Die Vogelgrippe rückt näher
											Nach Kärnten und Niederösterreich wurden auch Fälle in Oberösterreich bestätigt. Nach dem massiven Auftreten von Vogelgrippe im Nachbarland Deutschland und ersten Fällen bei Wildvögeln in Kärnten, Nieder- und Oberösterreich wird Österreich seit 3. November als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ eingestuft. Das Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes herausgegeben: Mit dieser Kundmachung vom 30. Oktober 2025, veröffentlicht in den AVN 2025/33, nach § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024), wird das gesamte Österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ definiert. Die damit einhergehenden einzuhaltenden Maßnahmen zielen primär darauf ab, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden und somit eine Übertragung der Aviären Influenza in heimische Bestände zu verhindern. Die Kundmachung tritt ab 3. November 2025 in Kraft.
										Gebiete mit erhöhtem Risiko
Die Festlegung von Gebieten mit erhöhtem Risiko stellt eine erste Stufe der erhöhten Vorsicht dar. Es sind folgende Maßnahmen einzuhalten: 
										- Enten und Gänse sind von anderen Vögeln strikt getrennt zu halten.
 - Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (z. B. durch Netze oder Dächer).
 - Die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand.
 - Eine Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
 - Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
 - Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme sowie der Legeleistung und bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren.