Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL
Bei den ÖPUL-Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und “Biologische Wirtschaftsweise“ sind ab einer gemähten Grünlandfläche von mehr als 2,00 ha (ohne Bergmähder) auf zumindest 7% der gemähten Grünlandfläche des Betriebes (ohne Bergmähder) Biodiversitätsflächen oder andere, für Biodiversitätsflächen anrechenbare Flächen, anzulegen.
Es bestehen nachfolgende Wahlmöglichkeiten, die mit dem entsprechenden Code im Mehrfachantrag zu kennzeichnen sind. Die Beantragung war bis 15. April möglich. Bei jeder der vier angebotenen Varianten hat zumindest einmal im Jahr eine Mahd mit Verbringung des Mähgutes zu erfolgen.
Bei allen Varianten sind Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten, welche nachfolgend näher beschrieben werden.
Es bestehen nachfolgende Wahlmöglichkeiten, die mit dem entsprechenden Code im Mehrfachantrag zu kennzeichnen sind. Die Beantragung war bis 15. April möglich. Bei jeder der vier angebotenen Varianten hat zumindest einmal im Jahr eine Mahd mit Verbringung des Mähgutes zu erfolgen.
- Erste Nutzung frühestens mit der zweiten Mahd (Code DIVSZ)
- Nutzungsfreier Zeitraum (Code DIVNFZ)
- Belassen von Altgrasflächen (Code DIVAGF)
- Neueinsaat mit regionaler Saatgutmischung (Code DIVRS)
Bei allen Varianten sind Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten, welche nachfolgend näher beschrieben werden.
Erste Nutzung frühestens mit der zweiten Mahd (Code DIVSZ)
Diese Variante wird am häufigsten gewählt. Die erste Nutzung (Weide oder Mahd) darf frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen oder die Fläche wird als einmähdige Wiese (ohne Bergmähder) bewirtschaftet. Frühestens ist eine Nutzung ab dem 15. Juni und jedenfalls ist eine Nutzung ab dem 15. Juli zulässig. Eine Beschränkung der Anzahl der Nutzungen gibt es nicht.
Der frühestmögliche Termin 15. Juni und der jedenfalls mögliche Termin 15. Juli können aufgrund von phänologischen Beobachtungen um bis zu 10 Kalendertage nach vorne verlegt werden. Die Vorverlegungskarte ist unter www.mahdzeitpunkt.at abrufbar. Im Jahr 2025 ist je nach Bezirk eine vorzeitige Nutzung um 5 bis 8 Tage möglich. Erfolgt daher der zweite Schnitt von vergleichbaren Grünlandschlägen am Betrieb entsprechend früher, dann darf auch die DIVSZ-Biodiversitätsfläche zu diesem Zeitpunkt erstmals gemäht oder beweidet werden. Die Vorgabe “zweiter Schnitt von vergleichbaren Flächen“ gilt allerdings unabhängig von der Vorverlegungsmöglichkeit!
Der frühestmögliche Termin 15. Juni und der jedenfalls mögliche Termin 15. Juli können aufgrund von phänologischen Beobachtungen um bis zu 10 Kalendertage nach vorne verlegt werden. Die Vorverlegungskarte ist unter www.mahdzeitpunkt.at abrufbar. Im Jahr 2025 ist je nach Bezirk eine vorzeitige Nutzung um 5 bis 8 Tage möglich. Erfolgt daher der zweite Schnitt von vergleichbaren Grünlandschlägen am Betrieb entsprechend früher, dann darf auch die DIVSZ-Biodiversitätsfläche zu diesem Zeitpunkt erstmals gemäht oder beweidet werden. Die Vorgabe “zweiter Schnitt von vergleichbaren Flächen“ gilt allerdings unabhängig von der Vorverlegungsmöglichkeit!
Achtung
Ist die Grünland-Biodiversitätsfläche zusätzlich in die Maßnahme “Naturschutz“ eingebracht (Code DIVSZ und NAT), darf diese Fläche trotz der Vorverlegungsmöglichkeit nicht früher als an dem in der Projektbestätigung festgelegten Termin gemäht werden. Ausgenommen davon sind nur Naturschutzschläge, welche die Projektauflage “NM02 Vorverlegung des Schnittzeitpunkts gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich“ beinhalten. Nur bei diesen Naturschutzschlägen darf die Mahd früher durchgeführt werden. Die Basis für die Vorverlegung um 5 - 8 Tage ist der Schnittzeitpunkt laut Projektbestätigung.
Nutzungsfreier Zeitraum (Code DIVNFZ)
Bei dieser Variante ist ein nutzungsfreier Zeitraum nach der ersten Nutzung (Weide oder Mahd) von zumindest neun Wochen, das entspricht mindestens 63 Kalendertagen, einzuhalten. Eine zweite Nutzung muss jedenfalls erfolgen, eine Verkürzung der neun Wochen ist nicht möglich. Die ursprünglich vorgesehene Dokumentationspflicht über den Zeitpunkt der Nutzungen entfällt ab heuer.
Belassen von Altgrasflächen (Code DIVAGF)
Bei dieser Variante ist das Stehenlassen von vorhandenem Aufwuchs (Altgras) über den Winter erforderlich. Die letzte Nutzung (Weide oder Mahd) der Biodiversitätsfläche ist spätestens am 15. August zulässig. Im Folgejahr sind Altgras-Biodiversitätsflächen lagegenau mit dem Code DIVSZ zu beantragen und entsprechend zu bewirtschaften.
Neueinsaat mit regionaler Saatgutmischung (Code DIVRS)
Eine Sonderform der Grünland-Biodiversitätsflächen ist die Ansaat einer Saatgutmischung mit bestimmten Arten. Es sind maximal zwei Nutzungen pro Jahr erlaubt und die erste Nutzung darf frühestens am 15. Juli vorgenommen werden (ausgenommen Reinigungsschnitt im ersten Jahr der Beantragung). Eine Vorverlegung dieses Termins ist nicht möglich.
Die Einhaltung der vorgegebenen Schnittzeitpunkte und der weiteren Förderauflagen wird mittels satellitengestütztem Flächenmonitoring überprüft.
Weitere Bedingungen und detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Bewirtschaftungsauflagen können in den Maßnahmeninformationsblättern zu “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und "Biologische Wirtschaftsweise“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter nachgelesen werden.
Die Einhaltung der vorgegebenen Schnittzeitpunkte und der weiteren Förderauflagen wird mittels satellitengestütztem Flächenmonitoring überprüft.
Weitere Bedingungen und detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Bewirtschaftungsauflagen können in den Maßnahmeninformationsblättern zu “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und "Biologische Wirtschaftsweise“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter nachgelesen werden.