Tierärztliche Versorgung
Der Tiergesundheitsdienst ist „eine auf Dauer angelegte Einrichtung, mit dem Ziel der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und der Betreuung von Tierbeständen“. Im Rahmen der Betriebserhebungen werden mögliche Schwächen im System aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Drohung der Nichtverlängerung des Vertrages ist noch frisch, umso mehr verwundert es, dass jetzt, noch bevor die Verträge zwischen TGD, Tierärzte- und Landwirtschaftskammer fertig abgestimmt sind, Tierärzte auf dem Weg sind und Landwirte dazu bewegen, vorzeitig Verträge oder Vertragsentwürfe zu unterzeichnen. Der TGD-Betreuungstierarzt wird in der Regel jener TGD-Tierarzt sein, der hauptsächlich am Betrieb tätig ist, mit diesem wird der Landwirt den Betreuungsvertrag abschließen. Ergänzend werden dem TGD Vorarlberg über den Betreuungstierarzt, die Vertretungen bekanntgegeben. Grundsätzlich darf aber jeder Tierarzt am Betrieb tätig sein, wobei Medikamente zur Nachbehandlung durch den Landwirt nur ein TGD-Tierarzt abgeben darf. Die tierärztliche Versorgung und Notdienste sind unverzichtbar. Deren Sicherstellung ist ein wichtiger Teil der Vereinbarungen. Ich sehe es auch als wichtig an, ansiedelungswillige Tierärzte oder Praxen zu unterstützen, damit die Versorgung in Regionen, wo es Probleme gibt, verbessert wird.