AIK Stundung und Laufzeitverlängerung möglich
Konkret können maximal zwei Tilgungsraten gestundet werden, mit oder ohne gleichzeitiger Laufzeitverlängerung ab dem Abrechnungstermin 1. Halbjahr 2020. Dazu ist Rücksprache mit dem Kreditinstitut zu halten und der Förderstelle das Antragsformular „AIK Laufzeitverlängerung-Stundung“ ausgefüllt zu übermitteln. Das nötige Formular kann direkt heruntergeladen werden oder bei der bewilligenden Stelle, Abteilung Va, Landwirtschaft und ländlicher Raum oder dem Bereich Betriebswirtschaft der LK Vorarlberg, T 05574/400-210, E magdalena.dietrich@lk-vbg.at angefordert werden.
Die Erhaltung der Liquidität (=Zahlungsfähigkeit) des Betriebes ist eine wichtige Aufgabe, speziell in Krisenzeiten. Neben der Stundung von AIK Krediten können auch Steuern und Abgaben, sowie Sozialversicherungsbeträge gestundet werden. Die Landwirtschaftskammer unterstützt gerne bei konkreten Fragestellungen.