Grünland, Acker und Sonderkulturen
Die NEC Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe legt jährliche Emissionsreduktionsverpflichtungen fest. Dies betrifft insbesondere die Ammoniakausgasungen, bei denen die Landwirtschaft mit einem Anteil von 94 Prozent der Hauptemittent ist. Die Stoßrichtungen zur Reduktion der Emissionen betreffen einerseits bauliche Maßnahmen mit dem Ziel, dass der flüssige Wirtschaftsdünger möglichst rasch abfließt. Insbesondere die Maßnahme der Abdeckung offener Güllelager über 240 Kubikmeter Größe würde bei bestehenden offenen Gärbehältern zu sehr hohen Kosten führen, weshalb durch Verhandlungswege versucht wird, diese noch gegen andere Ansätze abzulösen. In Diskussion dafür stehen die rasche Einarbeitung flüssiger Dünger auf offenen Äckern, innerhalb von vier Stunden, sowie natürliche Schwimmdecken oder flexible Abdeckung offener Güllelager, statt massiver baulicher Maßnahmen.
Ausbringung Boden
Für die bodennahe Ausbringung ist „dünne“ Gülle besser geeignet. Mittel der Wahl zur Verbesserung der Konsistenz und Fließfähigkeit von Rindergülle ist nach wie vor die 1:1-Verdünnung mit Wasser. Durch die Verdünnung mit Wasser wird die Gülle besser vom Boden aufgenommen, womit das Ammonium sozusagen „emissionsstabil“ im Boden verbleibt. Wichtig ist, besonders die Sommergülle ordentlich mit Wasser zu verdünnen. Ein Verdünnungsgrad über 1:2 ist aber nicht zu empfehlen, dann wird sehr viel Wasser transportiert. Die Gülleseparierung (20 Prozent Emissionsminderung) stellt eine gute Möglichkeit dar, feste Stoffe von den flüssigen zu trennen und eine schnell verfügbare dünne Gülle zu erhalten. Die Zielvorgabe für die bodennahe Ausbringung in Österreich liegt bei 50 Prozent. Kann dieses Ziel mit freiwilliger Teilnahme erreicht werden, dann können gesetzliche Maßnahmen vermieden und die ÖPUL Maßnahme „bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger“ als Anreizmodell weitergeführt werden. Damit die Berücksichtigung für die Evaluierung der NEC Richtlinie erfolgen kann, ist die Teilnahme spätestens ab 2025 notwendig. Es ist jedenfalls anzuraten, dass die Betriebe im Herbst 2024 die ÖPUL Maßnahme anmelden, dann können sie 2025 die Fördermöglichkeit für die bodennahe Ausbringung nutzen, das ist auch möglich, wenn die Gülle überbetrieblich ausgebracht wird.
Bioberatung
Jeder Betrieb leistet durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, durch eine vielfältige Fruchtfolge und eine gezielte Humuswirtschaft einen hohen Beitrag zum Schutz der Biodiversität. Für die ÖPUL-Teilnahme sind mindestens sieben Prozent Biodiversitätsfläche auszuweisen. Auch die Biobetriebe müssen seit dieser GAP Periode den Biodiversitätsflächen-Anteil im MFA angeben, was den meisten aber nicht schwerfällt.
- Weideblatt für ÖPUL und Biokontrolle: Es müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden, Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten.
- Ausnahmegründe sind: Der Zustand des Bodens, Witterungsbedingungen (z. B. Sturm- und Unwetterereignisse) und jahreszeitliche Bedingungen, aber auch veterinärmedizinische Gründe. Der Weidezeitraum wurde mit den Monaten April bis einschließlich Oktober festgelegt.
- Weideplan: Der Weideplan (siehe Tabelle) soll einen Überblick darüber geben, welche Tierkategorien/Tiergruppen/Tierart voraussichtlich wann (Zeitraum) und wo (auf welcher Fläche/ welchem Feldstück) geweidet werden und ob und gegebenenfalls welche Umsetzungsmaßnahmen zu treffen sind.
- Weide für Jungtiere: Risiken der Weide von Jungtieren dürfen nicht außer Acht gelassen werden: Für Jungtiere gibt es eine Ausnahme der Bio-Weideverpflichtung bis zum Absetzen der Milchtränke plus einer betriebsindividuellen Übergangszeit. Ab der zweiten Lebenswoche geht’s raus (Weide oder Auslauf), Ausnahme gibt es nur für weibliche Tiere, die am Betrieb bleiben.
- Folgende Punkte sind zu beachten: Ausnahme der Weideregelung bis zum Absetzen plus Übergangszeit, damit für eine Futterumstellung genügend Zeit bleibt.
Obst- / Gemüsebau
Facharbeiterkurs Obst/Gemüse: Der aktuelle, inzwischen dritte Facharbeiterkurs für Feldgemüsebau läuft gut. Die Leute sind motiviert und bringen sehr gute Leistungen. Es wird nochmals ein Versuch gestartet, auch einen Facharbeiterkurs für Obstbau/Obstverwertung zustande zu bringen. Dazu soll er teilweise mit dem nächsten Facharbeiterkurs Feldgemüsebau kombiniert werden. Teils sollen also beide Kurse gemeinsam unterrichtet werden, teils getrennt, je nach Thema. Am 14. März gab es dazu einen Infoabend mit knapp 20 interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Chancen für ein Zustandekommen beider Kurszweige stehen gut. Interessierte können sich bei der Landwirtschaftskammer melden.
Baumaktion 1.000 Bäume fürs Ländle. Erste Auslieferung ging über die Bühne:
Bei der Obstbaumaktion wurden von knapp 500 Leuten um die 1.500 Obstbäume bestellt, mehr als der Lieferant liefern konnte. Daher wurden vom 14. bis 16. März gut 1.000 Bäume geliefert. Im Herbst wird es eine zweite Lieferung mit den restlichen Bäumen geben. Es wurden robuste, nützliche und dadurch teils nicht ganz alltägliche Sorten ausgewählt. Die Resonanz der Besteller/-innen ist gut.
Pflanzenschutzmittelproblematik: Die Pflanzenschutzmittelsituation in den kleineren Anbausparten spitzt sich weiter zu. Im Obstbau fallen drei Säulen des Pflanzenschutzes komplett weg oder werden massiv eingeschränkt. Im Regenjahr 2023 zeigte sich die Problematik des Glyphosatverbotes infolge verschiedener Gütesiegel. Bei wochenlanger Nässe konnten Unkräuter perfekt wachsen, die Hack- und Bürstmaschinen mussten warten und schafften es danach nicht mehr, die Unkräuter zu entfernen. Es zeigt sich, dass auch viele nicht biologisch bewirtschaftende Betriebe zunehmend biologisch zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden. 2022 wurden in Österreich erstmals mehr biotaugliche Mittel verwendet als „chemisch-synthetische“.
Baumaktion 1.000 Bäume fürs Ländle. Erste Auslieferung ging über die Bühne:
Bei der Obstbaumaktion wurden von knapp 500 Leuten um die 1.500 Obstbäume bestellt, mehr als der Lieferant liefern konnte. Daher wurden vom 14. bis 16. März gut 1.000 Bäume geliefert. Im Herbst wird es eine zweite Lieferung mit den restlichen Bäumen geben. Es wurden robuste, nützliche und dadurch teils nicht ganz alltägliche Sorten ausgewählt. Die Resonanz der Besteller/-innen ist gut.
Pflanzenschutzmittelproblematik: Die Pflanzenschutzmittelsituation in den kleineren Anbausparten spitzt sich weiter zu. Im Obstbau fallen drei Säulen des Pflanzenschutzes komplett weg oder werden massiv eingeschränkt. Im Regenjahr 2023 zeigte sich die Problematik des Glyphosatverbotes infolge verschiedener Gütesiegel. Bei wochenlanger Nässe konnten Unkräuter perfekt wachsen, die Hack- und Bürstmaschinen mussten warten und schafften es danach nicht mehr, die Unkräuter zu entfernen. Es zeigt sich, dass auch viele nicht biologisch bewirtschaftende Betriebe zunehmend biologisch zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden. 2022 wurden in Österreich erstmals mehr biotaugliche Mittel verwendet als „chemisch-synthetische“.