Geflügel direkt vermarkten
Damit die Vermarktung rechtlich, steuerlich und lebensmittelrechtlich auf sicheren Beinen steht, gilt es einige wichtige Rahmenbedingungen zu beachten.
Wann beginnt die Be- und Verarbeitung?
Als landwirtschaftliches Urprodukt gilt Geflügelfleisch, das im Ganzen oder halbiert vermarktet wird. Sobald das Geflügel weiter zerteilt wird, also kleiner als halbiert ist, handelt es sich bereits um eine Be- und Verarbeitung. Dasselbe gilt auch für die Herstellung von Geflügelfleischerzeugnissen oder gewürzten Brathühnern.
Steuerlich werden Einnahmen aus der Vermarktung von be- und verarbeiteten Produkten bis zu einer jährlichen Umsatzgrenze von 55.000 Euro (inklusive Ust.) dem landwirtschaftlichen Einkommen zugerechnet. Solange diese Grenze nicht überschritten wird, genügt die Aufzeichnung der Einnahmen.
Steuerlich werden Einnahmen aus der Vermarktung von be- und verarbeiteten Produkten bis zu einer jährlichen Umsatzgrenze von 55.000 Euro (inklusive Ust.) dem landwirtschaftlichen Einkommen zugerechnet. Solange diese Grenze nicht überschritten wird, genügt die Aufzeichnung der Einnahmen.
Meldepflicht bei der SVS
Wer eine entsprechende Nebentätigkeit aufnimmt, muss dies der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) innerhalb eines Monats melden. Dasselbe gilt für die Beendigung der Tätigkeit. Zudem sind die Einnahmen aus dem Verkauf der be- und verarbeiteten Produkte jährlich bis spätestens 30. April des Folgejahres an die SVS zu übermitteln.
Schlachtung am Betrieb
Mit der LFBIS-Nummer ist jeder landwirtschaftliche Betrieb automatisch als Lebensmittelunternehmer registriert. Diese Registrierung reicht aus, wenn jährlich weniger als 10.000 Stück Geflügel geschlachtet und direkt an Endverbraucher oder an örtliche Einzelhändler abgegeben werden.
Betriebe, die weniger als 10.000 Stück Geflügel aus eigener Produktion pro Jahr schlachten, dürfen die Lebend- und Totbeschau selbst durchführen, sofern ein entsprechender Beschaukurs absolviert wurde. Dieser Kurs wird im November vom LFI angeboten. Liegt kein solcher Nachweis vor, ist eine tierärztliche Beschau vor und nach der Schlachtung verpflichtend. Ein Sachkundenachweis gemäß VO (EG) Nr. 1099/2009 ist für bäuerliche Geflügelschlachtungen nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.
Schlachtung und Verarbeitung können grundsätzlich im selben Raum erfolgen, sofern die Arbeitsschritte zeitlich getrennt werden und zwischen den einzelnen Tätigkeiten eine gründliche Reinigung und Desinfektion erfolgt.
Betriebe, die weniger als 10.000 Stück Geflügel aus eigener Produktion pro Jahr schlachten, dürfen die Lebend- und Totbeschau selbst durchführen, sofern ein entsprechender Beschaukurs absolviert wurde. Dieser Kurs wird im November vom LFI angeboten. Liegt kein solcher Nachweis vor, ist eine tierärztliche Beschau vor und nach der Schlachtung verpflichtend. Ein Sachkundenachweis gemäß VO (EG) Nr. 1099/2009 ist für bäuerliche Geflügelschlachtungen nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.
Schlachtung und Verarbeitung können grundsätzlich im selben Raum erfolgen, sofern die Arbeitsschritte zeitlich getrennt werden und zwischen den einzelnen Tätigkeiten eine gründliche Reinigung und Desinfektion erfolgt.
Lohnschlachtung als Alternative
Nicht jeder Betrieb verfügt über die notwendigen Räumlichkeiten für die Schlachtung. In solchen Fällen kann auf Lohnschlachtung oder mobile Schlachtmöglichkeiten zurückgegriffen werden. Werden die geschlachteten Tiere im Ganzen auf den Betrieb zurückgebracht, ist für das Zerlegen des Fleisches ein geeigneter Verarbeitungsraum erforderlich. Alternativ kann die Feinzerteilung bereits im Schlachtbetrieb erfolgen.
Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der Kühlkette. Nach der Schlachtung müssen die Schlachtkörper möglichst rasch auf eine Kerntemperatur von 4 °C gekühlt werden. Beim Transport darf die Temperatur von 7 °C nicht überschritten werden.
Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der Kühlkette. Nach der Schlachtung müssen die Schlachtkörper möglichst rasch auf eine Kerntemperatur von 4 °C gekühlt werden. Beim Transport darf die Temperatur von 7 °C nicht überschritten werden.
Hygiene als Schlüssel zum Erfolg
Als Lebensmittelunternehmer tragen Direktvermarkter die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte entlang der gesamten Produktionskette.
Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen alle drei Jahre Hygieneschulungen absolvieren. Darüber hinaus ist ein Eigenkontrollsystem verpflichtend.
Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen alle drei Jahre Hygieneschulungen absolvieren. Darüber hinaus ist ein Eigenkontrollsystem verpflichtend.
Kennzeichnung nicht vergessen
Für verpackte Lebensmittel gilt grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht. Werden Produkte jedoch erst auf Wunsch des Kunden am Verkaufsort verpackt oder unmittelbar vor dem Verkauf vorverpackt, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Die verpflichtende Allergenkennzeichnung bleibt davon unberührt.
Trotzdem empfiehlt sich die Verwendung eines Etiketts, da dieses eine wichtige Informationsquelle für die Kunden und zugleich die Visitenkarte des Betriebes darstellt.
Musteretiketten sind unter chance-direktvermarktung.at online abrufbar.
Trotzdem empfiehlt sich die Verwendung eines Etiketts, da dieses eine wichtige Informationsquelle für die Kunden und zugleich die Visitenkarte des Betriebes darstellt.
Musteretiketten sind unter chance-direktvermarktung.at online abrufbar.
Kurse zur Geflügel Direktvermarktung
Fachgerechtes Zerlegen von Huhn und Pute:
Freitag, 6. November, 14 bis 16.30 Uhr, Truthahn Marte, Klaus
Anmeldung und weitere Infos: Fachgerechtes Zerlegen von Huhn und Pute | LFI Vorarlberg
Beschaukurs für Direktvermarktung von Geflügel:
Donnerstag, 26. November, 9 bis 17 Uhr, Truthahn Marte, Klaus
Anmeldung und weitere Infos:Beschaukurs für die Direktvermarktung von Geflügel | LFI Vorarlberg
Freitag, 6. November, 14 bis 16.30 Uhr, Truthahn Marte, Klaus
Anmeldung und weitere Infos: Fachgerechtes Zerlegen von Huhn und Pute | LFI Vorarlberg
Beschaukurs für Direktvermarktung von Geflügel:
Donnerstag, 26. November, 9 bis 17 Uhr, Truthahn Marte, Klaus
Anmeldung und weitere Infos:Beschaukurs für die Direktvermarktung von Geflügel | LFI Vorarlberg