Der Feuerbrand zeigt sich wieder
In befallenen Pflanzenteilen wird die Wasserzufuhr blockiert, so dass sie dunkle Vertrocknungssymptome zeigen, die der Krankheit den Namen gaben.
Heuer ist der Feuerbrand wieder vielerorts sichtbar. Allerdings ist das Wissen um den Umgang damit etwas verblasst. Hier die wichtigsten Fakten:
Heuer ist der Feuerbrand wieder vielerorts sichtbar. Allerdings ist das Wissen um den Umgang damit etwas verblasst. Hier die wichtigsten Fakten:
- Gefährdet sind neben dem klassischen Kernobst (Apfel, Birne, Quitte) auch kernobstartige Zier- und Wildsträucher. Dazu gehören unter anderem Zwergmispel (Cotoneaster), Weißdorn, Feuerdorn, Vogelbeere, Aronie/Apfelbeere und einige andere – alle, deren Früchte beim Durchschneiden ein kleines Kerngehäuse haben.
- Feuerbrandbakterien können sich über viele Jahre in befallenen Pflanzen aufhalten – vielfach auch, obwohl der Baum äußerlich gesund wirkt. Die Weiterverbreitung geschieht hauptsächlich mittels blütenbesuchenden Insekten, wenn die Temperaturen während der Blütezeit der Wirtspflanze länger über ca. 22 bis 23 Grad liegen. Die Insekten nehmen in befallenen Blüten die Bakterien auf und tragen sie auf gesunde Blüten in der Umgebung weiter. Heuer sichtbar befallene Birnbäume sind mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits seit längerem mit Feuerbandbakterien verseucht. Denn bei der Birnenblüte war es kühl.
- Befallene Zier- und Wildpflanzen sind zu entfernen. Befallene Obstgehölze können bei schwachem Befall auch saniert werden. Hierfür gibt es eine Anleitung der Landwirtschaftskammer. Werden befallene Obsthochstämme gerodet, kann stark vergünstigt ein Ersatzbaum einer feuerbrandrobusten Sorte über die jährliche Nachpflanzaktion der Landwirtschaftskammer bezogen werden.
- Die langfristige Strategie sieht vor, empfindliche Pflanzen und Sorten nach und nach gegen weniger empfindliche auszutauschen. Darum gibt es ein Auspflanzverbot für alle Zwergmispelarten (Cotoneaster) und Weißdorn. Außerdem wurden umfangreiche Obstbaum-Pflanzaktionen mit feuerbrandrobusten Sorten durchgeführt. Hier sind wir in manchen Gegenden schon recht weit. Um dem Ziel, empfindliche Sorten zu ersetzen, näher zu kommen, müssen zudem stark befallene Obstbäume manchmal auch entfernt werden. Denn: Jeder befallene Baum kann die Bäume in der Umgebung in Gefahr bringen.
Feuerbrand ist meldepflichtig!
Der Feuerbrand ist meldepflichtig. Jede Gemeinde hat Feuerbrand-Beauftragte nominiert. Diese geschulte Person begutachtet bei Verdachtsmeldungen die Pflanze und entscheidet über weitere Maßnahmen, die sie dem Pflanzenbesitzer auftragen darf. Sollten Kosten für Entfernen oder Sanieren von befallenen Pflanzen anfallen, werden sie zu zwei Dritteln durch Gemeinde und Land getragen.
Ein Befallsverdacht ist somit bei der jeweiligen Gemeinde zu melden und mit dem/der Feuerbrandbeauftragten die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
Ein Befallsverdacht ist somit bei der jeweiligen Gemeinde zu melden und mit dem/der Feuerbrandbeauftragten die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
Mehr Infos
Nähere Infos und Unterlagen finden Sie hier: Feuerbrand-Informationen | Landwirtschaftskammer Vorarlberg