LK-Wahl: Vorbereitung läuft
In diesem „Superwahljahr“ wird österreichweit in fünf Landwirtschaftskammern gewählt.
Bis 12. Jänner konnten Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einbringen. Somit steht fest, wer bei den Landwirtschaftskammerwahlen 2026 kandidiert. In der Sektion der Land- und Forstwirte sind 14, in der Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer fünf Sitze in der jeweiligen Sektionsversammlung zu vergeben. Zusammen bilden die Mitglieder beider Sektionsversammlungen die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer. Sie entscheidet in grundsätzlichen Fragen wie Voranschlag und Rechnungsabschluss, Personalrahmenplan und agrarpolitischen Weichenstellungen.
Die Wählerverzeichnisse wurden zum Stichtag 1. September 2025 erstellt. Die Sektion der Land- und Forstwirte zählte zu diesem Stichtag 12.882 Mitglieder, die Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer 1.749 Mitglieder.
Wie bei den letzten LK-Wahlen 2021 wird die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Das heißt, alle Mitglieder bekommen die Wahlunterlagen samt Stimmzettel ca. Mitte Februar 2026 zugeschickt. Der Stimmzettel ist auszufüllen und muss dann bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 18 Uhr bei der Wahlkommission eingelangt sein, sei es durch persönliche Abgabe bei der Wahlkommission oder auf dem Postweg. Am Samstag, 7. März 2026 ist dann der Auszählungstag, an dem die Wahlkommission das Wahlergebnis feststellt.
Bis 12. Jänner konnten Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einbringen. Somit steht fest, wer bei den Landwirtschaftskammerwahlen 2026 kandidiert. In der Sektion der Land- und Forstwirte sind 14, in der Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer fünf Sitze in der jeweiligen Sektionsversammlung zu vergeben. Zusammen bilden die Mitglieder beider Sektionsversammlungen die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer. Sie entscheidet in grundsätzlichen Fragen wie Voranschlag und Rechnungsabschluss, Personalrahmenplan und agrarpolitischen Weichenstellungen.
Die Wählerverzeichnisse wurden zum Stichtag 1. September 2025 erstellt. Die Sektion der Land- und Forstwirte zählte zu diesem Stichtag 12.882 Mitglieder, die Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer 1.749 Mitglieder.
Wie bei den letzten LK-Wahlen 2021 wird die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Das heißt, alle Mitglieder bekommen die Wahlunterlagen samt Stimmzettel ca. Mitte Februar 2026 zugeschickt. Der Stimmzettel ist auszufüllen und muss dann bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 18 Uhr bei der Wahlkommission eingelangt sein, sei es durch persönliche Abgabe bei der Wahlkommission oder auf dem Postweg. Am Samstag, 7. März 2026 ist dann der Auszählungstag, an dem die Wahlkommission das Wahlergebnis feststellt.
Wahl des Präsidiums
Der Präsident und die Vizepräsidenten der Landwirtschaftskammer werden nicht direkt von den Mitgliedern gewählt. Innerhalb von drei Wochen nach der LK-Wahl muss eine konstituierende Vollversammlung stattfinden. Diese wählt dann aus ihrer Mitte den Präsidenten und den ersten Vizepräsidenten aus der Sektion Land- und Forstwirte und den zweiten aus der Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer.
Wahlwerber
Für Mandate in der Vollversammlung konnten sich Gruppen bewerben, die im Wahlkörper der Land- und Forstwirte mindestens 100 Unterstützungserklärungen, im Wahlkörper der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer mindestens 30 vorlegten.
Die Wahlkommission hat den Stichtag mit 1. September 2025 und den Auszählungstag mit Samstag,
7. März 2026 fixiert. Zum Stichtag mussten, abgesehen vom Wahlalter, bei der jeweiligen Person die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung bzw. Wählbarkeit vorliegen (§ 25 Abs. 2 des LWKG). Die verschlossene Briefwahlkarte muss bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 18 Uhr bei der Wahlkommission eingelangt sein. Am Auszählungstag muss die Stimmabgabe abgeschlossen sein. An diesem Tag wird das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung festgestellt.
Die Wahlkommission hat den Stichtag mit 1. September 2025 und den Auszählungstag mit Samstag,
7. März 2026 fixiert. Zum Stichtag mussten, abgesehen vom Wahlalter, bei der jeweiligen Person die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung bzw. Wählbarkeit vorliegen (§ 25 Abs. 2 des LWKG). Die verschlossene Briefwahlkarte muss bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 18 Uhr bei der Wahlkommission eingelangt sein. Am Auszählungstag muss die Stimmabgabe abgeschlossen sein. An diesem Tag wird das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung festgestellt.
Wer ist wahlberechtigt?
- Betriebsführer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit einem Einheitswert ab 1.500 Euro (bei SVS kranken- und/oder pensionsversichert).
- Betriebsführer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit einem Einheitswert zwischen 150 Euro und 1.500 Euro (bei der SVS nur unfallversichert)
- Ehegatten oder eingetragene Partner von Betriebsführern der Gruppen 1. und 2., die mitversichert sind.
- Ehegatten oder eingetragene Partner von Betriebsführern der Gruppe 1. die nicht mitversichert sind.
- Lebensgefährten von Betriebsführern der Gruppe 1. sofern sie nicht selbst sozialversichert sind.
- Ehegatten oder eingetragene Partner von Betriebsführern der Gruppe 2., falls der Einheitswert der bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Fläche mindestens 150 Euro beträgt.
- Hauptberuflich am elterlichen Betrieb beschäftigte Kinder (wenn sie bei der SVS Beiträge bezahlen).
- Ehegatten von Personen der Gruppe 7.
- Lebensgefährten oder eingetragene Partner von Personen der Gruppe 7. sofern sie nicht selbst sozialversichert sind.
- Bezieher einer bäuerlichen Direktpension oder Witwen-/Witwerpension von der SVS.
- Ehegatten von bäuerlichen SVS-Pensionisten.
- Lebensgefährten oder eingetragene Partner von bäuerlichen SVS-Pensionisten, sofern sie nicht selbst sozialversichert sind.
- ASVG- oder GSVG-Pensionisten, bzw. Ruhegenussbezieher, die innerhalb des letzten Jahres vor Pensionsanfall an die SVS Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt haben.
- Präsenz- und Zivildiener, die unmittelbar davor bei der SVS bäuerlich pflichtversichert waren.