„Tiergesundheitsdienst wird sicherer"
In einer Pressekonferenz präsentierten heute, am 28. Februar LR Christian Gantner, LK-Präsident Josef Moosbrugger, Tierärztekammerpräsident Robert Griss und Landesveterinär Norbert Greber die weitere, gemeinsame Vorgehensweise beim Tiergesundheitsdienst. In keinem anderen Bundesland hat der Tiergesundheitsdienst (TGD) eine so große Bedeutung wie in Vorarlberg und leistet wertvolle Arbeit für die Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Er ist ein wesentlicher Garant für Qualitätsprodukte aus Vorarlberg. Um die Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zu gewährleisten investiert das Land Vorarlberg bereits jetzt jährlich knapp zwei Millionen Euro an Landesmitteln in das Tierärztesystem. Vor allem durch einen Vorfall im Bezirk Bregenz, der jüngst für Schlagzeilen sorgte, ist allen Beteiligten klar, dass das derzeitige System verbessert werden muss. Vergehen wie die Verabreichung von illegal importierten Medikamenten können im noch bestehenden System mit entsprechender krimineller Energie vertuscht werden. Auch wenn keine Hinweise darauf bestehen, dass ein Missbrauch System hat, bleibt derzeit ein Restrisiko, das zukünftig möglichst ausgeschlossen werden soll. Es ist daher im gemeinsamen Interesse vom Land Vorarlberg, der Landwirtschafts- und der Tierärztekammer, die bestehenden Schwächen auszumerzen. Alle Beteiligten streben gemeinsam Verbesserungen an, dafür sollen aus allen Bereichen Vorschläge zusammengetragen werden. Klar ist schon jetzt: Der TGD an sich ist unverzichtbar und wird jedenfalls weitergeführt. Einen Rahmenvertrag zur Medikamentenanwendung wird es nach Abschluss der Reform aber nicht mehr geben. An dessen Stelle sollen Einzelverträge zwischen Landwirt bzw. Landwirtin und Tierarzt bzw. Tierärztin treten.
Klar definierte Zusammenarbeit
Künftig wird noch mehr auf ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Miteinander und eine klar definierte Zusammenarbeit von Landwirt bzw. Landwirtin und Tierarzt bzw. Tierärztin gesetzt. Klar wird dadurch auch: Tiere, deren Halter keinen Vertrag mit einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin haben, können damit künftig keine Euter- oder injektive Medikamente mehr bekommen. Per Gesetz sind alle Vorarlberger landwirtschaftlichen Betriebe, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziege, landwirtschaftliche Pferde oder Geflügel halten, Mitglied beim Tiergesundheitsfonds. Der Tiergesundheitsfonds tritt wiederum als Tiergesundheitsdienst (TGD) auf, sodass bisher prinzipiell alle Landwirte auch Mitglieder des TGD sind und nach Ableistung von jährlich vorgeschriebenen Weiterbildungseinheiten Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen aus den genehmigten Gesundheits- und Entschädigungsprogrammen haben. Was jahrelang als unbürokratisches und serviceorientiertes System funktioniert hat, muss nun aufgrund einiger weniger schwarzer Schafe umgestellt werden. Diese sollen durch das Ende des Rahmenvertrages herausgefiltert werden können. Für ehrliche, zuverlässige und gewissenhafte Landwirtinnen und Landwirte werden die Änderungen kaum zu spüren sein. Ein kleiner Anteil, der aber dem Ruf der gesamten Landwirtschaft schädigt, wird damit aber leichter identifizierbar und kann nicht mehr im System verschwinden. Kontrollinstanzen sehen dadurch klarer, wo genau hingeschaut werden muss. Rund 2.700 landwirtschaftliche Betriebe und 22 Tierärztinnen und Tierärzte sind derzeit über einen Rahmenvertrag Partner des Tiergesundheitsdienstes (TGD).
Statements
LR Christian Gantner:
„Der Tiergesundheitsdienst leistet seit vielen Jahren wertvolle Arbeit für die Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Aufgrund der aktuellen Vorfälle werden wir nicht abwarten, sondern proaktiv handeln. Wir möchten der Tiergesundheitsfonds gemeinsam mit den Tierärzten und der Landwirtschaftskammer partnerschaftlich weiter verbessern. Ich bin deshalb sehr froh, dass alle mit an Bord sind und dasselbe Ziel verfolgen. Es wird keinen Rahmenvertrag mehr geben, sondern Einzelverträge, sodass sich zukünftig ‚kein schwarzes Schaf‘ unter dem Deckmantel des Tiergesundheitsdienstes verstecken kann. Für mich ist klar: Es geht um sichere Lebensmittel von einem Tier, dem es gut geht."
LK-Präsident Josef Moosbrugger:
„Der Tiergesundheitsdienst ist auch für die Landwirtschaft unverzichtbar. Gemeinsame Gesundheitsprogramme sind beiderseitig notwendig. Jeder Landwirt hat die Möglichkeit auf einen Betreuungsvertrag, eine flächendeckende Versorgung muss gewährleistet sein. Landwirte, die einen Betreuungsvertrag haben, können sich in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf die Tierärzte verlassen. Ich wehre mich dagegen, dass pauschale Verdächtigungen gegen Landwirte in den Raum gestellt werden. Im beiderseitigen Interesse ist es notwendig, Verdachtsfälle den zuständigen Behörden zu übermitteln und nichts unter den Tisch zu kehren."
Tierärztekammerpräsident Robert Griss:
„Für uns Tierärztinnen und Tierärzte ist der Tiergesundheitsdienst ein äußerst wichtiges Thema und eine sehr gute Sache. Wir stehen zum TGD – das kann ich guten Gewissens sagen. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den beteiligten Partnern ist essentiell. Wir sind nicht nur beruflich betroffen, es betrifft uns auch als Konsumenten. Die TGD-Bestimmungen und der Vertrag müssen jedenfalls optimiert und geschärft werden. Den Rahmenvertrag wird es in diesem Stil nicht mehr geben. Eine engere Bindung und vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit vom Landwirt bzw. der Landwirtin an den Tierarzt bzw. die Tierärztin muss das Ziel sein.“
Landesveterinär Norbert Greber:
„Der Tiergesundheitsdienst leistet seit vielen Jahren eine wichtige Arbeit im Sinne von Tierwohl und Lebensmittelsicherheit. Es geht dabei um mehr als Medikamentenabgabe, nämlich um viele Serviceleistungen zur Tiergesundheit wie Impf- und Entwurmungsprogramme. Wir sind aber jederzeit offen dafür, Verbesserungspotenziale umzusetzen. Der bisherige Rahmenvertrag war richtig, um Bürokratie möglichst gering zu halten. Nach den Vorfällen wird es aber nur noch so gehen, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landwirt bzw. Landwirtin und Tierarzt bzw. Tierärztin in einem direkten Vertrag besiegelt wird und die Bindung gestärkt wird.TGD wird auch weiterhin eine wichtige Grundlage für alle Gesundheitsmaßnahmen sein.“
„Der Tiergesundheitsdienst leistet seit vielen Jahren wertvolle Arbeit für die Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Aufgrund der aktuellen Vorfälle werden wir nicht abwarten, sondern proaktiv handeln. Wir möchten der Tiergesundheitsfonds gemeinsam mit den Tierärzten und der Landwirtschaftskammer partnerschaftlich weiter verbessern. Ich bin deshalb sehr froh, dass alle mit an Bord sind und dasselbe Ziel verfolgen. Es wird keinen Rahmenvertrag mehr geben, sondern Einzelverträge, sodass sich zukünftig ‚kein schwarzes Schaf‘ unter dem Deckmantel des Tiergesundheitsdienstes verstecken kann. Für mich ist klar: Es geht um sichere Lebensmittel von einem Tier, dem es gut geht."
LK-Präsident Josef Moosbrugger:
„Der Tiergesundheitsdienst ist auch für die Landwirtschaft unverzichtbar. Gemeinsame Gesundheitsprogramme sind beiderseitig notwendig. Jeder Landwirt hat die Möglichkeit auf einen Betreuungsvertrag, eine flächendeckende Versorgung muss gewährleistet sein. Landwirte, die einen Betreuungsvertrag haben, können sich in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf die Tierärzte verlassen. Ich wehre mich dagegen, dass pauschale Verdächtigungen gegen Landwirte in den Raum gestellt werden. Im beiderseitigen Interesse ist es notwendig, Verdachtsfälle den zuständigen Behörden zu übermitteln und nichts unter den Tisch zu kehren."
Tierärztekammerpräsident Robert Griss:
„Für uns Tierärztinnen und Tierärzte ist der Tiergesundheitsdienst ein äußerst wichtiges Thema und eine sehr gute Sache. Wir stehen zum TGD – das kann ich guten Gewissens sagen. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den beteiligten Partnern ist essentiell. Wir sind nicht nur beruflich betroffen, es betrifft uns auch als Konsumenten. Die TGD-Bestimmungen und der Vertrag müssen jedenfalls optimiert und geschärft werden. Den Rahmenvertrag wird es in diesem Stil nicht mehr geben. Eine engere Bindung und vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit vom Landwirt bzw. der Landwirtin an den Tierarzt bzw. die Tierärztin muss das Ziel sein.“
Landesveterinär Norbert Greber:
„Der Tiergesundheitsdienst leistet seit vielen Jahren eine wichtige Arbeit im Sinne von Tierwohl und Lebensmittelsicherheit. Es geht dabei um mehr als Medikamentenabgabe, nämlich um viele Serviceleistungen zur Tiergesundheit wie Impf- und Entwurmungsprogramme. Wir sind aber jederzeit offen dafür, Verbesserungspotenziale umzusetzen. Der bisherige Rahmenvertrag war richtig, um Bürokratie möglichst gering zu halten. Nach den Vorfällen wird es aber nur noch so gehen, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landwirt bzw. Landwirtin und Tierarzt bzw. Tierärztin in einem direkten Vertrag besiegelt wird und die Bindung gestärkt wird.TGD wird auch weiterhin eine wichtige Grundlage für alle Gesundheitsmaßnahmen sein.“