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Weiterbildungsverpflichtungen bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen beachten

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02.12.2024 | von AMA - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Bereits absolvierte und von den Bildungsanbietern gemeldete Weiterbildungen sind unter www.eama.at einsehbar.

© pixabay.com
© pixabay.com
Für bestimmte ÖPUL-Maßnahmen müssen Weiterbildungsveranstaltungen besucht werden, die dem Erwerb maßnahmenbezogenen Fachwissens dienen.

Fristen für die Absolvierung der Weiterbildungen

Betroffene Betriebe haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, das notwendige Mindestausmaß an Schulungsstunden je Maßnahme zu absolvieren. Bei den Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ können die Weiterbildungsverpflichtungen noch im Jahr 2026 erfüllt werden. Für den ab dem Antragsjahr 2025 angebotenen Zuschlag “Almweideplan“ in der Maßnahme “Almbewirtschaftung“ muss die Weiterbildung bis zum 15. Juli des ersten Jahres der Beantragung absolviert werden.
Weiterbildungsmaßnahme im ÖPUL.png © AMA
© AMA
Es sind Kurse aus dem Bildungsangebot eines vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannten Bildungsanbieters zu wählen. Eine Liste der anerkannten Bildungsanbieter ist unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/listen zu finden.
 
Grundsätzlich müssen die Weiterbildungen von der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer absolviert werden. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen können die Kurse auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Anrechenbar sind Kursbesuche ab dem 1. Jänner 2022. Der Kursbesuch einer Person kann nur in absoluten Ausnahmefällen auf mehrere Betriebe angerechnet werden (wenn sonst keine andere Person zur Verfügung steht). Die Absolvierung der Kurse ist an die geschulte Person gebunden. Verlässt die geschulte Person vor Ende der Frist den Betrieb, müssen die Kurse bis dahin nachgeholt werden. Scheidet die geschulte Person nach Ende der Frist vom Betrieb aus, so muss kein weiterer Kurs absolviert werden. Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig.

Teilnahmebestätigungen werden automatisch an die AMA übermittelt
Sollte der Weiterleitung zugestimmt worden sein, werden die Nachweise für absolvierte Weiterbildungen von den Bildungsanbietern direkt an die AMA übermittelt. Die Übermittlung von Teilnahmebestätigungen an die AMA ist daher nicht erforderlich!
 
Auf www.eama.at werden im Register Flächen → Abfragen → Weiterbildung die für ÖPUL-Maßnahmen gemeldeten Weiterbildungsstunden angezeigt. Seit Mitte November 2024 sind alle bis 20. September 2024 absolvierten und von den Bildungsanbietern an die AMA gemeldeten Weiterbildungsstunden einsehbar. Bei noch zu wenig Weiterbildungsstunden gibt es ab dem Mehrfachantrag 2025 einen entsprechenden Hinweis im Rahmen der Antragstellung. Dieser Hinweis dient nur zur Information, dass noch Weiterbildungsstunden absolviert werden müssen und hat vorerst keine Auswirkung. Nach dem Stichtag 20. September 2024 absolvierte Weiterbildungen können frühestens bei der nächsten voraussichtlich Anfang 2026 stattfindenden Datenübermittlung berücksichtigt werden.

Was ist zu tun, wenn absolvierte Weiterbildungen nicht aufscheinen?

  • Am Teilnahmezertifikat ist zu prüfen, ob die Schulung für ÖPUL-Maßnahmen anrechenbar ist. Unter www.eama.at werden nur ÖPUL-Schulungen angezeigt.
  • Nach dem 20. September 2024 absolvierte Weiterbildungen scheinen erst bei der nächsten Dateneinspielung auf. Vor Anfang 2026 werden keine neuen Daten eingespielt.
  • Wurde dem Bildungsanbieter keine Einwilligung zur Weiterleitung an die AMA erteilt, wurden auch keine Daten an die AMA übermittelt. Einwilligungen können auch noch nachträglich erteilt werden. Es wird daher empfohlen, bei jeder Schulung die Einwilligung zur Datenweitergabe zu erteilen.
  • Noch notwendige Schulungen können innerhalb der offenen Fristen bei den zugelassenen Bildungsanbietern absolviert werden, teilweise gibt es auch Online-Kurse.
 
Teilnahmebestätigungen zum Naturschutz-Monitoring für die Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder “Biologische Wirtschaftsweise“ sowie die Teilnahmebestätigung zum regionalen Naturschutzplan für die Maßnahmen “Naturschutz“ oder “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ werden auf www.eama.at nicht angezeigt. Die Übermittlung dieser Daten an die AMA erfolgt direkt von der zuständigen Stelle im Rahmen der Auszahlungsberechnung.
 
Weitere detaillierte Informationen zu den Weiterbildungsverpflichtungen sind in den ÖPUL-Informationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.

ÖPUL 2023-2027

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • ÖPUL-Vorgaben im Kontext von MKS

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • Letzte Einstiegsmöglichkeit in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildungsverpflichtungen bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen beachten

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
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  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Partner & Initiativen

  • Ländliches Fortbildungsinstitut LFI
  • Lehrlings-und Fachausbildungsstelle
  • LK Fachverbände
  • ARGE Bäuerinnen
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Landjugend
  • Landwirt.schafft.Leben
  • Mein Hof – Mein Weg
  • Die Esserwisser
  • Schmatzi – Ernährungsbildung

Angebote

  • Ländle Gütesiegel
  • Urlaub am Bauernhof
  • Schule am Bauernhof
  • Angebote für Kinder und Schüler
  • Festbox-Box
  • Informationstafeln
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