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Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

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12.03.2025 | von AMA - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Mulchsaat, Direktsaat, Saat im Strip-Till-Verfahren, Untersaaten, Anhäufungen bei Kartoffeln und begrünte Abflusswege werden gefördert.

Direktsaat.jpg © BWSB
Abbildung 6: Eine passende Bodenbedingung mit der geeigneten Sätechnik ermöglicht die Aussaat direkt in den unbearbeiteten Begrünungsbestand. © BWSB
Die mehrjährige ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ unterstützt erosionsmindernde Bodenbearbeitungsverfahren bei erosionsgefährdeten Kulturen und die dauerhafte Begrünung von Ackerflächen. Die Maßnahme erfordert eine jährliche Mindestteilnahme im Ausmaß von 0,10 ha.

Angaben im Mehrfachantrag

Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum der Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ beträgt mindestens vier Jahre. Der letzte Neueinstieg in diese Maßnahme war mittels Mehrfachantrag 2025 bis spätestens am 31. Dezember 2024 für das Förderjahr 2025 möglich (Vertragszeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2028). Für die erosionsmindernden Maßnahmen ist im Mehrfachantrag zusätzlich zur Angabe der
 
Schlagnutzungsart einer der folgenden Codes zu setzen:
  • MS für Mulchsaat
  • DS für Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren
  • AH für Anhäufungen bei Kartoffeln
  • BAW für begrünte Abflusswege
  • US für Untersaat 

Mulchsaat, Direktsaat und Strip-Till-Verfahren

Als erosionsgefährdete Kulturen gelten Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbis, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen, Sorghum und Sudangras, unabhängig von der Hangneigung und dem Anbauverfahren. Auf Ackerschlägen größer 0,50 ha und mit einer überwiegenden Hangneigung ab 10% wird bei erosionsgefährdeten Kulturen die Basismodulprämie für die Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und “Biologische Wirtschaftsweise“ nur dann gewährt, wenn auf solchen Schlägen ein erosionsminderndes Verfahren gemäß der Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ durchgeführt und beantragt wird. 
 
 Bei Anbau mit den erosionsmindernden Verfahren “Mulchsaat“, “Direktsaat“ und “Strip-Till“ besteht eine Kombinationspflicht mit der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ oder “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“. Demnach ist im Frühjahr 2025 eine prämienfähige Teilnahme an der Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ nur möglich, wenn vor dem Anbau der erosionsgefährdeten Kultur entweder im Jahr 2024 an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ mit den Varianten 4, 5 oder 6 auf dem betroffenen Schlag teilgenommen wurde oder im Jahr 2025 an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ teilgenommen wird. Die Förderverpflichtungen für diese Maßnahme müssen bereits seit 1. Jänner 2025 erfüllt werden und daher muss auf dem Schlag eine angelegte Zwischenfrucht über den Winter stehen geblieben sein.

Mulchsaat

Als Mulchsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem lediglich eine flache, nicht wendende Bodenbearbeitung erfolgt. Auf der Oberfläche verbleibt Pflanzenmulch der Zwischenfrucht. Eine wendende und tief mischende Bodenbearbeitung ist nicht zulässig. Eine Tiefenlockerung mit maßgeblichem Erhalt der Begrünungskultur ist erlaubt. Der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung nach Ablauf des Begrünungszeitraumes und dem Anbau der Folgekultur darf maximal 4 Wochen betragen.

Direktsaat

Als Direktsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem keine vollflächige Bodenbearbeitung, sondern lediglich eine Einsaat mittels Schlitzverfahren direkt in den Begrünungsbestand erfolgt.

Strip-Till-Verfahren

Als Strip-Till-Verfahren gilt ein Aussaatsystem, bei dem der Boden nicht ganzflächig, sondern lediglich streifenförmig in der Saatreihe bearbeitet wird. Zwischen den bearbeiteten Streifen bleiben die Zwischenfrucht bzw. davon verbliebene Pflanzenreste erhalten.
 
 

Untersaaten, Anhäufungen bei Kartoffeln und Begrünte Abflusswege

Wenn vor dem Anbau der Hauptkultur keine entsprechende Zwischenfrucht der Maßnahmen “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ oder “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ angelegt wurde oder danach keine erosionsgefährdete Kultur für eine prämienfähige Beantragung von Mulchsaat, Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren vorliegt, können nur die erosionsmindernden Verfahren Anhäufungen bei Kartoffeln, Begrünte Abflusswege oder Untersaaten durchgeführt und beantragt werden, um die Mindestteilnahmefläche im Ausmaß von 0,10 ha zu erreichen.

Untersaaten

Eine Teilnahme an der Maßnahme mit Untersaat ist bei Ackerbohne, Kürbis, Mais, Soja, Sonnenblume und Sorghum möglich. Es hat eine aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens 3 Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur zu erfolgen.

Anhäufungen bei Kartoffeln

Die Verhinderung von Wassererosion beim Anbau von Kartoffeln wird durch wiederkehrende Anhäufungen in den Rinnen der Anpflanzdämme gefördert. Die Querdämme müssen Abschwemmungen auch bei stärken Regenereignissen wirksam verhindern. Die Anhäufungen sind bis zur Krautminderung beizubehalten.

Begrünte Abflusswege

Die Begrünung von ausgewiesenen Abflusswegen sorgt dafür, dass bei Starkregenereignissen eine Abschwemmung von Boden und somit ein Eintrag in Gewässer verhindert wird. Die Teilnahme mit begrünten Abflusswegen ist auf Ackerflächen möglich, die zumindest zu einem Viertel auf einem ausgewiesenen Erosions-Eintragspfad liegen. Die Gebietskulisse der ausgewiesenen Erosions-Eintragspfade ist unter www.eama.at im INVEKOS-GIS mittels dem Legendeneintrag Gebietsabgrenzungen/Begrünte Abflusswege einsehbar. Es hat eine Mahd oder ein Häckseln mindestens 1 x jedes zweite Jahr zu erfolgen. 
 
Weitere Informationen zur Maßnahme sind im Informationsblatt “Erosionsschutz Acker“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.

ÖPUL 2023-2027

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  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

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  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

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