Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Unser Ländle
  • Kleinanzeigen
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Vorarlberg logo
LK Vorarlberg logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht & Steuer
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen & Energie
    • Erwerbskombination
    • Biologische Produktion
    • Umwelt- und Naturschutz
  • Vorarlberg
    • Vorarlberg
    • Aktuelles
    • Informationen zu Corona
    • Wir über uns
      • Organisation
      • Bereiche
      • Organigramm
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Leitsätze
      • Karriere
    • Fachverbände
      • Fachverbände
      • Anerkannte Zuchtorganisationen
    • Termine & Veranstaltungen
    • Publikationen & Mediathek
      • Publikationen & Mediathek
      • Vorarlberger Agrarforum
      • Pressemitteilungen
      • Printmedien
      • Daten & Fakten
      • Vielfalt Landwirtschaft
      • Bildergalerien
      • Videos
    • anzeigen.lko.at
    • Bio Börse
    • Forst & Holz
    • Obst / Garten & Direktvermarktung
      • Obst / Garten & Direktvermarktung
      • Obstbau-Warndienst
      • Feuerbrand-Informationen
      • Weinbau-Informationen
      • Pflanzenschutz-Informationen
      • Direktvermarktung
    • Wetter
    • Kontakt
  • Markt
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Bienen
    • Pferde
    • Tierhaltung Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Förderungen 2014-2022
      • Förderungen 2014-2022
      • Allgemein und Cross Compliance
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
      • Investitionsförderung
      • Existenzgründungsbeihilfe
    • Förderungen 2023-2027
      • Förderungen 2023-2027
      • Allgemein
      • Abwicklung
      • Konditionalität
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
      • Niederlassungsprämie
      • Investitionsförderung
    • Covid-19 Investitionsprämie der aws
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer(current)2
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Änderungen ab 2023
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht & Steuer
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen & Energie
    • Erwerbskombination
    • Biologische Produktion
    • Umwelt- und Naturschutz
  • Downloads
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • rundschreiben © Archiv
    Unser Ländle
  • veranstaltung © Archiv
    Termine und Veranstaltungen
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Vorarlberg
  2. Recht & Steuer
  3. Steuer
  • Drucken
  • Empfehlen
15.09.2022 | von Dr. Erich Moser

Wann ein Zukauf steuerschädlich ist

Bei Vermarktung zugekaufter Erzeugnisse stellt sich die Frage: Wird dadurch ein (steuerlicher) Gewerbebetrieb begründet, und ändern sich steuerlich relevante Gewinnermittlungsvorschriften.

Weinlese.jpg
stock.adobe.com © Für Weinbaubetriebe gelten spezielle Zukaufsgrenzen.
Zur Landwirtschaft gehört nicht nur die Gewinnung, sondern auch der Verkauf der gewonnenen Erzeugnisse. Insbesondere zur Abrundung des Sortiments und zum Ausgleich von Produktionsausfällen – beispielsweise bedingt durch Hagel- und Dürreschäden – sind insbesondere viele Direktvermarkter, aber auch Gartenbau- und Weinbaubetriebe wirtschaftlich genötigt, auch zugekaufte Waren anzubieten.
Werden im Rahmen eines landwirtschaftlichen Hauptbetriebes auch Umsätze aus zugekauften Erzeugnissen erzielt (zum Beispiel Zwiebeln, Kartoffeln, Schnittblumen), so ist ein einheitlicher landwirtschaftlicher Betrieb auch dann anzunehmen, wenn der Einkaufswert des Zukaufes fremder Erzeugnisse nachhaltig nicht mehr als 25 % des Umsatzes (jeweils netto ohne Umsatzsteuer) dieses Betriebes bzw. Betriebsteiles beträgt. Abweichend davon ist für den Weinbau eine Sonderregelung im Bewertungsgesetz vorgesehen. Um feststellen zu können, wie hoch der Zukauf ist, müssen Einkaufsrechnungen für zugekaufte Waren aufbewahrt werden. Überdies sei darauf verwiesen, dass eine Rechnungslegungspflicht zwischen Unternehmern im Umsatzsteuergesetz vorgesehen ist. 
Beispiel 1:
Ein Land- und Forstwirt bewirtschaftet 17 ha (allgemeine) Landwirtschaft und 7 ha Forst. Der Umsatz (netto) aus Landwirtschaft (einschließlich Zukaufsware) beträgt 32.000 Euro. Der Einkaufswert des Zukaufes darf daher nachhaltig nicht mehr als 8000 Euro jährlich betragen. Andernfalls entsteht ein Gewerbebetrieb, der jedoch die Forstwirtschaft nicht erfasst. 
Für die Beurteilung ist das dem Feststellungszeitpunkt vorangehende Kalenderjahr maßgebend, sofern aus der Art der Betriebsführung eine Nachhaltigkeit (Wiederholung) zu erwarten ist. Für die Beurteilung eines nachhaltigen Überschreitens der Grenze ist auch das laufende Jahr miteinzubeziehen und eine Vorschau zu machen. Ein einmaliges Überschreiten der Zukaufsgrenze bewirkt noch keine Änderung der Einkunftsart. Wenn in den zwei folgenden Jahren die Zukaufsgrenze neuerlich überschritten wird, ist ab dem dritten Jahr von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen, es sei denn, die Überschreitung der Grenze wurde durch nicht kalkulierbare Ernteausfälle veranlasst. Eine Glaubhaftmachung, dass die Überschreitungen nur vorübergehend waren, ist darüber hinaus möglich. 
Nicht als zugekaufte Erzeugnisse zählen Produktionsmittel für die eigene Erzeugung, wie zum Beispiel Saatgut, Jungpflanzen, Düngemittel, Treibstoff, Verpackungsmaterial und zur Mast bestimmtes Jungvieh. 
Beispiel 2:
Gärtner G kauft „halbfertige“ Jungpflanzen an und zieht diese im Betrieb zu verkaufsfertigen Blumen weiter. Der Einkaufspreis der Jungpflanzen ist auf die 25%-Grenze nicht anrechenbar. Nach der Verkehrsauffassung wird nämlich kein Umsatz aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, sondern der Verkaufserlös stammt von gärtnerisch bearbeiteten, im Betrieb wesentlich veränderten Produkten.
Werden Produktionsmittel unmittelbar weiterveräußert (zum Beispiel Verkauf von Blumenerde), sind sie auch in die Zukaufsgrenze einzurechnen. Der Verkauf zugekaufter Produkte ohne Verarbeitung hebt sich im Regelfall nicht vom Verkauf hofeigener Produkte ab, sodass diesbezüglich keine Nebentätigkeit vorliegt und daher bei einem Zukauf über das zulässige Ausmaß hinaus insgesamt ein Gewerbebetrieb entsteht. Die tatsächliche Höhe des Rohaufschlages zugekaufter Handelsware ist bei der Ermittlung der 25%-Grenze unmaßgeblich. Gehören zu einem landwirtschaftlichen Betrieb auch Betriebsteile, die gesondert zu bewerten sind (Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, übriger land- und forstwirtschaftlicher Betriebsteil), so ist die 25%-Zukaufsregelung auf jeden dieser Betriebsteile gesondert anzuwenden. Ein das zulässige Ausmaß übersteigender schädlicher Zukauf führt nur in jenem Betriebsteil zu einem Gewerbebetrieb, in dem der schädliche Zukauf (Handel) durchgeführt wird.
Beispiel 3:
Beim überhöhtem Schnittblumenzukauf wird zwar der Gartenbau gewerblich, nicht hingegen ein etwaig vorhandener Weinbau oder die übrige Land- und Forstwirtschaft.
Eine Gewerbeberechtigung für einen Blumenhandel indiziert zwar auch steuerlich einen Gewerbebetrieb. Bei Zutreffen aller Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche (Neben-)Tätigkeit kann es sich aber dennoch steuerlich um einen Landwirtschaftsbetrieb handeln.

Spezielle Zukaufsgrenzen

Bei Weinbaubetrieben gelten abseits der allgemeinen Zukaufsgrenze spezielle Zukaufsgrenzen für Wein, Most und Trauben. So darf der diesbezügliche Zukauf 2000 kg frische Weintrauben oder insgesamt 1500 l Wein aus frischen Weintrauben oder Traubenmost pro Hektar weinbaulich genutzter Flächen nicht überschreiten. Für die anderen Zukäufe in Weinbaubetrieben (zum Beispiel Lebensmittel) gilt die 25%-Grenze. Hierbei sind die Einkaufswerte von Wein, Most und Trauben bei der Ermittlung der 25%-Grenze einzubeziehen. Wird diese nachhaltig überschritten, so ist hier ebenfalls ab dem dritten Kalenderjahr ein einheitlicher Gewerbebetrieb anzunehmen.
Zum vorigen voriger Artikel

Photovoltaikanlagen steuerlich beurteilt

Zum nächsten nächster Artikel

Steuerabsetzbeträge für Familien - unter Berücksichtigung der Ökosozialen Steuerreform und des Teuerungsentlastungspakets

Weitere Fachinformation

  • Steuerinformationen zum Jahresende
  • Weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen
  • Vorsteuer: Ab wann Landwirtschaft zur Liebhaberei wird
  • Photovoltaik: Verträge nicht voreilig unterschreiben
  • Photovoltaikanlagen steuerlich beurteilt
  • Wann ein Zukauf steuerschädlich ist
  • Steuerabsetzbeträge für Familien - unter Berücksichtigung der Ökosozialen Steuerreform und des Teuerungsentlastungspakets
  • Steuerpflicht beim Verkauf von Weingärten
  • Kauf aus einem EU-Mitgliedstaat - Innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Besteuerung von Förderungen aus dem Waldfonds
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • 1 (current)
  • 2
  • 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
29 Artikel | Seite 1 von 3

LK Beratung

  • lk beratung Vorarlberg Recht Steuer Soziales © LK Vorarlberg

    Recht, Hofübergabe, Steuer, Pachtvertrag

    Beratungsangebot der LK Vorarlberg nutzen!

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Partner & Initiativen

  • Ländliches Fortbildungsinstitut LFI
  • Lehrlings-und Fachausbildungsstelle
  • LK Fachverbände
  • ARGE Bäuerinnen
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Landjugend
  • Landwirt.schafft.Leben
  • Mein Hof – Mein Weg
  • Die Esserwisser
  • Schmatzi – Ernährungsbildung

Angebote

  • Ländle Gütesiegel
  • Urlaub am Bauernhof
  • Schule am Bauernhof
  • Angebote für Kinder und Schüler
  • Informationstafeln
  • Forst & Holzservice
  • Ofenholzbörse
  • Kleinanzeigen
  •  

Über uns

Lk Online © 2023 vbg.lko.at

Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Montfortstraße 9, 6900 Bregenz

Telefon: +43 (0) 5574 400-0
E-Mail: office@lk-vbg.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Weinlese.jpg
stock.adobe.com © Für Weinbaubetriebe gelten spezielle Zukaufsgrenzen.