Blauzungenkrankheit: Maßnahmen unbedingt beachten!
Da sich seit August die Blauzungenkrankheit (BT) in Deutschland inklusive Bayern massiv ausgebreitet hat, ist jetzt ganz Bayern ein Blauzungen-Restriktionsgebiet. Dies hat für die Rückführung der in Deutschland gesömmerten Vorarlberger Tiere (Rinder, Ziegen, Schafe) schwerwiegende Folgen. Da die in Bayern gealpten Tiere de facto aus einem Sperrgebiet in freies Gebiet nach Österreich kommen, verlangt das Gesundheitsministerium auf der Grundlage der geltenden EU-Verordnungen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, um den Status Österreichs als „Blauzungen frei“ nicht zu gefährden.
Maßnahmen
Es müssen somit auf Anweisung des Gesundheitsministeriums folgende Maßnahmen bei der Rückführung der Alptiere strikt eingehalten werden:
1. Aufgrund der raschen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Bayern wird eine baldige Rückkehr der Alptiere empfohlen.
2. Alle Alptiere sind 14 Tage vor der Rückführung und anlässlich der Verladung mit Repellentien (= Insektenbekämpfungsmittel am Tier) zu behandeln.
3. Diese Behandlung ist unter Angabe des Präparates und des Behandlungsdatums vom Tierbesitzer auf dem Tierarzneimittelabgabebeleg zu bestätigen.
4. Die Rückführung hat am 14. Tag nach der Behandlung mit dem Repellent zu erfolgen.
5. Der Tierbesitzer meldet der zuständigen Behörde mindestens fünf Tage davor den voraussichtlichen Rücktransport: Bezirkshauptmannschaft Bregenz (T 05574/511-52915 oder 05574/4951-52910; E bhbr09@vorarlberg.at oder dietmar.rein@vorarlberg.at).
6. An Blauzunge bereits erkrankte Tiere dürfen erst nach Genesung und Feststellung der Transportfähigkeit rückgeführt werden.
7. Die Transportfahrzeuge müssen unmittelbar vor und nach der Verladung gereinigt und desinfiziert werden.
8. Der Transport hat ohne Unterbrechung unmittelbar an den Bestimmungsort zu erfolgen.
9. Alle Alptiere gehen nach ihrer Rückkehr für mindestens 14 Tage verpflichtend in Quarantäne.
10. Während der Quarantäne (Sperre im VIS und in der AMA) dürfen diese Tiere nicht in Verkehr gebracht werden (kein Verkaufen, Verstellen, Auftrieb bei Ausstellungen). Ausgenommen davon ist die direkte Verbringung in einen inländischen Schlachtbetrieb.
11. Frühestens 14 Tage nach der Rückkehr finden stichprobenartige Untersuchungen durch die Amtstierärzte statt.
12. Wenn alle Stichprobenuntersuchungen mit negativem Ergebnis abgeschlossen sind, werden die Sperren aufgehoben und die Tierbesitzer hierüber informiert.
Wer ist betroffen?
Betroffen von diesen Maßnahmen sind 131 Betriebe mit insgesamt 2.316 aufgetriebenen Tieren. Aufgrund dieser großen Tieranzahl konnte in Verhandlungen mit dem Bund erreicht werden, dass nicht alle Tiere untersucht werden müssen, sondern nur Stichproben. Leider ist es unmöglich, den Viehverkehr nach der Rückführung nach Österreich zu überwachen, ohne die Tiere vorübergehend für den Tierverkehr in einer Datenbank zu sperren. Es geht dabei ganz wesentlich darum, die Freiheit Österreichs zu dokumentieren und so lange wie möglich zu erhalten, um für die kommende Versteigerungssaison einen Wettbewerbsvorteil zu haben und diesen auch entsprechend zu nützen.
Mitarbeit gewünscht
Wir ersuchen um Einhaltung der angeführten Maßnahmen und um entsprechende Kooperation mit den Amtstierärzt/-innen, falls Ihr Bestand in die Stichprobenuntersuchung aufgenommen wird. Die Anschaffung der Repellentien zur Insektenbehandlung muss von den Tierbesitzer/-innen selbst durchgeführt werden, die Blutuntersuchung auf die Freiheit von Blauzungenkrankheit wird vom Tiergesundheitsfonds übernommen.