ÖPUL Neueinstieg: Sprechtage starten
Am 21. Oktober 2024 wurde die geänderte Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 rechtzeitig vor der MFA-Antragstellung kundgemacht. Die Änderungen betreffen insbesondere die generelle Erhöhung um mindestens acht Prozent der Prämiensätze. Zudem erfolgten inhaltliche Anpassungen einzelner Förderverpflichtungen bei bestehenden Maßnahmen und die Erweiterung um neue optionale Zuschläge ab 2025.
Neue ÖPUL- Maßnahmen
Vier neue ÖPUL-Maßnahmen werden ab 2025 angeboten. An diesen kann man 2025 nur dann teilnehmen, wenn sie bis 31.12.2024 im Mehrfachantrag 2025 beantragt werden. Der Mehrfachantrag 2025 ist ab 2. November 2024 für die Online-Beantragung geöffnet. Gerne können Sie dazu die Herbst-Beratungssprechtage für neue ÖPUL-Maßnahmen in der Region in Anspruch nehmen. Wenn Ihre bisherigen ÖPUL-Maßnahmen Ihrem Wunsch entsprechen, haben Sie bis 31.12.2024 kein Handlungsbedarf. Die persönliche Einladung mit Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammer für die Beantragung des Mehrfachantrages 2025 erfolgt wieder in bewährter Form ab Februar 2025 bis 15. April 2025 in Ihrer Region vor Ort.
- Zuschlag Almweideplan bei Almbewirtschaftung (20 Euro für max. 20 Hektar FF)
- Nichtproduktive Ackerflächen (350 bis 450 Euro pro Hektar) und Agroforststreifen (600 bis 800 Euro pro Hektar)
- Zuschlag Festmistkompostierung bei Tierwohl – Schweinehaltung (21 Euro pro GVE)
- Zuschlag für stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen bei bodennahem Ausbringen von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation
ÖPUL Neu: „Zuschlag Almweideplan“
Für Vorarlberger Alp-Betriebe wird vor allem die neue Maßnahme „Zuschlag Almweideplan bei Almbewirtschaftung“ eine interessante Einstiegsmöglichkeit bis 31.12.2024 sein. Es können zusätzlich zur Alpung- und Behirtungsprämie noch 20 Euro für die ersten 20 Hektar Alpfutterfläche lukriert werden (max. 400 Euro pro Antragsjahr). Bei der Teilnahme an dieser Maßnahme ist ein erhöhter Auftrieb von maximal 2,4 RGVE pro Hektar statt maximal zwei RGVE pro Hektar Alpfutterfläche je Alpe möglich. Als Gegenleistung muss ein Almweideplan mit gesonderter Beantragung erstellt und im Rahmen einer Bildungsveranstaltung im Mindestausmaß von vier Stunden bis 15.07.2025 absolviert werden. Auch in den Folgejahren der aktuellen GAP-Periode sind Neueinstiege möglich.
Eigenes Formular Almweideplan
Es wird dafür ein Formular zur Verfügung gestellt. Der Aufwand für die Erarbeitung des Almweideplanes wird den Prämiensätzen angepasst und dadurch im überschaubaren Umfang bleiben. Sollten nach der Beantragung mehr als zwei RGVE pro Hektar aufgetrieben werden, bis max. 2,4 RGVE pro Hektar sind bei gesonderter Beantragung möglich, muss dies zusätzlich im Almweideplan argumentiert werden. In dem Falle ist mit etwas höherem Aufwand zu rechnen. Darzustellen sind unter anderem entsprechende Entwicklungsziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Im Zuge der vorausgesetzten Weiterbildungsveranstaltungen wird eine Hilfestellung in Hinblick auf das Ausfüllen des Formulars angeboten. Das Formular wird dann zum MFA-Antrag im Bereich Betriebswirtschaft bereitgestellt. (Kontaktdaten unten)
Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung
Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist der einmalige Besuch einer vierstündigen Weiterbildungsveranstaltung aus dem Bildungsangebot eines dafür anerkannten Bildungsanbieters bis spätestens 15.07. des Antragsjahres. Die Weiterbildung hat jedenfalls die Themen Almwirtschaft (Weideführung/standortangepasste Beweidung) und damit verbundene ökologische Auswirkungen zu beinhalten. Anrechenbar sind Kursbesuche ab dem 1.10.2024. Aufgrund betrieblichen Erfordernissen kann der Kurs auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Eine schriftliche Kursbesuchsbestätigung ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Bildungsanbieter erfolgt. Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig. Die Ländlichen Fortbildungsinstitute (LFI) werden als anerkannte Bildungsanbieter über die entsprechenden Weiterbildungsangebote informieren.
Allgemein hat der Zuschlag Almweideplan zum Ziel, weiteres Bewusstsein für die Bedeutung eines standortangepassten Weidemanagements zu schaffen. Neben wirtschaftlichen Vorteilen, sind auch die positiven Auswirkungen auf die Biodiversität von hoher Bedeutung.
Allgemein hat der Zuschlag Almweideplan zum Ziel, weiteres Bewusstsein für die Bedeutung eines standortangepassten Weidemanagements zu schaffen. Neben wirtschaftlichen Vorteilen, sind auch die positiven Auswirkungen auf die Biodiversität von hoher Bedeutung.
Sprechtage ÖPUL-Einstieg, neue Maßnahmen
Datum Ort, jeweils 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
12.11.2024 Bezau, Sicherheitszentrum
13.11.2024 Andelsbuch, Gemeindeamt
14.11.2024 Hittisau, Gemeindeamt
19.11.2024 Dalaas, Gemeindeamt
20.11.2024 Tschagguns, Gemeindeamt
21.11.2024 Stadt Bludenz, Rathaus, 3. Stock
26.11.2024 Sonntag, Feuerwehrhaus
27.11.2024 Nenzing, Gemeindeamt
28.11.2024 Ludesch, Gemeindeamt
03.12.2024 Feldkirch, Forstamt
04.12.2024 Weiler, Gemeindeamt
05.12.2024 Lustenau, Rathaus, Seiteneingang Bauamt
ab 4. 11. LK Bregenz 4. Stock zu den Bürozeiten
Weitere Infos
erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Bereich Betriebswirtschaft und Leistungsabgeltung
T 05574/400 + DW
12.11.2024 Bezau, Sicherheitszentrum
13.11.2024 Andelsbuch, Gemeindeamt
14.11.2024 Hittisau, Gemeindeamt
19.11.2024 Dalaas, Gemeindeamt
20.11.2024 Tschagguns, Gemeindeamt
21.11.2024 Stadt Bludenz, Rathaus, 3. Stock
26.11.2024 Sonntag, Feuerwehrhaus
27.11.2024 Nenzing, Gemeindeamt
28.11.2024 Ludesch, Gemeindeamt
03.12.2024 Feldkirch, Forstamt
04.12.2024 Weiler, Gemeindeamt
05.12.2024 Lustenau, Rathaus, Seiteneingang Bauamt
ab 4. 11. LK Bregenz 4. Stock zu den Bürozeiten
Weitere Infos
erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Bereich Betriebswirtschaft und Leistungsabgeltung
T 05574/400 + DW
- DW 220 DI Bernhard Jenny
- DW 222 Ing. Arno Giselbrecht
- DW 223 Johanna Hartmann
- DW 227 Christine Kaufmann