Notwendiger Ausbildungsschritt
Die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird erstmals in ganz Österreich durch das Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (LFBAG 2024) einheitlich geregelt. Dadurch wird die derzeitige unübersichtliche Rechtslage beseitigt, da anstelle von neun unterschiedlichen Landesgesetzen ein bundeseinheitliches Gesetz für ganz Österreich gelten wird und dadurch die Qualität der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft gestärkt wird, heißt es von Seiten des Landwirtschaftsministeriums. Die Meisterprüfung als höchste Qualifikationsstufe für land- und forstwirtschaftliche Berufe befähigt Meister/-innen, selbst Lehrlinge auszubilden und sorgt damit für den Fortbestand der Facharbeiterausbildung in den landwirtschaftlichen Betrieben. Um die Ausbildung für die Zukunft zu sichern, werden die Meister/-innen finanziell unterstützt und die Meisterprüfung wird rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024 kostenfrei. Zusätzlich wird die Eintragung des Meistertitels in Urkunden künftig auch in der Land- und Forstwirtschaft möglich sein, wie es im Gewerbe schon seit 2020 vorgesehen ist. „Mit dem LFBAG 2024 gelingt ein echter Meilenstein in der Berufsausbildung der land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiter/-innen und Meister/-innen. Im Gegensatz zu akademischen oder schulischen Abschlussprüfungen mussten angehende Meisterinnen und Meister bisher die Gebühren selbst bezahlen. Genauso wie bei einem Studium, oder bei den gewerblichen Meisterinnen und Meistern, wird auch die Prüfung des land- und forstwirtschaftlichen Meisters nun kostenlos sein“, betont Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
LKÖ begrüßt Schritt
Dass das „Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft“ den Ministerrat passiert hat, wird von Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)-Präsident Josef Moosbrugger ausdrücklich begrüßt. „Es ist sehr positiv, dass endlich ein bundesweit einheitliches Gesetz geschaffen wird, das die gesamte land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung umfasst. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Abschlüsse in den einzelnen Bundesländern verbessert und letztendlich auch ein Bürokratieabbau erzielt. Damit wird eine langjährige Forderung der LK Österreich nun umgesetzt“, betont Moosbrugger, der sich bei Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für seinen Einsatz bedankt. Durch die Einbindung der Berufsjägerinnen und Berufsjäger sind künftig auch 16 statt bisher 15 Berufe davon umfasst. „Ein österreichischer Gleichschritt in der Ausbildung der land- und forstwirtschaftlichen Berufe wird somit mehr Übersichtlichkeit und Fairness mit sich bringen“, unterstreicht der LKÖ-Präsident. „Ich begrüße außerdem, dass künftig die Gebühren für die Meisterprüfung entfallen sollen. Das ist ein schönes Signal für die höchstqualifizierten Praktikerinnen und Praktiker und somit besonders positiven Aushängeschilder unserer Branche. Dass unsere Meisterbetriebe auch selbst Lehrlinge ausbilden und ihr Wissen direkt an die land- und forstwirtschaftliche Jugend weitergeben, ist von unschätzbarem Wert für Österreichs Zukunft“, hebt Moosbrugger hervor. Laut dem Landwirtschaftsministerium absolvieren rund 500 Personen jedes Jahr eine land- oder forstwirtschaftliche Meisterprüfung. Diese Prüfungen seien von höchstem fachlichen Niveau, weshalb die Meisterprüfung im nationalen Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss, auf Stufe 6, eingeordnet sei. Konkret werden mit dem LFBAG 2024 folgende Neuerungen eingeführt: die Einrichtung eines Land- und Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirates; der Entfall der Prüfungsgebühren bei der Meisterprüfung; die Schaffung des neuen Lehrberufes „Berufsjagdwirtschaft“ sowie die Eintragungsfähigkeit des Meistertitels in amtliche Urkunden.