Entlastung für Pferdeeinstellbetriebe
Die Teuerungswelle, welche seit dieser letzten Erhöhung die Betriebe vor große Herausforderungen stellt, machte eine entsprechende Anpassung der Vorsteuerpauschale auf Basis aktueller Kalkulationen dringend erforderlich. Die Landwirtschaftskammer Österreich hat deshalb Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen aufgenommen und diese konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden. Die erhöhte Vorsteuerpauschale von 31 Euro je eingestelltem Pferd und Monat gilt ab dem zweiten Quartal 2024. Umsätze aus der Einstellpferdehaltung unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20 Prozent Umsatzsteuer. Für landwirtschaftliche als auch gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe besteht gemäß Pferdepauschalierungsverordnung die Möglichkeit, die durchschnittliche Belastung an Vorsteuern pro eingestelltem Pferd und Monat für selbst hergestellte Futtermittel, Einstreu und dergleichen abzuziehen. Dieser pauschale Vorsteuerabzug lag seit dem zweiten Quartal 2020 bei 27 Euro pro Einstellpferd und Monat. Die Änderung der Pferdepauschalierungsverordnung wurde am 26. Juni 2024 im BGBl II Nr. 165/2024 kundgemacht und gilt rückwirkend ab 1. April 2024. Eine weitere Änderung ist neben der Erhöhung des pauschalen Vorsteuerabzugs auf 31 Euro pro Einstellpferd und Monat auch die Anhebung der Umsatzgrenze nach § 1a Pferde PauschV von 400.000 Euro auf 600.000 Euro.