Verlautbarung über Prüfungen
Gemäß § 3 Abs. 3 der land- und forstwirtschaftlichen Prüfungsordnung wird verlautbart, dass folgende durch die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachbildungsstelle durchgeführt werden:
Freitag, 2. April
Schriftliche Meisterprüfung Landwirtschaft, BSBZ Hohenems
Samstag, 17. April
Mündliche Meisterprüfung Landwirtschaft, BSBZ Hohenems
Freitag, 11. Juni
Facharbeiterprüfung in der Forstwirtschaft, BSBZ Hohenems und Agrargemeinschaft Rankweil
Freitag, 18. Juni und Samstag, 19. Juni
Facharbeiterprüfung in der Landwirtschaft, BSBZ Hohenems
Die Anträge sind jeweils spätestens zwei Monate vor Prüfungstermin abzugeben. Die erforderlichen Nachweise für die Zulassung zur Prüfung sind bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu erfragen.
Nähere Infos bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, T 05574/400-470.
Freitag, 2. April
Schriftliche Meisterprüfung Landwirtschaft, BSBZ Hohenems
Samstag, 17. April
Mündliche Meisterprüfung Landwirtschaft, BSBZ Hohenems
Freitag, 11. Juni
Facharbeiterprüfung in der Forstwirtschaft, BSBZ Hohenems und Agrargemeinschaft Rankweil
Freitag, 18. Juni und Samstag, 19. Juni
Facharbeiterprüfung in der Landwirtschaft, BSBZ Hohenems
Die Anträge sind jeweils spätestens zwei Monate vor Prüfungstermin abzugeben. Die erforderlichen Nachweise für die Zulassung zur Prüfung sind bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu erfragen.
Nähere Infos bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, T 05574/400-470.