Förderzusagen aus Landesmitteln
Mit einem bewährten Maßnahmenpaket wird den ökonomischen und ökologischen Zielen unserer Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben“ entsprochen und den vielfältigen Leistungen der bäuerlichen Familienbetriebe eine besondere Wertschätzung entgegengebracht.
Die durchgeführten Änderungen der Vorjahre mit Fokussierung auf Fleischproduktion in Vorarlberg und Stärkung der ökologischen Komponente wurden beibehalten bzw. noch verstärkt.
Die durchgeführten Änderungen der Vorjahre mit Fokussierung auf Fleischproduktion in Vorarlberg und Stärkung der ökologischen Komponente wurden beibehalten bzw. noch verstärkt.
Folgende verschiedene Landesmaßnahmen kommen zur Auszahlung:
- Unterstützung für die Viehhaltung
- Abgeltung ökologischer Leistungen auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge
- Unterstützung der Alpbewirtschaftung
- Beitrag pflanzliche Lebensmittelproduktion und Klimaschutz
- Landes-Top-up zur Ausgleichszulage und Landes-Top-up ÖPUL
Unterstützung für Viehhaltung Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine
Es werden Beträge für Kühe, Jungvieh, Schafe, Schweine und Ziegen mit linearem Anstieg je Erschwernispunkt berechnet. Die Mindestauszahlungsgrenze beträgt 40 Euro, der maximale Auszahlungsbetrag pro Betrieb 7.000 Euro. Diese Beihilfe ist eine De-minimis- Beihilfe nach EU-Recht.Um die Dreijahresgrenze von maximal 20.000 Euro je Betrieb nicht zu überschreiten, kann bei einzelnen Betrieben nicht der volle Betrag gewährt werden. Neben der Zahlung für gehaltene Tiere am Stichtag, gibt es eine Zahlung in der Höhe von 50 Euro für Kälber und Rinder bis zu einem Alter von 36 Monaten, die in Vorarlberg geboren, gehalten und geschlachtet wurden. Der aktuelle Berechnungszeitraum sind die Schlachtungen zwischen 1. Juli 2023 und 30. Juni 2024. Die Ohrmarken der betreffenden Kälber sind in einer Liste angeführt.
Änderungen gegenüber dem Vorjahr:
- Anhebung maximales Alter bei 3G-Rindern von 32 auf 36 Monate
- Anhebung von Maximalbetrag von 6.000 Euro auf 7.000 Euro pro Betrieb
- Erhöhung des Betrags je Erschwernispunkt für die ersten 20 Kühe und die ersten zehn GVE
- Die ab 2017 rückläufige Anzahl der Kälberexporte ist gegenüber den Vorjahren ange- stiegen. Deshalb wird der Sockelbetrag als Bonus nur für jene Betriebe gewährt, deren Kälber nicht ins Ausland verbracht werden (zehn Prozent und mit Ausnahme Deutschland und der Schweiz). Die Anzahl der exportieren Kälber 2023 werden im Zusageschreiben angeführt.
Abgeltung ökologischer Leistungen auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge
Als Grundlage gelten die im Kalenderjahr 2023 geleisteten Beiträge an die SVS. Ab zwei Großvieheinheiten gilt ein Betrieb als tierhaltend. Die Mindestauszahlungsgrenze beträgt 40 Euro. Die Beiträge werden nach den Betriebsverhältnissen 2023 in folgender Höhe übernommen:
- 38 Prozent: Biobetriebe (mit Tieren/Acker- und Spezialkulturen)
- 28 Prozent: Biobetriebe (ohne Tiere/Spezialkulturen), Betriebe ÖPUL-Maßnahme Ein- schränkung Betriebsmittel (mit Tieren/Acker- und Spezialkulturen) und Berufsfischer mit Einhaltung von definierten Auflagen
- Acht Prozent: Sonstige ÖPUL-Betriebe (mit Tieren/Spezialkulturen) sowie Betriebe mit der ÖPUL-Maßnahme Einschränkung Betriebsmittel (ohne Tiere/Acker- und Spezialkulturen)
- Drei Prozent: Sonstige ÖPUL-Betriebe (ohne Tiere/Acker- und Spezialkulturen)
- Null Prozent: Nicht-ÖPUL-Betriebe
- 20 Prozent Aufschlag bei Kälbermastbetriebe mit über 100 geschlachteten Kälbern aus Vorarlberg (3G)
- neu: 15 Prozent Aufschlag bei Kälbermastbetrieben mit über 75 geschlachteten Kälbern aus Vorarlberg (3G)
- neu: Zehn Prozent Aufschlag bei Kälbermastbetrieben mit über 50 geschlachteten Kälbern aus Vorarlberg (3G)
Unterstützung der Alpbewirtschaftung
Den Berechnungen werden die im Jahr 2023 aufgetriebenen Milch- und Mutterkühe, Schafe, Ziegen und Pferde zugrunde gelegt. Folgende Beträge werden den Tierhaltern gewährt (siehe Tabelle unten). In Summe ergibt dies für 8.570 Milchkühe, 1.999 Mutterkühe, 2.436 Schafe, 1.022 Ziegen und 534 Pferde an 1.416 Auftreiber einen Auszahlungsbetrag von ca. 1,142 Millionen Euro.
Beitrag pflanzliche Lebensmittelproduktion und Klimaschutz
Auch 2024 werden Leistungsabgeltungen aus reinen Landesmitteln für Acker- und Spezialkulturen (exklusive Mais, begrünte Flächen und Landschaftselemente) sowie
für die bodennahe Stick- stoff-Ausbringung als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage der Mehrfachantragsdaten 2023 ausbezahlt:
für die bodennahe Stick- stoff-Ausbringung als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage der Mehrfachantragsdaten 2023 ausbezahlt:
- Definierte Acker- und Spezialkulturen auf bestehenden Flächen: 50 Euro pro Hektar
- Definierte Acker- und Spezialkulturen auf neuen Flächen: 300 Euro pro Hektar
- Bodennahe Stickstoff-Ausbringung (Gülle, Jauche, Biogasgülle): 25 Prozent Zuschuss zum ÖPUL-Förderbetrag 2023
Top-up Ausgleichszulage
Das Top-up für die Ausgleichszulage wird 2024 in der maximalen Höhe und bis zu 40 Hektar Heimbetriebsfläche gemäß der Sonderrichtlinie Ausgleichszulage des Bundesministeriums (BML) ausbezahlt. Die Höhe berechnet sich nach den Erschwernispunkten:
- Auszahlungsbetrag pro Hektar = 0,3 x Erschwernispunkte + 45 Euro (max. 145 Euro pro Hektar). Nach einer Kalkulation errechnet sich eine voraussichtliche Auszahlungssumme in der Höhe von 2,969 Millionen Euro.
Top-up ÖPUL
Für folgende ÖPUL Maßnahmen werden Top-up-Zahlungen gewährt:
- 50 Euro pro Hektar zusätzlich zum Zuschlag gemähte Steilflächen über 50 Prozent Hangneigung in den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (1A) bzw. „Biologische Wirtschaftsweise“ (1B)
- 40 Euro/RGVE zusätzlich zum Zuschlag Milchvieh für die ersten 20 RGVE in der Maßnahme „Tierwohl – Behirtung“ (15)
Förderzusagen und Auszahlung
Am 31. Juli wurden an 2.632 Förderungsempfänger Zusageschreiben versendet. Details finden Sie im Beiblatt im Anhang zum Artikel auf unserer Homepage unter: vbg.lko.at. Die Auszahlung der ersten vier Maßnahmenblöcke in der Gesamthöhe von rund 8,079 Millionen Euro an 2.632 Betriebe erfolgt am 12. August. Die Top-up-Zahlungen werden gemeinsam mit den gewöhnlichen ÖPUL- und Ausgleichszulage-Zahlungen im Dezember 2024 ausbezahlt.
Weitere Informationen
Walter Heine
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va)
T 05574/511-25116
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va)
T 05574/511-25116