Die neue GAP ab 2023
Drei Referenten stellten die Kernpunkte der zukünftigen Ausrichtung anhand des eingereichten österreichischen Strategieplans dar. Dieser muss im nächsten Schritt von der EU Kommission genehmigt werden. Parallel wird an den Sonderrichtlinien für die Detailausgestaltung gearbeitet. Nachfolgende Informationen stellen daher den aktuellen Stand dar und es können noch Abweichungen zum fertigen Programm entstehen.
Das erfreuliche vorweg: In zähen Verhandlungen ist es gelungen die ursprünglichen Budgetkürzungen in ein Budgetplus zu verwandeln. Für die neue GAP stehen jährlich 4,8 Prozent bzw. 73 Millionen Euro mehr Mittel zur Verfügung. Nahstehende Grafik zeigt die Aufteilung der Mittel für agrarische flächen- und projektbezogene Maßnahmen. (Grafik 1)
Das erfreuliche vorweg: In zähen Verhandlungen ist es gelungen die ursprünglichen Budgetkürzungen in ein Budgetplus zu verwandeln. Für die neue GAP stehen jährlich 4,8 Prozent bzw. 73 Millionen Euro mehr Mittel zur Verfügung. Nahstehende Grafik zeigt die Aufteilung der Mittel für agrarische flächen- und projektbezogene Maßnahmen. (Grafik 1)
Direktzahlungen
Im ersten Referat informierte DI Bernhard Jenny, Bereichsleiter Betriebswirtschaft und Leistungsabgeltung, über die Direktzahlungen und die Ausgleichszulage. Die Direktzahlungen sind der Kern der 1. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik und zu 100 Prozent aus EU Mitteln finanziert.
Wie bereits bisher sind für den Erhalt der Direktzahlungen gewisse Grundanforderungen einzuhalten. Hier gibt es eine kleine Erleichterung, da die Sanktionsrelevanz von Tierkennzeichnung und –registrierung wegfällt. Zusätzlich wird das System der Zahlungsansprüche wegfallen, was für alle Seiten eine deutliche Vereinfachung darstellt.
Wenn die Grundanforderungen erfüllt sind wird hier eine einheitliche Flächenprämie von 208 Euro je Hektar Heimfläche gewährt. Dies fällt etwas geringer aus, da durch die sogenannten „Öko-Regelungen“ rund 100 Millionen Euro von der 1. Säule ins ÖPUL wandern. Wie bisher wird es neben der Basiszahlung für die Heimfläche (inkl. Hutweide) auch für die Alpweidefläche eine reduzierte Prämie von 41 Euro je Hektar geben sowie ein Top-up für Junglandwirte. Die gekoppelten Zahlungen für die Alpung von Rindern, Mutterschafen und –ziegen für mindestens 60 Tage bleibt ebenfalls erhalten bzw. wird die Prämie erhöht.
Neu hinzu kommt die Umverteilungsprämie (Grafik 2), für die zehn Prozent der Mittel reserviert sind. Dabei werden die ersten 20 Hektar mit zusätzlich 47 Euro und die nächsten 20 Hektar mit 23 Euro zusätzlich unterstützt. Bei der Diskussion um eine Umverteilungsprämie ist immer zu berücksichtigen, dass die Mittel insgesamt dadurch nicht mehr werden für den Agrarbereich, sondern diese nur anders verteilt werden.
Wie bereits bisher sind für den Erhalt der Direktzahlungen gewisse Grundanforderungen einzuhalten. Hier gibt es eine kleine Erleichterung, da die Sanktionsrelevanz von Tierkennzeichnung und –registrierung wegfällt. Zusätzlich wird das System der Zahlungsansprüche wegfallen, was für alle Seiten eine deutliche Vereinfachung darstellt.
Wenn die Grundanforderungen erfüllt sind wird hier eine einheitliche Flächenprämie von 208 Euro je Hektar Heimfläche gewährt. Dies fällt etwas geringer aus, da durch die sogenannten „Öko-Regelungen“ rund 100 Millionen Euro von der 1. Säule ins ÖPUL wandern. Wie bisher wird es neben der Basiszahlung für die Heimfläche (inkl. Hutweide) auch für die Alpweidefläche eine reduzierte Prämie von 41 Euro je Hektar geben sowie ein Top-up für Junglandwirte. Die gekoppelten Zahlungen für die Alpung von Rindern, Mutterschafen und –ziegen für mindestens 60 Tage bleibt ebenfalls erhalten bzw. wird die Prämie erhöht.
Neu hinzu kommt die Umverteilungsprämie (Grafik 2), für die zehn Prozent der Mittel reserviert sind. Dabei werden die ersten 20 Hektar mit zusätzlich 47 Euro und die nächsten 20 Hektar mit 23 Euro zusätzlich unterstützt. Bei der Diskussion um eine Umverteilungsprämie ist immer zu berücksichtigen, dass die Mittel insgesamt dadurch nicht mehr werden für den Agrarbereich, sondern diese nur anders verteilt werden.
Ausgleichszulage
Für die Ausgleichszulage stehen jährlich sechs Millionen Euro mehr zur Verfügung. Die Mindestgröße wurde von zwei Hektar auf 1,5 Hektar gesenkt. Ansonsten wurden nur kleine Evaluierungen am System durchgeführt. Wegfallen sollen fehleranfällige Eigenangaben für Wegerhaltung und Extremverhältnisse bei der Berechnung der Erschwernispunkte. Dafür gibt es eine Aufwertung der Trennstücke, wovon Vorarlberg insgesamt profitieren sollte. Neu eingeführt wird die Aufteilung der Stufe 10 bis 30 Hektar in drei Stufen (0 bis 10, 10 bis 20, 20 bis 30), womit die Kleinbetriebe nochmal gestärkt werden.
Es wird auch wieder die Möglichkeit geben ein Landestop-Up zu zahlen. Vorarlberg hat, als eines der wenigen Bundesländer, davon Gebrauch gemacht und wir gehen davon aus, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird.
Es wird auch wieder die Möglichkeit geben ein Landestop-Up zu zahlen. Vorarlberg hat, als eines der wenigen Bundesländer, davon Gebrauch gemacht und wir gehen davon aus, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird.
ÖPUL
Über das österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) informierte Ing. Christian Meusburger, Bereichsleiter Tier und Hof. Die Mittel für das ÖPUL erhöhen sich deutlich von 445,5 auf 569 Millionen Euro da unter anderem 100 Millionen Euro aus der ersten Säule im Rahmen der Öko – Regelungen ins ÖPUL wandern.
Die Umweltambitionen sollen sowohl bei Umwelt– und Biodiversitätsgerechter Bewirtschaftung (UBB) als auch bei Bio hinaufgesetzt werden. So sind zukünftig sieben Prozent Biodiversitätsflächen nötig. Zudem gibt es einen modularen Aufbau mit Zuschlägen, die sowohl UBB als auch Bio beantragen können. Zuschläge gibt es beispielsweise für mehr als sieben Prozent Biodiversitätsflächen. Wichtig ist hier, dass WF Flächen mit Mähtermin automatisch als Biodiversitätsflächen angerechnet werden.
Beim „Verzicht“ (Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel) gibt es zukünftig eine Prämiendifferenzierung nach Viehbesatz. Die Teilnahme an UBB ist Grundvoraussetzung und zukünftig müssen die 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar Grenze ohne Abnahmeverträge eingehalten werden.
Bei Heuwirtschaft (Silageverzicht) wird es zukünftig keine Differenzierung zwischen Milchviehalter und sonstigen Tierhaltern geben.
Neben der bereits bisher förderbaren bodennahen Gülleausbringung ist zukünftig auch die Gülleseparation förderbar. Hintergrund sind hier verstärkte Anstrengungen zur Ammoniakreduktion. Eine neue Maßnahme ist der Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland, kurz HUMBUG. Ziel ist es wertvolles umbruchsfähiges Grünland zu erhalten.
Alpung und Behirtung sind zukünftig zwei getrennte Maßnahmen. Bei der Behirtung wird zukünftig der erhöhte Betrag für die ersten 20 RGVE statt wie bisher zehn RGVE gewährt. Die Tierwohl Weide Maßnahme ist Teil der Ökoregelungen und wird daher prämientechnisch aufgewertet. Es wird zukünftig einen Zuschlag geben, wenn statt der nötigen 120 Weidetage mind. 150 Weidetage erreicht werden.
Im Naturschutz werden die bisher geltenden Naturschutzmaßnahmen eins zu eins übernommen. Das Prämienvolumen wird erhöht. Neu gibt es ein Gemeinschaftsweidenprogramm für Dauerweiden.
Im Rahmen des ÖPUL müssen vielfältige Weiterbildungsverpflichtungen eingehalten werden. Diese sind im Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2025 (teilweise 31. Dezember 2026) zu erfüllen. Neu ist, dass alle Stundennachweise ins AMA System eingepflegt werden müssen. Die selbe Veranstaltung kann nicht doppelt angerechnet werden. Es wird einen Mix aus Online und Präsenzveranstaltungen geben um diese Stunden zu erfüllen.
Die Umweltambitionen sollen sowohl bei Umwelt– und Biodiversitätsgerechter Bewirtschaftung (UBB) als auch bei Bio hinaufgesetzt werden. So sind zukünftig sieben Prozent Biodiversitätsflächen nötig. Zudem gibt es einen modularen Aufbau mit Zuschlägen, die sowohl UBB als auch Bio beantragen können. Zuschläge gibt es beispielsweise für mehr als sieben Prozent Biodiversitätsflächen. Wichtig ist hier, dass WF Flächen mit Mähtermin automatisch als Biodiversitätsflächen angerechnet werden.
Beim „Verzicht“ (Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel) gibt es zukünftig eine Prämiendifferenzierung nach Viehbesatz. Die Teilnahme an UBB ist Grundvoraussetzung und zukünftig müssen die 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar Grenze ohne Abnahmeverträge eingehalten werden.
Bei Heuwirtschaft (Silageverzicht) wird es zukünftig keine Differenzierung zwischen Milchviehalter und sonstigen Tierhaltern geben.
Neben der bereits bisher förderbaren bodennahen Gülleausbringung ist zukünftig auch die Gülleseparation förderbar. Hintergrund sind hier verstärkte Anstrengungen zur Ammoniakreduktion. Eine neue Maßnahme ist der Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland, kurz HUMBUG. Ziel ist es wertvolles umbruchsfähiges Grünland zu erhalten.
Alpung und Behirtung sind zukünftig zwei getrennte Maßnahmen. Bei der Behirtung wird zukünftig der erhöhte Betrag für die ersten 20 RGVE statt wie bisher zehn RGVE gewährt. Die Tierwohl Weide Maßnahme ist Teil der Ökoregelungen und wird daher prämientechnisch aufgewertet. Es wird zukünftig einen Zuschlag geben, wenn statt der nötigen 120 Weidetage mind. 150 Weidetage erreicht werden.
Im Naturschutz werden die bisher geltenden Naturschutzmaßnahmen eins zu eins übernommen. Das Prämienvolumen wird erhöht. Neu gibt es ein Gemeinschaftsweidenprogramm für Dauerweiden.
Im Rahmen des ÖPUL müssen vielfältige Weiterbildungsverpflichtungen eingehalten werden. Diese sind im Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2025 (teilweise 31. Dezember 2026) zu erfüllen. Neu ist, dass alle Stundennachweise ins AMA System eingepflegt werden müssen. Die selbe Veranstaltung kann nicht doppelt angerechnet werden. Es wird einen Mix aus Online und Präsenzveranstaltungen geben um diese Stunden zu erfüllen.
Junglandwirte
Im Dritten Referat ging DI Benjamin Mietschnig auf die Junglandwirte und Investitionsförderung ein.
Junglandwirte werden weiterhin sowohl bei den Direktzahlungen in der 1. Säule als auch mit der Existenzgründungsbeihilfe in der 2. Säule unterstützt. Zentrale Voraussetzungen ist die Qualifikation (Facharbeiter, Meister, etc.) Weiters ist die Altersgrenze von 40 Jahren zu beachten. Noch offen ist, ob die Anträge wieder strikt innerhalb eines Jahres gestellt werden müssen oder ob hier mehr Spielraum in der neuen Periode bleibt.
In der ersten Säule wird das Top up für bis zu 40 Hektar und für max. fünf Jahre gewährt. Neu und für Vorarlberg sehr positiv ist, dass zukünftig die anteilige Alp Futterfläche mitberücksichtigt wird. Für Betriebe die in der jetzigen Periode noch nicht die vollen fünf Jahre erhalten haben, gibt es eine Übergangsregelung.
Für die Existenzgründungsbeihilfe gilt es zusätzlich ein Betriebskonzept zu erstellen und dort mind. 0,5 betrieblichen Arbeitskräfte zu erreichen. Damit löst man die Basisprämie von 3.000 Euro aus. Dazu kommen Zuschläge für den vollständigen Eigentumsübergang, Meisterbonus und das Führen von Aufzeichnungen für mindestens drei Jahre. Speziell beim Zuschlag für Aufzeichnungen sind aber noch viele Details in der Umsetzung offen.
Junglandwirte werden weiterhin sowohl bei den Direktzahlungen in der 1. Säule als auch mit der Existenzgründungsbeihilfe in der 2. Säule unterstützt. Zentrale Voraussetzungen ist die Qualifikation (Facharbeiter, Meister, etc.) Weiters ist die Altersgrenze von 40 Jahren zu beachten. Noch offen ist, ob die Anträge wieder strikt innerhalb eines Jahres gestellt werden müssen oder ob hier mehr Spielraum in der neuen Periode bleibt.
In der ersten Säule wird das Top up für bis zu 40 Hektar und für max. fünf Jahre gewährt. Neu und für Vorarlberg sehr positiv ist, dass zukünftig die anteilige Alp Futterfläche mitberücksichtigt wird. Für Betriebe die in der jetzigen Periode noch nicht die vollen fünf Jahre erhalten haben, gibt es eine Übergangsregelung.
Für die Existenzgründungsbeihilfe gilt es zusätzlich ein Betriebskonzept zu erstellen und dort mind. 0,5 betrieblichen Arbeitskräfte zu erreichen. Damit löst man die Basisprämie von 3.000 Euro aus. Dazu kommen Zuschläge für den vollständigen Eigentumsübergang, Meisterbonus und das Führen von Aufzeichnungen für mindestens drei Jahre. Speziell beim Zuschlag für Aufzeichnungen sind aber noch viele Details in der Umsetzung offen.
Investitionsförderung
Eine wesentliche Änderung in der Investitionsförderung ist die Definition der Berufserfahrung, die alternativ zum Facharbeiter etc. anerkannt wird. Zukünftig werden nur noch die Bewirtschaftung oder die hauptberufliche Mitarbeit (SVS Versicherung) anerkannt. Die Fördersätze werden zwischen 20 und 40 Prozent liegen. Zuschläge werden für Junglandwirte, Biobetriebe und Bergbauern gewährt. Details dazu werden erst im Rahmen der Sonderrichtlinie veröffentlicht. Die Richtung ist aber klar. Höhere Tierwohlstandards und die Emissionsminderung (Ammoniak und CO2) sind zentrale Themen.
Diversifizierung
Neben den bisherigen Hauptthemen Urlaub am Bauernhof und Green Care werden zukünftig auch die Be- und Verarbeitung sowie Direktvermarktung unter dieser Förderschiene gefördert. Dies kann für viele Betriebe ein Vorteil sein, da hier ein eigenes Kostenkontingent zur Verfügung steht.
Schwere Geburt
Abschließend berichtete Präsident Josef Moosbrugger kurz über die politische Entstehungsgeschichte des GAP Strategieplans. Die Verhandlungen waren zäh und intensiv, konnten aber letztendlich zufriedenstellend abgeschlossen werden. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung der flächendeckenden Landwirt
schaft gelungen. Wichtig ist jedoch weiterhin auch vom Markt einen wertschätzenden und kostendeckenden Produktpreis einzufordern.
schaft gelungen. Wichtig ist jedoch weiterhin auch vom Markt einen wertschätzenden und kostendeckenden Produktpreis einzufordern.