie (ehemals gekoppelte Stützung) erfolgt die Beantragung von Rindern, Schafen und Ziegen nun einzeltierbezogen mit Angabe der Ohrmarkennummer. Durch diesen Umstand werden auch die Kontrollen bei diesen Maßnahmen auf Ebene des Einzeltieres durchgeführt, wobei die Einhaltung der maßnahmenbezogenen Förderungsvoraussetzungen sowie die Vorgaben der Tierkennzeichnungsverordnung geprüft werden.

Unterlagenprüfung bei Biologischer Wirtschaftsweise

Neben den Aufzeichnungen bzw. der vollständigen Belegsammlung über sämtliche Betriebsmittelzukäufe werden auch die Unterlagen der Kontrollstelle, ob Verbesserungsmaßnahmen angeordnet und diese ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wurden auf ihre Umsetzung kontrolliert. Dies betrifft im Besonderen folgende Punkte:
  • Anpassung der Mindestflächen an die tatsächlich notwendigen Stall- bzw. Außenflächen oder Verbesserungsmaßnahmen zur Errichtung des Freigeländes
  • Anpassung des Anteils von Spaltenböden oder Gitterrosten
  • Gestaltung des Freigeländes bzgl. Überdachung und Qualität der Außenbegrenzungen
  • Zugang zu Freigelände für alle Tierarten

Stellungnahme zur Kontrolle

Festgestellte Auffälligkeiten werden umfangreich und detailliert am Kontrollbericht dargelegt, der spätestens 2 bis 3 Monate nach Durchführung der Kontrolle versandt wird. Seit dem Kalenderjahr 2022 wird der Kontrollbericht für alle jene, die sich für die elektronische Zustellung registriert haben, in MeinPostkorb versendet. Weiterführende Informationen zur elektronischen Zustellung sind zu finden unter: https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html

Downloads zum Thema

  • Präsentation LK NÖ und AMA - Kontrollen in der neuen GAP - Stand Juni 2024 PDF 4,24 MB

Links zum Thema

  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023
  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance Mit der neuen GAP wurden die Auflagen der Cross Compliance und von Greening mit einigen Neuerungen unter dem Begriff "Konditionalität" zusammengefasst. Trotz dieser Fusion bleiben jedoch die Grundsätze einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) gleich.
  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023 Gemäß EU-Vorgabe müssen Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, weiterhin von der Agrarmarkt Austria (AMA) zu einem rechtlich vorgegebenen Prozentsatz vor Ort auf die Einhaltung prämienrelevanter Vorgaben überprüft werden. Von dieser Regelung sind auch die Almflächen betroffen.

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • MFA-Sprechtage 2025 starten

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Vorarlberg

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • AMA versendet Auszahlungsmitteilungen

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

  • Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der GAP 23-27

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

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Ab 2023 umfasst eine Vor Ort Kontrolle nur noch nicht monitoringfähige Auflagen wie bspw. Tierkennzeichnung oder Einhaltung von Dünge- bzw. Pflanzenschutzvorgaben. © Scott Graham