GAP ab 2023 im Detail
Nach intensiven Verhandlungen in den vergangenen zweieinhalb Jahren haben Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen, Georg Strasser, Landwirtschaftssprecher der ÖVP, und der Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, Josef Moosbrugger, erste Details präsentiert.
„Das Programm adressiert die großen Herausforderungen der Zeit und sorgt gleichzeitig für Stabilität in den bäuerlichen Familienbetrieben, die das Zentrum des nationalen GAP-Strategieplans bilden“, betonte Köstinger. Der nationale Strategieplan muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Schwerpunkte sind die Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft durch weitgehend stabile Direktzahlungen (1. Säule), die Abgeltung verstärkter Umweltambitionen, mehr Tierwohl, der Fortbestand kleinstrukturierter bäuerlicher Familienbetriebe sowie der Biolandbau.
„Mehr als 40 Prozent der EU-Mittel werden in Österreich für klimarelevante Maßnahmen verwendet. 15 der 19 neuen Agrarumweltprogramm-Maßnahmen bringen maßgebliche Verbesserungen für die biologische Vielfalt, das Budget im Agrarumweltprogramm wird um über 25 Prozent aufgestockt. Damit entwickelt sich die Gemeinsame Agrarpolitik deutlich weiter und wird gleichzeitig wesentlich grüner“, erklärte Köstinger.
Umverteilung
Voglauer unterstrich: „Mit der Einführung der Förderobergrenze von 100.000 Euro schaffen wir bei den Direktzahlungen eine Umverteilung hin zu den kleineren bäuerlichen Betrieben in Österreich. Die Umverteilung kommt vor allem den ersten 20 Hektar zugute. Mit zusätzlichen 40 Millionen Euro für die biologische Landwirtschaft kann diese Wirtschaftsweise in wesentlichen Bereichen noch ausgebaut werden. Erstmals wird es eine Förderung für Schweine-Freilandhaltung geben. Außerdem werden die gentechnikfreie Fütterung und die Haltung von ausschließlich unkupierten Schweinen zusätzlich unterstützt.“
Strasser verdeutlichte: „Die GAP macht die Landwirtschaft grüner und ermöglicht gleichzeitig nachhaltiges Wirtschaften. Die Öko-Regelungen und das Agrarumweltprogramm stellen sicher, dass jene, die mehr beitragen, auch mehr Leistungsabgeltungen erhalten. Damit haben wir gemeinsam eine sinnvolle Lösung für eine erfolgreiche Zukunft unserer Familienbetriebe gefunden. Mit dem Modulsystem können Bäuerinnen und Bauern standortangepasst Klima- und Umweltschutz betreiben. Nun gilt es, die verschiedenen Möglichkeiten des neuen Systems aufzuzeigen und möglichst viele Familienbetriebe zu überzeugen mitzumachen.“ Zudem müsse die Übernahme eines Hofes auch weiterhin attraktiv sein. „Deshalb gibt es in der nächsten GAP-Periode insgesamt mehr Geld für die Jungbauern - rund drei Prozent des GAP-Budgets gehen an die nächste Generation“, so Strasser.
Moosbrugger erklärte: „Wir wissen, dass es höchst herausfordernd war, die unterschiedlichsten Prioritäten unter einen Hut zu bringen. Auch sind angesichts der Klimaverschlechterung und zusätzlicher EU-Vorgaben immer noch höhere Umweltauflagen zu erfüllen. Wir haben gleichzeitig aber auch sehr darauf gepocht, dass neben den ökologischen auch die ökonomischen GAP-Ziele der EU-Kommission erfüllt und umgesetzt werden. Nur Bäuerinnen und Bauern, die von ihrer harten Arbeit leben können, werden auch künftig umwelt- und klimafreundlich wirtschaften können. Andernfalls werden sie zum Aufhören gezwungen und es wird noch mehr importiert. „Unter höchst schwierigen Vorzeichen konnte nun das Bestmögliche für die Bäuerinnen und Bauern und die Gesamtgesellschaft erreicht werden. Das Ergebnis ist ein breiter, zukunftsweisender Maßnahmenmix beziehungsweise akzeptabler Kompromiss.“
Die GAP im Detail
Insgesamt stehen 1,8 Milliarden Euro pro Jahr an nationalen und EU-Budgetmitteln für die heimische Landwirtschaft zur Verfügung. Für die gesamte Periode sind das 35 Millionen. Euro mehr EU-Mittel als bisher für die Landwirtschaft und hier vor allem für die Ländliche Entwicklung (2. Säule). Durch das neue geplante Programm werden die Direktzahlungen weitgehend stabil gehalten sowie die Ausgleichzulagen zur Förderung für das Berg- und benachteiligte Gebiet abgesichert. Dem Programm der Ländlichen Entwicklung kommt noch mehr Bedeutung zu, je nachdem, welche Ausgestaltungs- und Unterstützungsmöglichkeiten die Betriebe in dem neuen Modulsystem wählen. Für Junglandwirte werden rund drei Prozent für eine Niederlassungsprämie und Top-ups zweckgewidmet. Das neue Umsetzungsmodell knüpft öffentliche Gelder noch stärker an öffentliche Leistungen und legt den Fokus auf Qualitätsprogramme als Anreiz für eine auf den Markt abgestimmte Produktion, wie zum Beispiel „QPlus Rind“. Außerdem ist eine deutliche Erhöhung des ÖPUL-Basismoduls „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) als Anreiz für größere und intensivere Betriebe vorgesehen. Mutterkuhbetriebe werden durch zahlreiche ÖPUL-Maßnahmen verstärkt unterstützt und Betriebssparten wie Green Care, Urlaub am Bauernhof und auch gänzlich neue Diversifizierungsformen förderfähig.
Die Klimarelevanz für mehr als 40 Prozent der gesamten Leistungsabgeltungen rückt die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft noch mehr in den Mittelpunkt. Dazu wird das Österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) ausgebaut und das Budget um über 25 Prozent (125 Millionen Euro pro Jahr) erhöht. Es stehen somit rund 574 Millionen Euro pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung. Erhöhte Umweltambitionen - sowohl bei den Direktzahlungen als auch in der Ländlichen Entwicklung - werden in einem Modulsystem sichtbar gemacht und auch entsprechend abgegolten. 15 der 19 neuen ÖPUL-Maßnahmen bringen laut Köstinger maßgebliche Verbesserungen für die biologische Vielfalt. Die Vorleistungen Österreichs durch das ÖPUL seien berücksichtigt worden. Zusätzlich gibt es vier Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen.
Im Basismodul „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ müssen mindestens sieben Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Biodiversitätsfläche angelegt werden. Gefördert werden bis zu 20 Prozent zusätzliche Biodiversitätsflächen. Auch Begrünungen, eine extensive Tierhaltung und ein verringerter Düngemitteleinsatz, die eine Reduktion der Emissionen bedeuten, werden über das ÖPUL gezielt unterstützt. Schließlich werden die Kreislaufwirtschaft und somit Senken für Nährstoffverluste sowie Treibhausgas- und Ammoniakemissionen forciert.
Für mehr Tierwohl
In der neuen GAP ab 2023 wird es eine Unterstützung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme geben und es werden auch damit verbundene Mehrkosten teilweise abgegolten. Der Investitionsfördersatz wurde für besonders tierwohlfreundliche Stallungen auf 35 Prozent bei Schwein und Pute erhöht. Neubauten auf Basis des gesetzlichen Mindeststandards wie zum Beispiel Vollspaltensysteme werden nicht mehr gefördert. Künftig sind im ÖPUL für alle Rinderkategorien sowie in der Schweinehaltung auch für Ferkel sowie die Freilandhaltung Beihilfen vorgesehen. Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst (TGD) ist Voraussetzung. Zugleich können Fördermittel für die Verwendung von EU-Eiweißfuttermitteln und das Unterlassen des Schwanzkupierens abgeholt werden.
Zehn Prozent der Direktzahlungen, das sind laut Köstinger rund 70 Millionen Euro, werden in zwei Stufen für die ersten 20 beziehungsweise 40 Hektar von großen zu kleinen Betrieben umverteilt. Für die ersten 20 Hektar bedeutet das etwa zusätzlich 46 Euro pro Hektar. Zudem wird erstmals eine Förderobergrenze von 100.000 Euro für landwirtschaftliche Betriebe in Österreich eingezogen. Die Prämie für den Almauftrieb von Wiederkäuern wird auf insgesamt rund 90 Millionen Euro deutlich erhöht.
Biolandwirtschaft
Für die biologische Landwirtschaft, die als eigene Maßnahme im ÖPUL bestehen bleibt, sind zusätzlich 40 Millionen Euro jährlich reserviert. Das Bio-Budget ist somit mit rund 550 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Ergänzt wird die Prämie durch Maßnahmen aus dem Modulsystem im Agrarumweltprogramm, die flexibel kombiniert werden können. Zudem kann die Bio-Maßnahme durch bewährte Umweltauflagen aus der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ erweitert werden. Auch die Teilnahme an einer Vielzahl weiterer Maßnahmen, wie die Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen oder seltener landwirtschaftlicher Kulturen, die Erhaltung von Landschaftselementen, Blühkulturen oder artenreichem Grünland usw., ist möglich.
Forstwirtschaft
Für die Forstwirtschaft werden bewährte Förderungen fortgesetzt. Biodiversitätsfördernde Maßnahmen bei Waldbewirtschaftung, Habitatmaßnahmen etc. sowie Initiativen zum Schutz vor Naturgefahren durch Stärkung der Objektschutzwirkung von Wäldern sind Inhalt der neuen GAP ab 2023.