„Schadwölfe rascher entnehmen“

Die Bezirkshauptmannschaften Bludenz und Feldkirch haben am Mittwoch vergangener Woche, dem 16. Juli, Maßnahmeverordnungen zur Entnahme eines Wolfs im Großen Walsertal erlassen. Zuvor hatte das Raubtier auf zwei Groß Walsertaler Alpen mindestens 13 Ziegen und Schafe getötet. Die Biss- und Kratzverletzungen sowie die Fraßbilder bewiesen eindeutig, dass es sich um einen Wolfsangriff gehandelt hat.
LK-Präsident Josef Moosbrugger versteht nicht, weshalb es so lange dauern muss, bis der Wolf zum Abschuss freigegeben wurde: „Wir haben einen Schad
wolf im Großen Walsertal und es dauert tagelang, bis die Gutachten und die Beurteilungen fertig sind.“ Der Schutzstatus des Wolfs wurde bereits gesenkt, Schadwölfe sind raschest möglich zu entnehmen. „Wir können nicht jedes Mal zahlreiche Personen beschäftigen, damit endlich das getan wird, was notwendig ist“, so Moosbrugger.
LK-Präsident Josef Moosbrugger versteht nicht, weshalb es so lange dauern muss, bis der Wolf zum Abschuss freigegeben wurde: „Wir haben einen Schad
wolf im Großen Walsertal und es dauert tagelang, bis die Gutachten und die Beurteilungen fertig sind.“ Der Schutzstatus des Wolfs wurde bereits gesenkt, Schadwölfe sind raschest möglich zu entnehmen. „Wir können nicht jedes Mal zahlreiche Personen beschäftigen, damit endlich das getan wird, was notwendig ist“, so Moosbrugger.
Tagelang durch Bürokratie geschützt
„Versetzen wir uns in die Lage der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie der Älplerinnen und Älpler – es darf nicht sein, dass ein Schadwolf noch tagelang auf den Alpen sein Unwesen treiben kann, geschützt durch bürokratische Abläufe“, so der erboste LK-Präsident. „Da ist manches kompliziert und die Abläufe für die Verwaltung zu aufwendig und überzogen. Das zeigt einmal mehr die Notwendigkeit, dass Wölfe in intensiv besiedelten und genutzten Landschaftsräumen und Weidegebieten präventiv bejagbar sein müssen. Alles andere führt dazu, dass Hirten und Tiere von den Alpen verschwinden, das darf Vorarlberg nicht passieren.“
Landesrat Christian Gantner betont, dass die Bezirkshauptmannschaften in Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens rasch reagiert haben. Aber auch er und das Land Vorarlberg setzen sich „weiterhin mit Nachdruck auf allen Ebenen dafür ein, dass künftig auch präventive Maßnahmen rechtlich möglich werden“, so Gantner.
„Der Unmut unserer Älplerinnen und Älpler ist für mich absolut nachvollziehbar – auch mir geht vieles immer noch zu langsam. Wir haben in Vorarlberg eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, die uns im Rahmen des strengen Schutzstatus des Wolfs überhaupt Maßnahmen erst erlaubt. Aber jede Maßnahmeverordnung ist aufwändig. Genau deshalb arbeiten wir intensiv daran, die rechtlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln – damit wir in Zukunft noch schneller und auch präventiv agieren können“, sagt Gantner.
Landesrat Christian Gantner betont, dass die Bezirkshauptmannschaften in Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens rasch reagiert haben. Aber auch er und das Land Vorarlberg setzen sich „weiterhin mit Nachdruck auf allen Ebenen dafür ein, dass künftig auch präventive Maßnahmen rechtlich möglich werden“, so Gantner.
„Der Unmut unserer Älplerinnen und Älpler ist für mich absolut nachvollziehbar – auch mir geht vieles immer noch zu langsam. Wir haben in Vorarlberg eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, die uns im Rahmen des strengen Schutzstatus des Wolfs überhaupt Maßnahmen erst erlaubt. Aber jede Maßnahmeverordnung ist aufwändig. Genau deshalb arbeiten wir intensiv daran, die rechtlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln – damit wir in Zukunft noch schneller und auch präventiv agieren können“, sagt Gantner.

Handeln, bevor etwas passiert
„Es kann nicht sein, dass immer erst etwas passieren muss, bevor wir handeln können. Unser Ziel ist es, unsere Tiere, unsere Alpwirtschaft und letztlich auch die Menschen in unserem Land zu schützen und wieder für ein Gleichgewicht in der Natur zu sorgen“, hält der Landesrat fest.
Der Schadwolf ist bisher nicht erlegt worden. Er kann in 53 Jagdgebieten der Wildregionen 1.1 (Großes Walsertal) und 1.2 (Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg) gejagt werden. Grundlage dafür ist die Wolfsmanagementverordnung (WMVO) des Landes Vorarlberg.
Die Verordnungen gelten bis zum 30. September. Sobald der Wolf geschossen wird, sind sie nicht mehr gültig.
Der Schadwolf ist bisher nicht erlegt worden. Er kann in 53 Jagdgebieten der Wildregionen 1.1 (Großes Walsertal) und 1.2 (Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg) gejagt werden. Grundlage dafür ist die Wolfsmanagementverordnung (WMVO) des Landes Vorarlberg.
Die Verordnungen gelten bis zum 30. September. Sobald der Wolf geschossen wird, sind sie nicht mehr gültig.