EU: Renaturierungsgesetz verabschiedet
Demnach sollen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Um die Gesamtziele der EU zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 mindestens 30 Prozent der unter das neue Gesetz fallenden Lebensräume (von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten bis hin zu Flüssen, Seen und Korallenbänken) von einem schlechten in einen guten Zustand zurückversetzen. Bis 2040 soll diese Quote auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent ansteigen. Natura-2000-Gebiete sollen bis 2030 Priorität haben. Sobald sich ein Gebiet in einem guten Zustand befindet, müssen die EU-Länder sicherstellen, dass es sich nicht wesentlich verschlechtert. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem nationale Wiederherstellungspläne verabschieden, in denen sie darlegen, wie sie diese Ziele erreichen wollen. Um die biologische Vielfalt in den landwirtschaftlichen Ökosystemen zu verbessern, müssen die EU-Länder bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen: dem Index der Schmetterlinge im Grünland, dem Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit vielfältigen Landschaftsmerkmalen und dem Bestand an organischem Kohlenstoff in den Mineralböden der Ackerflächen. Es müssen auch Maßnahmen zur Erhöhung des Indexes der Feldvögel ergriffen werden, da Vögel gute Indikatoren für den Gesamtzustand der biologischen Vielfalt sind, heißt es in der Mitteilung des Parlaments.
Ideologischer Schnellschuss
Moosbrugger bewertet schon vor Weihnachten die Renaturierungs-Verordnung – trotz erzielter Entschärfungen gegenüber ursprünglichen Plänen – kritisch und warnt vor weiteren Verschärfungen für die Bäuerinnen und Bauern. „Dass wir als österreichische Land- und Forstwirtschaft zu Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsschutz stehen, beweisen wir seit langer Zeit mit einer enormen, erfolgreichen Maßnahmenfülle. Man denke nur an 210.000 Hektar Biodiversitätsflächen (zehn Prozent der Agrarnutzfläche), 27 Prozent Bioflächenanteil oder die über 80-prozentige Betriebsteilnahme am Österreichischen Agrarumweltprogramm (ÖPUL). „Unabhängig davon, ob manche Maßnahmen als verpflichtend oder freiwillig für den einzelnen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb festgesetzt werden: All die derzeit aus Brüssel daherkommenden Gesetze und Verordnungen zur Umsetzung der EU-Pseudonachhaltigkeitsstrategie ‚Green Deal‘ erhöhen den Druck auf unsere Land- und Forstwirtschaft weiter. Gleichzeitig sollen wir die europäische und österreichische Eigenversorgung bei Lebensmitteln, erneuerbarer Energie und Rohstoffen dringend erhöhen. Das ist ein massiver Widerspruch, den die EU-Gremien endlich ernst nehmen und lösen sollten“, warnt der LKÖ-Präsident. Wir sind mit viel mehr Fragen als Antworten konfrontiert, wie z. B. werden die Vorleistungen einzelner Mitgliedsstaaten wie Österreich vollkommen ignoriert und alle über einen Kamm geschoren? Wie soll eine Renaturierung bzw. Wiederaufforstung in unserem Land durchgeführt werden, wenn seit den 60er-Jahren eine Waldfläche in der Größe des gesamten Burgenlands hinzugekommen ist?“, gibt Moosbrugger zu bedenken. „Es ist falsch, dass immer unsere bäuerlichen Betriebe ausbaden müssen, was Fossilindustrie und Weltpolitik anrichten. Es kann etwa nicht sein, dass wir eine Verbesserung der Biodiversitätsindices nachweisen müssen, obwohl zu erwarten ist, dass sich diese angesichts der voranschreitenden Klimaverschlechterung weiter verschlechtern. „Die EU sollte nicht nur – unter dem Deckmantel des Umweltschutzes – Importen aus abgebrannten Regenwaldregionen in Südamerika in die Hände arbeiten, sondern für echte Nachhaltigkeit sorgen. Und das wäre eine Balance aus Umwelt, Wirtschaft und Sozialem. Brüssel muss die Lehren aus Corona und dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine endlich verstehen. Europa muss klimafreundlich und produktiv gleichzeitig sein bzw. werden“, so Moosbrugger.