ÖPUL 2023: Zeit sich zu entscheiden
Die meisten ÖPUL-Maßnahmen sind aus der aktuellen Förderperiode bekannt und wurden leicht angepasst. Eine gänzlich neue Maßnahme wird jedoch für die Grünlandbetriebe angeboten. Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland.
Diese bisher nur in Oberösterreich und Salzburg bekannte Maßnahmen kann künftig in ganz Österreich beantragt werden. Eines der Maßnahmenziele ist der Erhalt von umbruchsfähigem Grünland und dessen positive Wirkung auf das Klima als wichtiger CO2-Speicher. Gefördert werden Grünlandflächen mit einer Hangneigung kleiner als 18 Prozent, nach der durchschnittlichen Grünlandzahl der einzelnen Schläge. Auf Grünlandumbruch muss künftig gänzlich verzichtet werden. Zielgruppe dieser Maßnahme sind Betriebe mit ausreichend Flächen kleiner als 18 Prozent Hangneigung in produktiven Grünlandgebieten mit Böden, auf denen eine Ackernutzung grundsätzlich möglich wäre.
Zugangsvoraussetzungen:
Mind. 40 Prozent Grünlandanteil und Tierhalter im ersten Jahr der Verpflichtung
Die Maßnahme beinhaltet ein gänzliches Umbruchsverbot inklusive Grünlanderneuerung (ausgenommen Grünlandsanierung nach Schädlingsbefall) für die nächsten sechs Jahre und verpflichtet zu einer fachspezifischen Weiterbildung von fünf Stunden. Darüber hinaus ist je fünf Hektar förderfähiger Grünlandfläche bis Ende 2025 eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 18 Prozent sowie mit einem Umbruchsverbot gemäß GLÖZ-Standard sind nicht förderfähig. Als Umbruch gelten alle technischen Verfahren, die eine Zerstörung der Grasnarbe zur Folge haben. Je nach Grünlandzahl werden laut der dargestellten Prämienübersicht verschiedene Zahlungen gewährt. Im Zuge der Beratungssprechtage ab 2. November zum ÖPUL-Einstieg in den Gemeinden hat die Landwirtschaftskammer mit Zustimmungserklärung der Landwirte einzelbetriebliche Hangneigungs- und Grünlandzahldaten zur Verfügung. Mit diesen Daten kann eine Prämienanschätzung für diese Maßnahme vorgenommen werden.
Diese bisher nur in Oberösterreich und Salzburg bekannte Maßnahmen kann künftig in ganz Österreich beantragt werden. Eines der Maßnahmenziele ist der Erhalt von umbruchsfähigem Grünland und dessen positive Wirkung auf das Klima als wichtiger CO2-Speicher. Gefördert werden Grünlandflächen mit einer Hangneigung kleiner als 18 Prozent, nach der durchschnittlichen Grünlandzahl der einzelnen Schläge. Auf Grünlandumbruch muss künftig gänzlich verzichtet werden. Zielgruppe dieser Maßnahme sind Betriebe mit ausreichend Flächen kleiner als 18 Prozent Hangneigung in produktiven Grünlandgebieten mit Böden, auf denen eine Ackernutzung grundsätzlich möglich wäre.
Zugangsvoraussetzungen:
- Teilnahme an UBB oder Bio
- Bewirtschaftung von mind. zwei Hektar Grünland
Mind. 40 Prozent Grünlandanteil und Tierhalter im ersten Jahr der Verpflichtung
Die Maßnahme beinhaltet ein gänzliches Umbruchsverbot inklusive Grünlanderneuerung (ausgenommen Grünlandsanierung nach Schädlingsbefall) für die nächsten sechs Jahre und verpflichtet zu einer fachspezifischen Weiterbildung von fünf Stunden. Darüber hinaus ist je fünf Hektar förderfähiger Grünlandfläche bis Ende 2025 eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 18 Prozent sowie mit einem Umbruchsverbot gemäß GLÖZ-Standard sind nicht förderfähig. Als Umbruch gelten alle technischen Verfahren, die eine Zerstörung der Grasnarbe zur Folge haben. Je nach Grünlandzahl werden laut der dargestellten Prämienübersicht verschiedene Zahlungen gewährt. Im Zuge der Beratungssprechtage ab 2. November zum ÖPUL-Einstieg in den Gemeinden hat die Landwirtschaftskammer mit Zustimmungserklärung der Landwirte einzelbetriebliche Hangneigungs- und Grünlandzahldaten zur Verfügung. Mit diesen Daten kann eine Prämienanschätzung für diese Maßnahme vorgenommen werden.
LK-Informationsveranstaltung neue GAP
Die Informationsveranstaltungen der Landwirtschaftskammer zur neuen Förderperiode für die Gemeinsame Agrarpolitik 2023 bis 2027 sind bisher gut besucht. Im Speziellen werden die Landwirte über die neuen Inhalte der Förderbereiche wie Direktzahlung (DIZA), Einstieg ins österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) bis 31.12.2022 und Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (AZ) informiert. Mit der neuen Förderperiode kommt es auch zu wesentlichen Änderungen bei der Antragstellung und Förderungsabwicklung.Nutzen Sie die Informationsmöglichkeit vor Ort. Gerne können Sie auch schon die Inhalte der neuen Maßnahmen auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Förderungen“ nachlesen.
Die Einladung zu einem Abgabe- und Beratungssprechtag in den Gemeinden zum ÖPUL-Neueinstieg folgt (Beginn Antragstellung 2. November 2022)
Informationsveranstaltung: Neue Förderperiode GAP 2023 - 2027
Datum Ort
Donnerstag, 06.10.2022 Doren, Gemeindesaal
Dienstag, 11.10.2022 Schnepfau, Gemeindesaal
Mittwoch, 12.10.2022 Andelsbuch, Rathaussaal
Donnerstag, 13.10.2022 Thüringen, Schulsaal Mittelschule
Dienstag, 18.10.2022 Zwischenwasser, Frödischsaal
Mittwoch, 19.10.2022 Hohenems, BZBZ Schulsaal
Donnerstag, 20.10.2022 Mehrzwecksaal hokus in Hohenweiler
Montag, 24.10.2022 Online
Alle Termine jeweils um 20 Uhr.
Die Einladung zu einem Abgabe- und Beratungssprechtag in den Gemeinden zum ÖPUL-Neueinstieg folgt (Beginn Antragstellung 2. November 2022)
Informationsveranstaltung: Neue Förderperiode GAP 2023 - 2027
- Direktzahlung (DZ), Ausgleichszulage(AZ)
- Einstieg ins österreichische Umweltprogramm (ÖPUL)
- Änderungen zur Antragsstellung
Datum Ort
Donnerstag, 06.10.2022 Doren, Gemeindesaal
Dienstag, 11.10.2022 Schnepfau, Gemeindesaal
Mittwoch, 12.10.2022 Andelsbuch, Rathaussaal
Donnerstag, 13.10.2022 Thüringen, Schulsaal Mittelschule
Dienstag, 18.10.2022 Zwischenwasser, Frödischsaal
Mittwoch, 19.10.2022 Hohenems, BZBZ Schulsaal
Donnerstag, 20.10.2022 Mehrzwecksaal hokus in Hohenweiler
Montag, 24.10.2022 Online
Alle Termine jeweils um 20 Uhr.