Mehr Fairness in der Wertschöpfungskette
Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger begrüßt, dass künftig für mehr Fairness in der Lebensmittel-Wertschöpfungskette gesorgt wird. So hat der Ministerrat am 17. November die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken beschlossen. „Wir brauchen einen partnerschaftlicheren Umgang zwischen Lieferanten und großen Abnehmern. Es ist sehr wichtig, dass endlich rechtlich verbindliche Vorgaben dafür geschaffen werden. Unfairen Geschäftspraktiken gehört dringend ein Riegel vorgeschoben“, betont Moosbrugger.
„Wir danken Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, dass sie sich auf europäischer Ebene als Vorkämpferin für mehr Fairness stark gemacht, die EU-Richtlinie durchgeboxt und nun auf nationaler Ebene durch den Ministerrat gebracht hat“, unterstreicht der LKÖ-Präsident. Zu diesem Zweck wurde heute eine entsprechende Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz beschlossen. Die neuen Regeln sollen mit 1.Mai 2022 in Kraft treten.
„Mit der Einrichtung einer weisungsfreien, unabhängigen Ombuds- und somit Anlaufstelle ab März 2022 wird außerdem eine zentrale Forderung von uns als LK Österreich umgesetzt“, unterstreicht Moosbrugger.
Zu den künftig verbotenen Geschäftspraktiken gehören etwa Zahlungsverzug an Lieferanten über eine bestimmte Frist hinaus, kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Lebensmittel oder auch die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen, wenn Lieferanten ihr Recht durchsetzen wollen. „Die Umsetzung der so genannten UTP-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt. Es wird jedoch noch andere Anstrengungen und Maßnahmen brauchen, um Bauern und Produzenten zu einem besseren, kostendeckenden Wertschöpfungsanteil zu verhelfen. Wir werden auch weiterhin das massive Ungleichgewicht thematisieren und uns ins Zeug legen, um eine bessere Balance herzustellen. Hervorragende Leistung soll und muss sich lohnen“, schließt Moosbrugger.
„Wir danken Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, dass sie sich auf europäischer Ebene als Vorkämpferin für mehr Fairness stark gemacht, die EU-Richtlinie durchgeboxt und nun auf nationaler Ebene durch den Ministerrat gebracht hat“, unterstreicht der LKÖ-Präsident. Zu diesem Zweck wurde heute eine entsprechende Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz beschlossen. Die neuen Regeln sollen mit 1.Mai 2022 in Kraft treten.
„Mit der Einrichtung einer weisungsfreien, unabhängigen Ombuds- und somit Anlaufstelle ab März 2022 wird außerdem eine zentrale Forderung von uns als LK Österreich umgesetzt“, unterstreicht Moosbrugger.
Zu den künftig verbotenen Geschäftspraktiken gehören etwa Zahlungsverzug an Lieferanten über eine bestimmte Frist hinaus, kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Lebensmittel oder auch die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen, wenn Lieferanten ihr Recht durchsetzen wollen. „Die Umsetzung der so genannten UTP-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt. Es wird jedoch noch andere Anstrengungen und Maßnahmen brauchen, um Bauern und Produzenten zu einem besseren, kostendeckenden Wertschöpfungsanteil zu verhelfen. Wir werden auch weiterhin das massive Ungleichgewicht thematisieren und uns ins Zeug legen, um eine bessere Balance herzustellen. Hervorragende Leistung soll und muss sich lohnen“, schließt Moosbrugger.