Schluss mit Zettelwirtschaft!
Gleichzeitig steigen auf EU-Ebene die bürokratischen Anforderungen immer weiter an. Die Bauernproteste in zahlreichen EU-Ländern zeigen eindringlich, dass die kontinuierlich steigenden Anforderungen an die Bäuerinnen und Bauern nur mehr schwer umsetzbar sind. Die EU-Kommission hat daher im Rahmen eines am 15. März 2024 vorgelegten Pakets vorgeschlagen, punktuell einige dieser Anforderungen zu vereinfachen. Diese Vorschläge zielen insbesondere darauf ab, die Kontrollbelastung für die Bäuerinnen und Bauern zu verringern und ihnen mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Auflagen zu bieten. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat sich im Vorfeld politisch zu den bürokratischen Herausforderungen und dem Regelungsdruck in der Landwirtschaft intensiv eingebracht und wird diese Positionen auch im kommenden Agrarministerrat vertreten. Dazu Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Klar ist: Es braucht mehr Landwirtschaft und weniger Zettelwirtschaft! Derzeit wächst durch die Green Deal Agenda nicht die Wirtschaft oder der Klimaschutz, sondern vor allem die Bürokratie. Deshalb setze ich mich seit Monaten für eine Kurskorrektur der EU-Politik ein. In Summe sind die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen positiv, da sie den Bäuerinnen und Bauern zusätzliche Flexibilität geben. Besonders die Erleichterungen bei den Kontrollen für kleine Betriebe sind zu begrüßen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen sind längst überfällig. Wichtig ist, dass die Maßnahmen rasch in Kraft gesetzt werden.“
Eckpunkte des Vereinfachungspakets:
Wegfall der Verpflichtung, vier Prozent der Ackerflächen brach liegen zu lassen; stattdessen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Ökoregelung aus Mitteln der Direktzahlungen anzubieten, im Rahmen derer sie für die Anlage der Bracheflächen entschädigt werden.
- Anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung kann das Ziel der Erhaltung des Bodenpotenzials wie bis 2022 über eine Anbaudiversifizierung erreicht werden.
- Betriebe unter zehn Hektar sollen künftig von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität (Grundanforderungen an die Betriebsführung und GLÖZ-Standards) befreit werden.
- Zudem wird die Verwaltung der GAP-Strategiepläne erleichtert, indem die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für Anpassungen haben werden.
- Österreichs Landwirtschaft bleibt beim Klima- und Umweltschutz weiterhin Spitzenreiter, da die Biodiversitäts- und Naturschutzflächen des Agrarumweltprogramms unverändert weitergeführt werden.