Stichtage berücksichtigen
Nur jene Förderungsanträge, die bis zu einem vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle eingelangt sind, können in das nächste Auswahlverfahren einbezogen werden. Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist. Die bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist. In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt. Die Vorhaben werden durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt. Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument "Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programmes für Ländliche Entwicklung 2014 bis 2020" beschrieben.
Stichtage für Auswahlverfahren von Projekten mehrerer Vorhabensarten
Vorhabensart | Bezeichnung | Stichtag | |||
1.1.1a | Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Landwirtschaft | 19.05.2021 | 17.11.2021 | ||
1.2.1a | Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft | 19.05.2021 | 17.11.2021 | ||
1.3.1a | Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Landwirtschaft | 19.05.2021 | 17.11.2021 | ||
4.1.1 | Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung – Talbetriebe | 24.02.2021 | 19.05.2021 | 15.09.2021 | 17.11.2021 |
4.2.1 | Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse * | 19.05.2021 | 17.11.2021 | ||
6.4.1 | Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten | 19.05.2021 | 17.11.2021 | ||
7.2.1 | Ländliche Verkehrsinfrastruktur | 24.02.2021 | 19.05.2021 | 17.11.2021 | |
7.1.1a | Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes | 19.05.2021 | 17.11.2021 | ||
7.6.1a | Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes | 19.05.2021 | 17.11.2021 | ||
16.3.1a | Zusammenarbeit/Entwicklung/Vermarktung von Tourismusdienstleistungen | 17.11.2021 | |||
16.4.1 | Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (siehe Pkt. 36 der Sonderrichtlinie) | 19.05.2021 | 17.11.2021 | ||
16.5.2a | Stärkung der Zusammenarbeit von Akteuren und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes | 19.05.2021 | 17.11.2021 |
Einreich- und Bewilligungsstelle:
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum;
Postadresse: Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz.
Standortadresse: Josef-Huter-Straße 35, 6901 Bregenz.
T 05574/511-25106
F 05574/511-925195
I www.vorarlberg.at
E landwirtschaft@vorarlberg.at
Postadresse: Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz.
Standortadresse: Josef-Huter-Straße 35, 6901 Bregenz.
T 05574/511-25106
F 05574/511-925195
I www.vorarlberg.at
E landwirtschaft@vorarlberg.at