Impulsprogramm und GAP-Änderung
Impulsprogramm
Um der Inflation Rechnung zu tragen, stehen von 2024 bis 2027 österreichweit zusätzliche 360 Millionen Euro für das Agrarumweltprogramm, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete sowie der Investitionsförderung zur Verfügung. Damit werden:
- Die Leistungsabgeltungen im Umweltprogramm ÖPUL um acht Prozent erhöht.
- Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird ebenso um acht Prozent erhöht, bei Betrieben der Erschwernisgruppe 3 und 4 (ca. 1.200 Vorarlberger Betriebe ab 170 Erschwernispunkten) sogar um 14 Prozent.
- Sowie die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement werden auf 500.000 Euro angehoben.
Die erhöhten Prämien ab dem Antragsjahr 2024 werden mit der Hauptauszahlung im Dezember 2024 automatisch ausbezahlt.
GAP-Änderung fix
Die Ende Juni eingereichte Änderung des GAP-Strategieplans wurde ohne Anmerkungen und früher als erwartet von der EU genehmigt und bringt höhere Prämien sowie einige Vereinfachungen und Erleichterungen für Landwirt/-innen, vor allem im Bereich der Konditionalität.
- Anstelle der Verpflichtung, vier Prozent der Ackerflächen brachliegen zu lassen, ist die Erfüllung über eine freiwillige Öko-Regelung im Rahmen des Umweltprogrammes möglich. Betriebe, die freiwillig nichtproduktive Ackerflächen und Grünbrachen bewirtschaften, können bis 31.12. in die jährliche und neue ÖPUL-Maßnahme einsteigen. Prämie 350 bis 450 Euro pro Hektar. Aufgepasst: Für Teilnehmer/-innen an den ÖPUL-Maßnahmen UBB und Bio ändert sich dadurch nichts an den Sieben-Prozent-Biodiversitätsverpflichtung („DIV-Flächen“).
- Anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung kann die Anforderung gemäß GLÖZ 7 auch über eine Anbaudiversifizierung erreicht werden. Von GLÖZ 7 befreit sind Bio-Betriebe, Betriebe weniger als zehn Hektar Ackerfläche, Betriebe über 75 Prozent Feldfutter, Brachen und Leguminosen am Acker und Betriebe deren Grünlandanteil mindestens 75 Prozent an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt.
- Betriebe unter zehn Hektar, inklusive anteiliger Alp-Futterflächen, werden künftig von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität befreit.
Anpassungen ab 2025
Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission werden neben den höheren ÖPUL-Prämien ab 2024 um acht Prozent auch eine Reihe von Anpassungen und neuen Zuschlägen ab 2025 angeboten. Zuschläge werden vor allem für Betriebe, die an den ÖPUL-Maßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise“, „Umweltgerechte Bewirtschaftung“, „Humuserhalt“ und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ teilnehmen angeboten. Siehe Tabelle.
Neue ÖPUL-Maßnahmen
Vier neue ÖPUL-Maßnahmen werden ab 2025 angeboten. An diesen kann man 2025 nur dann teilnehmen, wenn man diese bis 31.12.2024 im Mehrfachantrag 2025 beantragt. Der Mehrfachantrag 2025 ist ab 2. November 2024 für die online-Beantragung geöffnet.
- Zuschlag Almweideplan bei Almbewirtschaftung (20 Euro für max. 20 Hektar FF)
- Nichtproduktive Ackerflächen (350 bis 450 Euro pro Hektar) und Agroforststreifen (600 bis 800 Euro pro Hektar)
- Zuschlag Festmistkompostierung bei Tierwohl – Schweinehaltung (21 Euro pro GVE)
- Zuschlag für stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen bei bodennahem Ausbringen von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation
Zuschlag Almweideplan
Für Vorarlberger Alp-Betriebe wird vor allem die neue Maßnahme „Zuschlag Almweideplan bei Almbewirtschaftung“ eine interessante Einstiegsmöglichkeit sein. Es können zusätzlich zur
Alpung- und Behirtungsprämie noch 20 Euro für die ersten 20 Hektar Alpfutterfläche lukriert werden. Bei der Teilnahme an dieser Maßnahme ist ein erhöhter Auftrieb von maximal 2,4 RGVE pro Hektar statt maximal zwei RGVE pro Hektar Alpfutterfläche je Alpe möglich. Als Gegenleistung muss ein Almweideplan mit gesonderter Beantragung erstellt und im Rahmen einer Bildungsveranstaltung im Mindestausmaß von vier Stunden bis 15.07.2025 absolviert werden. Genauere Details folgen.
Abwicklung neue ÖPUL-Maßnahmen
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Vorarlberg im Bereich Betriebswirtschaft und Leistungsabgeltung.
Kontakt
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M 0664/60 259 19 220
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