Düngung bald wieder erlaubt, aber...
Generell gilt ein Ausbringungsverbot bei:
der Stall- und Lagerverluste je Hektar begrenzt, nach dem Ende des Verbotszeitraumes auf durch Auftauen am
Tag des Aufbringens aufnahmefähige Böden, die nicht wassergesättigt sind und eine lebende Pflanzendecke aufweisen. Eine Fotodokumentation hilft dem Landwirt zu belegen, dass er entsprechend der Vorschriften gehandelt hat.
- Gefrorenen Böden – Böden die am Tag nicht auftauen um aufnahmefähig zu sein
- Schneebedeckten Böden – mehr als die Hälfte des Schlages ist schneebedeckt
- Wassergesättigten Böden – die Böden können nichts mehr aufnehmen
der Stall- und Lagerverluste je Hektar begrenzt, nach dem Ende des Verbotszeitraumes auf durch Auftauen am
Tag des Aufbringens aufnahmefähige Böden, die nicht wassergesättigt sind und eine lebende Pflanzendecke aufweisen. Eine Fotodokumentation hilft dem Landwirt zu belegen, dass er entsprechend der Vorschriften gehandelt hat.
Achtung, Acker!
Die Ausbringung von leichtlöslichen, stickstoffhaltigen Düngemitteln z. B. Gülle, darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor dem Anbau erfolgen.
Einarbeitungsverpflichtung
Düngemittel (Gülle, Jauche, Gärrest sowie Geflügelmist einschließlich Hühnertrockenkot), welche auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung aufgebracht werden, sind unverzüglich beziehungsweise spätestens innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten. Das rasche und vollständige Einarbeiten von Düngemitteln in den Boden ist eine effektive und kostengünstige Methode, um Ammoniakemissionen zu reduzieren. Die mindernde Wirkung ist umso größer, je kürzer und geringer der Kontakt von Düngemitteln zur Luft ist. Die Einarbeitung kann direkt in einem Arbeitsgang oder auch unmittelbar nach der Düngemittelapplikation erfolgen.
Harnstoffdünger
Harnstoff als Düngemittel für Böden darf nur noch aufgebracht werden, soweit ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben oder unverzüglich eingearbeitet wird, spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Zeitpunkt der Ausbringung. Harnstoffdünger weist im Vergleich zu anderen mineralischen Düngemitteln einen sehr hohen Stickstoffgehalt auf und kann daher besonders viel Ammoniak emittieren. Durch stabilisierten Harnstoff oder die unmittelbare Einarbeitung können die mit dem Einsatz von Harnstoffdünger verbundenen Ammoniakemissionen um bis zu 70 Prozent reduziert werden.
Bodennahe Gülleausbringung
Die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern ist eine zentrale Maßnahme zur Reduktion von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft. Diese Maßnahme wird im Rahmen des ÖPUL und die Landesförderung unterstützt. Des Weiteren gibt es einen Zuschuss von 40 Prozent bei der Investförderung. Solange diese Maßnahme freiwillig ist, kann sie durch ÖPUL und Invest gefördert werden. Jeder Kubikmeter der über diese ÖPUL Maßnahme ausgebracht wird hilft beim Erreichen der NEC Ziele und erhöht die Chance, dass diese Form der Ausbringung zur Pflicht wird. Beantragen Sie die Maßnahme noch heuer im Herbst.
Vorteile der Bodennahen Ausbringung
- Mehr Ertrag, da mehr Stickstoff bei der Pflanze ankommt
- Längeres Zeitfenster um die Gülle auf die Flächen auszubringen
- Weniger Futterverschmutzung
- Gute Nachbarschaft durch weniger Geruch