Schweinegesundheitsverordnung wurde überarbeitet
Am 1. Oktober ist die Novelle der Schweinegesundheitsverordnung in Kraft getreten. Eine Neuerung betrifft Betriebe mit Ställen, die den Schweinen einen Zugang ins Freie oder in einen Außenbereich bieten. Die Meldung von Auslauf- und Offenstallhaltungen muss bis 15. November erfolgen. Die Meldung soll die Seuchenbekämpfung erleichtern. Auslauf- und Offenstallhaltungen müssen bis spätestens 15. November im VIS eingetragen werden. Das soll der zuständigen Behörde im Seuchenfall einen schnellen Überblick über die Stallsysteme verschaffen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung erleichtern.
Den Eintragung muss Betrieb selbst vornehmen
Die Eintragung und eine mögliche Aktualisierung der eingetragenen Daten liegen laut Verordnung in der Verantwortung des Betriebs. Über einen Einstieg ins Online-System des VIS kann die Eintragung selbst vorgenommen werden.
Informationen dazu und eine Anleitung gibt es auf der Homepage des VIS.
In Ausnahmefällen (z.B. wenn kein Zugang zum VIS-System möglich ist) kann die Eintragung über die Veterinärabteilung der zuständigen BH erfolgen.
Folgende Angaben sind für die Eintragung notwendig: Betriebstyp (Auslaufhaltung, Offenstallhaltung) und Zeitpunkt, seitdem diese Haltung betrieben wird.
Meldung von Auslauf- und Offenstallhaltungen muss von den Betrieben über VIS selbstständig durchgeführt werden. Die Frist läuft bis 15. November.
Weiter Informatonen dazu hier im, Download und im Erklärvideo unter:https://noe.lko.at/schweinegesundheitsverordnung-wurde-%C3%BCberarbeitet+2400+3505418
Den Eintragung muss Betrieb selbst vornehmen
Die Eintragung und eine mögliche Aktualisierung der eingetragenen Daten liegen laut Verordnung in der Verantwortung des Betriebs. Über einen Einstieg ins Online-System des VIS kann die Eintragung selbst vorgenommen werden.
Informationen dazu und eine Anleitung gibt es auf der Homepage des VIS.
In Ausnahmefällen (z.B. wenn kein Zugang zum VIS-System möglich ist) kann die Eintragung über die Veterinärabteilung der zuständigen BH erfolgen.
Folgende Angaben sind für die Eintragung notwendig: Betriebstyp (Auslaufhaltung, Offenstallhaltung) und Zeitpunkt, seitdem diese Haltung betrieben wird.
Meldung von Auslauf- und Offenstallhaltungen muss von den Betrieben über VIS selbstständig durchgeführt werden. Die Frist läuft bis 15. November.
Weiter Informatonen dazu hier im, Download und im Erklärvideo unter:https://noe.lko.at/schweinegesundheitsverordnung-wurde-%C3%BCberarbeitet+2400+3505418