Bewertung in der Landwirtschaft auf einem Blick
Die Bewertungsrichtlinien für die landwirtschaftlichen Betriebe wurden indirekt über eine Beschreibung von insgesamt zirka 200 über ganz Österreich verteilte Vergleichsbetriebe erstellt. Mehr als 25 Jahre nach der letzten Hauptfeststellung war es erforderlich die seither zweifellos eingetretenen Veränderungen in der Landwirtschaft mit zu berücksichtigen. Die neuen Einheitswerte sollen durch Vereinfachungen überschaubarer und durch Nutzung des Datenverbundes mit der AMA und der bäuerlichen Sozialversicherung bei Änderungen schneller angepasst werden können. Der grundsätzliche Aufbau des landwirtschaftlichen EHW ist im Vergleich zu bisher unverändert (siehe auch Grafik): Grundlage und Ausgangswert ist weiterhin die bestehende Bodenklimazahl. Diese spiegelt die natürliche Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Flächen wider. Durch Zu- und Abschläge für regionalwirtschaftliche und betriebliche Verhältnisse sowie für die Betriebsgröße (Details dazu: siehe unten) wird die Betriebszahl ermittelt. Diese mit dem Betrag 24 multipliziert ergibt den landwirtschaftlichen Hektarsatz des Betriebes. Der Einheitswert der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird schließlich durch Multiplikation des Hektarsatzes mit der agrarischen Nutzfläche in Hektar errechnet.
Zuschlag aus Säule 1
Zum EHW aus der Fläche sind gegebenenfalls Zuschläge anzusetzen: Erstmals berücksichtigt werden Direktzahlungen aus der Ersten Säule der GAP in der Höhe von 33% des im Vorjahr ausbezahlten Betrages. Eine Direktzahlung von EUR 10.000,-bewirkt zum Beispiel einen Zuschlag von EUR 3.300,-. Die Zuschläge für Direktzahlungen sind grundsätzlich beim Betrieb des Beziehers der Zahlungen, unabhängig davon, ob durch Eigen- oder Pachtflächen ausgelöst, anzusetzen. Somit werden erstmals auch reine Pachtbetriebe einen Einheitswertbescheid erhalten, sofern Direktzahlungen aus der Ersten Säule bezogen werden. Die Bewertungsansätze bei Zuschlägen für überdurchschnittliche Tierhaltung oder für Sonderkulturen kann man den einzelnen Beiträgen dieser Ausgabe entnehmen. Nachfolgend werden die einzelnen Ansätze für Zu- und Abschläge von der Bodenklimazahl dargestellt:
Regionale Verhältnisse
Unter "regionalwirtschaftliche Verhältnisse" ist die Lage des Wirtschaftshofes hinsichtlich Vermarktungsmöglichkeiten der Erzeugnisse, der Versorgung mit Betriebsmitteln, der Entwicklungsdynamik (Verhältnisse am Arbeitsmarkt und anderes) sowie die Entfernung zum zentralen Ort (Bezirkshauptort = BHO) zu erfassen. Dabei kommen folgende Faktoren zur Anwendung, in der Klammer sind die jeweiligen Spannen für Zu- und Abschläge angeführt:
- Regionale Lage (von +/–0 % bis –5 %)
- Vermarktungsverhältnisse und Entwicklungsdynamik (von +8% bis –7%)
- Entfernung zwischen Wirtschaftshof und zentralem Ort (BHO) (von +2% bis –10%)
Betriebliche Verhältnisse
Bei der Bewertung ist auf Ortsüblichkeit abzustellen. Das bedeutet, dass nicht jeder Betrieb individuell bezüglich seiner Verhältnisse bewertet wird. Vielmehr werden in jeder Gemeinde sogenannte Richtbetriebe beziehungsweise Ortsüblichkeiten festgelegt und bewertet. Jeder Betrieb erhält somit die Zu- beziehungsweise Abschläge des ihm zugeordneten Richtbetriebes beziehungsweise der jeweiligen Ortsüblichkeit. Eine individuelle Bewertung kann im Allgemeinen dann im Wege eines Rechtsmittels zum ausgestellten neuen Bescheid erfolgreich begehrt werden, wenn die Wertfortschreibungsgrenzen (mindestens 5% oder EUR 1.000,-) überschritten werden.
Folgende Faktoren werden bei den betrieblichen Verhältnissen berücksichtigt:
Folgende Faktoren werden bei den betrieblichen Verhältnissen berücksichtigt:
- Aufschließung des Wirtschaftshofes (Wegerhaltung bei Hofzufahrt über 0,5 km bis –4%, Sonderverhältnisse bis –2%, Hofzufahrt bis –30%)
- Größe der Feldstücke (+6% bis –9%) – als Basis wird die durchschnittliche Feldstücksgröße der Katastralgemeinde (auf Basis der Invekos-Daten) herangezogen
- Geländeneigung (0% bis –60%)
- Entfernung der Feldstücke vom Wirtschaftshof, kürzestbenützbare Strecke (0% bis –10%)
- Sonderverhältnisse, z. B. starke Streulage, beengte Hoflage, Beeinträchtigung der Landwirtschaft im Stadtgebiet, Wanderwirtschaft (in Summe bis maximal –5%)
Betriebsgröße
Der Einfluss der Betriebsgröße wird mit Zu- oder Abschlägen zwischen –20% (landwirtschafliche Fläche unter 3 ha) und +20% (landwirtschaftliche Fläche über 300 ha) bewertet. Wichtig: Es werden ausschließlich die landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum herangezogen, die im Einheitswert erfasst sind, Pachtflächen sind hier nicht zu berücksichtigen!
Folgende gegendübliche Umstände sind ebenfalls zu berücksichtigen:
- Hagelgefährdung nach Gemeindekennzahlen (von 0% bis –6%)
- Abschlag für Trockengebiete: Bei Jahresniederschlägen unter 600 mm in den Einzeljahren 2003 bis 2012 werden Abschläge in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre mit einem Jahresniederschlag unter 600 mm, aufgrund eines gewichteten Mittels, errechnet. In Gemeinden mit überprüfter Bodenschätzung gem. § 2 BoSchätzG werden die Abschläge halbiert. Weiters muss der ermittelte Abschlag mindestens 2% betragen.
Insgesamt wird mit einem Ansteigen der landwirtschaftlichen Einheitswertsumme von etwa 10% gerechnet. Aufgrund der geänderten Bewertungsrichtlinien und der erstmaligen Berücksichtigung der öffentlichen Gelder aus der Ersten GAP-Säule werden jedoch im konkreten Bewertungsfall Einheitswerte auch deutlich darüber liegende Abweichungen aufweisen.
Von der Bodenklimazahl zum Einheitswert
Bodenklimazahl |
+/- zu-/Abschläge für regionalwirtschaftliche Verhältnisse |
+/- Zu-/Abschläge für betriebliche Verhältnisse |
+/- Zu-/Abschläge für Betriebsgröße |
Betriebszahl (=relativer Maßstab von 1 bis 100) |
x 24 (Hektarhöchstsatz von EUR 2.400,- /ha/100) |
Hektarsatz (=Ertragswert pro ha) |
x Fläche in ha |
Landwirtschaftlicher Einheitswert aus der Fläche |
+ Zuschlag für öffentliche Gelder (33% aus Erster Säule) |
+ Zuschläge für überdurchschnittliche Tierhaltung, Sonderkulturen, etc. |
Landwirtschaftlicher Einheitswert |