Gamswild
Hintergrund ist, dass Gemsen in sensiblen Waldgebieten nachweislich große Schäden an der dort dringend notwendigen Waldverjüngung anrichten können, oftmals in Gebieten, in denen aufwendige Schutzwaldsanierungen stattgefunden haben. Es fehlte wohl nicht am Grund für die Maßnahme, aber an der Begründung. Gamswild ist eine nach Artikel V FFH-Richtlinie geschützte Art, und die FFH lässt den Abschuss nur zu, wenn es ein Monitoring gibt, das den günstigen Erhaltungszustand nachweist. Dass der Artikel-17-Bericht der Umweltbundesanstalt Gemsen regelmäßig einen günstigen Erhaltungszustand bescheinigt, hat scheinbar nicht ausgereicht oder ist nicht durchgedrungen. Ohne Monitoring dürfen Gemsen nicht gejagt werden, im Gebirge nicht und im Wald nicht. Die BH ist nun gefordert die aufgehobenen Bescheide rasch zu ergänzen und neu zu erlassen. Zahlen dafür gibt es, von den Jägern selbst erhoben. Es geht nicht um Ausrottung. Lebensräume für eine gesicherte Gamswildpopulation hat Vorarlberg genug, nur nicht überall. Es geht um Gestaltung und Einsicht, wo die Prioritäten liegen, und nicht um Einzelinteressen. Unser Schutzwald braucht das.