Fördermittel für die Aquakultur abholen

Mit der 1. Änderung der Förderrichtlinie wurden die Anforderungen für Fördergutachten, Bankgarantien und Förderanträge vereinfacht: Statt der Vorschrift eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens können nun auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen eingereicht werden, und die bisher verpflichtende Bankgarantie entfällt.
Zusätzlich wurden neue Regeln für Meldepflichten, Betriebsübertragungen sowie nicht anrechenbare Kosten eingeführt, während Maßnahmen wie Fischaufstiegshilfen künftig über andere Förderprogramme abgewickelt werden, es sei denn, sie sind integraler Bestandteil einer Aquakulturanlage und deren Kosten überschreiten nicht jene der Aquakulturinvestition. Für Innovationen in der Aquakultur erhöht sich der Fördersatz von 40 auf 50%. Gefördert werden insbesondere Entwicklungen neuer oder verbesserter technischer, wissenschaftlicher und organisatorischer Ansätze mit Schwerpunkt auf Umweltauswirkungen, Ressourceneffizienz, Klimawandelanpassung, Tierschutz, nachhaltige Produktions- und Krankheitsbehandlungsmethoden, neue Zuchtarten sowie Verwaltungs- und Organisationssysteme. Auch die Prüfung der technischen Durchführbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit innovativer Verfahren und Produkte ist förderfähig.
Zusätzlich wurden neue Regeln für Meldepflichten, Betriebsübertragungen sowie nicht anrechenbare Kosten eingeführt, während Maßnahmen wie Fischaufstiegshilfen künftig über andere Förderprogramme abgewickelt werden, es sei denn, sie sind integraler Bestandteil einer Aquakulturanlage und deren Kosten überschreiten nicht jene der Aquakulturinvestition. Für Innovationen in der Aquakultur erhöht sich der Fördersatz von 40 auf 50%. Gefördert werden insbesondere Entwicklungen neuer oder verbesserter technischer, wissenschaftlicher und organisatorischer Ansätze mit Schwerpunkt auf Umweltauswirkungen, Ressourceneffizienz, Klimawandelanpassung, Tierschutz, nachhaltige Produktions- und Krankheitsbehandlungsmethoden, neue Zuchtarten sowie Verwaltungs- und Organisationssysteme. Auch die Prüfung der technischen Durchführbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit innovativer Verfahren und Produkte ist förderfähig.
Weiterbildung
Die Weiterbildungs-Broschüre bietet einen kompakten Überblick über Kurse, Tagungen und berufliche Ausbildungsangebote im Zeitraum von Herbst 2025 bis Herbst 2026 - österreichweit, spartenspezifisch und praxisnah. Ob Forellenzucht, Karpfenteichwirtschaft oder Indoor-Kreislaufanlagen: Das Angebot richtet sich an Einsteigerinnen und Einsteiger ebenso wie an Profis. Enthalten sind auch alle TGD-anerkannten Weiterbildungen sowie die 40-stündigen BAW-Grundkurse, die als Qualifikationsnachweis für die EMFAF-Förderungen anerkannt werden.
Download: Die Broschüre auf www.lko.at in der Rubrik "Tiere" Unterrubrik "Fische" downloaden.
Download: Die Broschüre auf www.lko.at in der Rubrik "Tiere" Unterrubrik "Fische" downloaden.
Service
Egal, ob Karpfenteichwirtschaft, Forellenproduktion in Durchflussanlagen oder Indoorproduktion von Fisch in Kreislaufanlagen, die EMFAF-Broschüre informiert Sie über die wichtigsten förderbaren Maßnahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF 2021–2027) für bäuerliche Fischproduzentinnen und Fischproduzenten. Sie bietet Ihnen eine Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Broschüre steht auf der Webseite der Landwirtschaftskammer unter www.noe.lko.at bei der Rubrik Tiere, Rubrik Fische, im Downloadbereich zur Verfügung.