Transparenz ist kein Luxus
Im Rahmen des EU-Landwirtschaftsrats diesen Montag haben Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig die von Frankreich vorgelegte Initiative ausdrücklich unterstützt. Ziel ist eine Überarbeitung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Damit soll mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten entstehen und heimische hochqualitative Lebensmittel sollen erkennbar werden. „Transparenz ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht der Konsumentinnen und Konsumenten. Wer einkauft, soll wissen, was drin ist – und woher es kommt. Und: Wer regionale Qualität liefert, darf am Markt nicht benachteiligt werden“, erklärt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ergänzt: „Unsere Bäuerinnen und Bauern erzeugen Lebensmittel mit höchster Qualität und diese Qualität muss sichtbar werden. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbsdrucks durch neue Handelsabkommen ist es wichtig, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten bewusst für rot-weiß-rote Lebensmittel entscheiden können. Dafür ist eine einheitliche, transparente und EU-weite Herkunftskennzeichnung notwendig.“
Zentral für Österreich
Herkunft und Regionalität zählen nachweislich zu den wichtigsten Kaufkriterien für die Menschen in Österreich. Gerade in Zeiten globaler Lieferketten und zunehmenden Handelsabkommen sind klare Regeln nötig, die nachvollziehbar machen, woher ein Produkt stammt. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck auf die heimische Landwirtschaft, die qualitativ hochwertige Lebensmittel zu hohen Standards produziert. Nicht zuletzt mit Blick auf das geplante Mercosur-Abkommen ist es für Österreich besonders wichtig, regionale Wertschöpfungsketten und sensible Sektoren, wie z. B. Zucker, zu stärken. Dafür müssen Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Blick erkennen können, ob ein Lebensmittel tatsächlich aus der EU kommt – oder aus einem Drittstaat.
Forderungen
Frankreich hat gemeinsam mit mehreren EU-Mitgliedstaaten ein Non-Paper vorgelegt, das die Europäische Kommission auffordert, die EU-Verordnung 1169/2011 zur Lebensmittelinformation rasch zu überarbeiten. Österreich unterstützt diesen Vorstoß vollinhaltlich.
Konkret geht es darum, die Herkunftskennzeichnung auf deutlich mehr Lebensmittel auszuweiten – insbesondere auf verarbeitete Produkte und Lebensmittel mit zusammengesetzten Inhaltsstoffen, bei denen die Herkunft aktuell kaum nachvollziehbar ist. Die derzeitige Praxis, lediglich zwischen „EU“ und „Nicht-EU“ zu unterscheiden, ist nicht ausreichend. Denn nur wenn Konsumentinnen und Konsumenten wissen, woher zentrale Zutaten stammen, können sie fundierte Entscheidungen treffen. Derzeit sind schlicht zu wenige Lebensmittelkategorien erfasst – das will die Initiative ändern.
Herkunft darf nicht an der Grenze enden. Lebensmittel werden europaweit gehandelt, verarbeitet und verkauft – deshalb braucht es eine gemeinsame Regelung auf EU-Ebene, die für alle Mitgliedstaaten gilt. Nur so ist sichergestellt, dass Konsumentinnen und Konsumenten in ganz Europa dieselben klaren Informationen erhalten – unabhängig davon, ob ein Produkt in Österreich, Frankreich oder anderswo gekauft wird. Besonders im Hinblick auf internationale Handelsabkommen wie Mercosur ist eine klare Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene die einzige wirksame Antwort, um für Transparenz zu sorgen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Quelle: BMLUK
Konkret geht es darum, die Herkunftskennzeichnung auf deutlich mehr Lebensmittel auszuweiten – insbesondere auf verarbeitete Produkte und Lebensmittel mit zusammengesetzten Inhaltsstoffen, bei denen die Herkunft aktuell kaum nachvollziehbar ist. Die derzeitige Praxis, lediglich zwischen „EU“ und „Nicht-EU“ zu unterscheiden, ist nicht ausreichend. Denn nur wenn Konsumentinnen und Konsumenten wissen, woher zentrale Zutaten stammen, können sie fundierte Entscheidungen treffen. Derzeit sind schlicht zu wenige Lebensmittelkategorien erfasst – das will die Initiative ändern.
Herkunft darf nicht an der Grenze enden. Lebensmittel werden europaweit gehandelt, verarbeitet und verkauft – deshalb braucht es eine gemeinsame Regelung auf EU-Ebene, die für alle Mitgliedstaaten gilt. Nur so ist sichergestellt, dass Konsumentinnen und Konsumenten in ganz Europa dieselben klaren Informationen erhalten – unabhängig davon, ob ein Produkt in Österreich, Frankreich oder anderswo gekauft wird. Besonders im Hinblick auf internationale Handelsabkommen wie Mercosur ist eine klare Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene die einzige wirksame Antwort, um für Transparenz zu sorgen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Quelle: BMLUK