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Ausschuss für Grünlandwirtschaft tagte

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15.04.2025 | von Direktor DI Stefan Simma

Bericht aus dem Ausschuss für Grünlandwirtschaft, Ackerbau, Sonderkulturen und biologische Produktion.

Ausschuss.jpg © LK Vbg.
Auf Landesebene ist eine Vereinfachung im Bereich des Pflanzenschutzmittelrechts zu erwarten. © LK Vbg.
Im Bereich des Pflanzenschutzes spitzt sich die Situation weiter zu. Zahlreiche bewährte Mittel verlieren ihre Zulassung, entweder weil sie aus dem Verkehr gezogen oder gesetzlich nicht mehr verlängert werden. Besonders der Obstbau ist stark betroffen: Mittel wie Syllit oder Delan, lange als Standardfungizide eingesetzt, stehen nicht mehr zur Verfügung. Auch Captan – das zweitwichtigste Fungizid – konnte nur vorübergehend erhalten bleiben. Die Zulassung von Movento, einem wichtigen Mittel gegen Blattläuse, läuft bald aus. Mospilan, das einzige Mittel gegen die Kirschfruchtfliege, darf nur noch eingeschränkt verwendet werden. Notfallzulassungen sind generell schwerer zu bekommen. Diese Entwicklung bedeutet für viele Betriebe eine zunehmende Verunsicherung, da Alternativen fehlen und der Druck durch Schädlinge und Krankheiten weiterhin besteht.
Auf Landesebene zeigt sich hingegen die Bereitschaft zur Vereinfachung im Bereich des Pflanzenschutzmittelrechts. So sollen Ausbildungen praxisnäher gestaltet werden. Auch auf Bundesebene laufen derzeit Bestrebungen, einen einheitlichen Online-Kurs für Sachkunde und Fortbildung zu entwickeln. Erleichterungen sind zudem bei der Zulassung bestimmter Wirkstoffe und bei der Anwendung von Haus- und Kleingartenmitteln vorgesehen.
Auf EU-Ebene ist die PSM-Dokumentation ab 2026 beschlossene Sache. Berufliche Verwender/-innen müssen künftig umfassende Aufzeichnungen führen – inklusive Zulassungsnummern, Flächenbezug, Kulturstadium und Einsatzmengen. Diese Daten müssen elektronisch und maschinenlesbar erfasst werden, was für viele Betriebe einen Mehraufwand bedeutet. 
Ein weiteres wachsendes Problem stellt das Auftreten neuer Schädlinge dar. So wurde der Japankäfer – ein gefürchteter invasiver Schädling – in Lindau entdeckt, in Österreich gab es bislang noch keine bestätigten Funde. Eine Meldeplattform für Verdachtsfälle ist jedoch bereits eingerichtet.
Ausschuss.jpg © LK Vbg.
Viele tierhaltende Betriebe zeigen kein Interesse an einer Umstellung auf Bio-Produktion. © LK Vbg.

Biologische Produktion

Im Bereich der biologischen Produktion ist die Stimmung durchwachsen. Die Zahl neuer Umsteller/-innen bleibt niedrig, insbesondere tierhaltende Betriebe zeigen kaum Bereitschaft zum Einstieg. Gründe sind einerseits die verschärften Anforderungen durch die Bioverordnung, andererseits fehlende wirtschaftliche Anreize im Vergleich zur konventionellen Produktion. Einige Umstellungen gibt es jedoch bei Gemüsebauern und -bäuerinnen und Imker/-innen.
Deutschland zeigt verstärktes Interesse an Biomilch aus Österreich. Gleichzeitig kommt es aber zu einer Verschiebung vom Fachhandel hin zum günstigeren Supermarkt. Preisbewusste Konsument/-innen greifen bevorzugt dort zu Bio-Milch, günstigem Gemüse aus Spanien oder Bio-Hackfleisch. 
Beratungsschwerpunkte des 
Bioberaters 2024 waren unter anderem VIS-Anträge, Tierzukauf aus konventioneller Haltung (unter Nachweis der Nichtverfügbarkeit über Plattformen wie almmarkt.com) sowie Hilfestellungen bei Bio-Kontrollen. Auch Themen wie Düngemittel- und Saatgutzukauf oder Checklisten zur Vorsorge wurden verstärkt behandelt.
Bei der ÖPUL-Förderung gibt es positive Entwicklungen für Bio. Betriebe können bis Ende 2025 noch in die mehrjährige Bio-Maßnahme einsteigen, sofern sie bereits an der Maßnahme „EEB“ teilnehmen. Die Fördersätze wurden erhöht (Viehbesatzbezug), außerdem wurde ein Zuschuss zu den Transaktionskosten eingeführt – 400 Euro jährlich pro Biobetrieb, was als positiver Impuls gesehen wird. 
Der Markt für Biomast- und Schlachtvieh ist derzeit stabil, die Nachfrage – insbesondere aus Deutschland – wächst. Der deutsche Bioverband Naturland zeigt starkes Interesse an österreichischen Produkten. Gleichzeitig ist Vorsicht geboten: Naturland zertifiziert auch Bio-Produkte aus China oder Spanien, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.

Industriechemikalien

Ein großes Thema mit zunehmender Brisanz sind PFAS – langlebige, kaum abbaubare Industriechemikalien, die auch in landwirtschaftliche Kreisläufe gelangen können. PFAS sind wasser-, fett- und schmutzabweisend und wurden in zahlreichen Alltags- und Industrieprodukten verwendet. In der Landwirtschaft gelangen sie etwa über Klärschlämme, verunreinigte Dünger, belastete Bewässerung oder atmosphärische Ablagerungen in Böden und Gewässer. PFAS reichern sich in der Umwelt und Nahrungskette an und stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein – etwa durch hormonelle Störungen, Leberschäden oder erhöhtes Krebsrisiko.
Vorarlberg hat frühzeitig reagiert und setzt in der Milchwirtschaft seit Jahrzehnten keinen Klärschlamm mehr ein, eine Entscheidung, die sich nun als vorausschauend erweist. In anderen Regionen – etwa Baden-Württemberg oder St. Gallen – kam es hingegen zu großflächigen Belastungen durch kontaminierte Papierschlämme oder Feuerlöschschaum. Auch im Bodensee wurden Rückstände nachgewiesen. Die Diskussion rund um PFAS konzentriert sich aktuell stark auf deren Einsatz in Pflanzenschutzmitteln, viele dieser Substanzen finden sich auch als Biozid- oder Arzneiwirkstoffe. Um Risiken zu minimieren, braucht es integrierte Strategien: Vom Verzicht auf belastete Betriebsmittel über Monitoring bis hin zu intensiver Forschung zu Alternativen.

Emissionen senken

Ein weiteres großes Thema ist die Umsetzung der Ammoniakreduktionsverordnung. Ziel ist es, die Emissionen aus der Landwirtschaft – die rund 94  Prozent der nationalen NH₃-Emissionen ausmacht – deutlich zu senken. Zu den zentralen Maßnahmen zählen die rasche Einarbeitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern in den Boden innerhalb weniger Stunden (ab 2026 auch für Festmist), der Einsatz von Harnstoff nur noch mit Ureasehemmer sowie die verpflichtende Abdeckung neuer Lageranlagen ab 2025. Bestehende Anlagen müssen bis spätestens 2028 nachgerüstet werden. Betriebe mit über fünf Hektar Ackerfläche müssen zudem detaillierte Aufzeichnungen zur Düngerausbringung und zur Beschaffenheit ihrer Lager führen.
Diese Maßnahmen sind Teil des überarbeiteten nationalen Luftreinhalteprogramms. Bis 2030 müssen die Ammoniakemissionen um 12 Prozent gesenkt werden, aktuell wurden mit der Umsetzung von ÖPUL 2023 rund 5,8 Prozent erreicht, insbesondere durch reduzierte Tierbestände und den vermehrten Einsatz bodennaher Ausbringungstechniken wie Schleppschlauch oder Injektion. Die verpflichtende Abdeckung konnte zwar in Teilen abgemildert werden, dennoch bringt die Umsetzung viele praktische Herausforderungen mit sich – vor allem für kleinere Betriebe, die weder über die nötige Technik noch über die Ressourcen verfügen. Der Mehraufwand durch zusätzliche Fahrten, schwere Maschinen und Dokumentation ist erheblich. 
Abschließend lässt sich sagen: Die Anforderungen an die Landwirtschaft wachsen auf vielen Ebenen – von der PSM-Regulierung über Umweltauflagen bis hin zu Marktbedingungen. Gleichzeitig braucht es mehr politischen Mut zu pragmatischen Lösungen, um die Betriebe nicht zu überfordern, sondern zukunftsfähig zu begleiten.
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