Meilenstein geschafft
Die Regierungsvorlage wird nun in den Nationalrat zur weiteren Bearbeitung eingebracht. „Mit dem EAG bauen wir unser Energiesystem um, damit wir im Jahr 2030 unseren Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen produzieren können. Mit den Energiegemeinschaften sorgen wir dafür, dass alle in Österreich Teil der Energiewende werden können, und wir sichern zukunftsfähige Jobs in Österreich: Mit 500 Millionen Euro für grünen Wasserstoff für die klimaneutrale Industrie der Zukunft", erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler nach dem Ministerrat.
Biomasse und Biogas
„Mit dem Ministerratsbeschluss setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Energiezukunft", betonte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, die sich bereits im Jahr 2018 als Energieministerin für ein EAG eingesetzt hat. "Neben der Sonnen-, Wind- und Wasserenergie soll beim Ausbau von erneuerbaren Energien vor allem die Biomasse eine wesentliche Rolle spielen. Das EAG sieht eine Bestandssicherung für Biomasseanlagen mit Nachfolgeregelung bis ins 30. Bestandsjahr aller Anlagen vor. Für die Energiewende brauchen wir alle Technologien. Biomasse und Biogas liefern als einzige erneuerbare Quellen konstant Wärme und Strom", gab Köstinger zu bedenken. "Nach dem Beschluss im Ministerrat starten nun die Verhandlungen mit der Opposition, denn zur endgültigen Beschlussfassung über das EAG braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
„Die Land- und Forstwirtschaft ist Teil der Lösung, wenn wir die Energiewende schaffen wollen. Unsere Wälder liefern den Rohstoff für die ökologische Produktion von Strom, auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Diese Ressource werden wir in Zukunft noch besser nutzen können“, so Köstinger. Sie verwies darauf, dass die heimischen Landwirte bei der Nahwärmeversorgung schon gezeigt hätten, wie man zusammenarbeitet, um andere Haushalte mit Wärme zu versorgen. „Mit den Energiegemeinschaften, die das EAG nun vorsieht, wird das auch bei der Stromproduktion möglich sein. Bäuerliche Betriebe werden Strom für andere Haushalte erzeugen und anbieten dürfen. Das ist eine große Chance für unsere Regionen“, unterstrich Köstinger.
„Die Land- und Forstwirtschaft ist Teil der Lösung, wenn wir die Energiewende schaffen wollen. Unsere Wälder liefern den Rohstoff für die ökologische Produktion von Strom, auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Diese Ressource werden wir in Zukunft noch besser nutzen können“, so Köstinger. Sie verwies darauf, dass die heimischen Landwirte bei der Nahwärmeversorgung schon gezeigt hätten, wie man zusammenarbeitet, um andere Haushalte mit Wärme zu versorgen. „Mit den Energiegemeinschaften, die das EAG nun vorsieht, wird das auch bei der Stromproduktion möglich sein. Bäuerliche Betriebe werden Strom für andere Haushalte erzeugen und anbieten dürfen. Das ist eine große Chance für unsere Regionen“, unterstrich Köstinger.
„Grünes Gas“
Im Bereich Biogas ist eine Nachfolgeförderung (Marktprämie) für bestehende Anlagen bis ins 30. Bestandsjahr vorgesehen, wenn diese weiter als zehn Kilometer vom Gasnetz entfernt sind. Anlagen, die sich innerhalb von zehn Kilometer zum Gasnetz befinden, sollen das „Grüne Gas“ in Zukunft ins Gasnetz einspeisen. Kleine Anlagen innerhalb dieser Grenze können auch bis zum 30. Bestandsjahr weiter verstromen. Für die Umrüstung von Verstromung auf Gaseinspeisung stehen 20 Millionen Euro pro Jahr als Investitionsförderung bereit. Für Neuanlagen ist eine Investitionsförderung von 30 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Die Netzanschlusskosten ans Gasnetz werden bis zu zehn Kilometer übernommen. Für Anlagen, die künftig ins Gasnetz einspeisen, gibt es noch mindestens 24 Monate eine Marktprämie für die Verstromung als Bestandssicherung.
Tourismus profitiert
Neben den Ausbauplänen regelt das EAG auch die Finanzierung des Ökostroms über die sogenannte Ökostrompauschale zum Teil neu. Das ist auch wichtig für viele Tourismusbetriebe. Zahlreiche Saisonbetriebe (Almen, Seilbahnen, Hotels) stehen oft lange Zeit still. Bisher mussten diese trotzdem eine Pauschale für den Ökostrom in der jeweiligen Zeit leisten. Das soll sich mit dem EAG ändern. Für die Monate, in denen Saisonbetriebe geschlossen haben, sollen sie von 80 Prozent der Ökostrompauschale befreit werden. Für Saisonbetriebe, die zum Beispiel eine elektrifizierte Feldberegnung haben, gilt außerhalb der Saison auch eine 80prozentige Befreiung der Ökostrompauschale. „Viele Betriebe werden dadurch spürbar und vor allem nachhaltig entlastet“, erklärte Köstinger.
„Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll die Bundesregierung ein geeignetes Instrument schaffen, um alle Möglichkeiten der Land- und Forstwirtschaft zur Erfüllung unserer Energie- und Klimaziele bestmöglich zu nutzen. Dieses Gesetz muss die Grundlage dafür bilden, alle erneuerbaren Energietechnologien in Österreich weiter auszubauen und bestehende Biomasse- und Biogasanlagen abzusichern“, begrüßte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, das in Aussicht gestellte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz.
„Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll die Bundesregierung ein geeignetes Instrument schaffen, um alle Möglichkeiten der Land- und Forstwirtschaft zur Erfüllung unserer Energie- und Klimaziele bestmöglich zu nutzen. Dieses Gesetz muss die Grundlage dafür bilden, alle erneuerbaren Energietechnologien in Österreich weiter auszubauen und bestehende Biomasse- und Biogasanlagen abzusichern“, begrüßte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, das in Aussicht gestellte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz.
Biogasanlagen
„Ein besonderes Anliegen für uns ist es, dass nicht nur neue Projekte entwickelt werden, sondern vor allem auch die bereits bestehenden voll funktionsfähigen Holzkraftwerke und Biogasanlagen optimal weiterbetrieben werden können. Es würde absolut keinen Sinn machen, bei uns in Österreich die rohstoffgetriebenen Anlagen für erneuerbaren Ökostrom und Ökowärme nach 13 oder 15 Jahren Betriebsdauer abzuschalten, während in unseren Nachbarländern die Laufzeit maroder Atomkraftwerke bis 60 Jahre und mehr verlängert wird“, so Moosbrugger. Und weiter: „Wichtig ist, dass bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch nachhaltig wirksame Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen werden und die Steigerung der Wertschöpfung auch tatsächlich bei den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ankommt.“
Große Potenziale
„In der Land- und Forstwirtschaft haben wir für alle Bereiche der erneuerbaren Energien große Potenziale, das reicht von Holzkraftwerken und Biogasanlagen über Dachflächen für Photovoltaikanlagen bis hin zu passenden Standorten für Kleinwasserkraftwerke und Windkraftwerke. In der Praxis wird sich das Gesetz erst bewähren müssen. Was letztlich für die Erreichung der ambitionierten Klima- und Energieziele zählt, ist der Erhalt unserer bestehenden Anlagen und die in den kommenden Jahren erfolgreich umgesetzten Projekte. Wir hoffen, mit dem Gesetzespaket werden umgehend stabile Rahmenbedingungen für dringend notwendige Investitionen in alle Zukunftstechnologien der erneuerbaren Energie in Kraft gesetzt“, so Moosbrugger abschließend.