Blauzunge: Impfungen gut angelaufen
Ziel war es, möglichst rasch eine gute Durchimpfungsrate des Tierbestandes zu erreichen und so das Auftreten von klinischen Fällen möglichst zu verhindern.
Impfprogramm:
Zur Organisation und Umsetzung der Impfung ist es notwendig, dass die Landwirte die Art und Stückzahl der zu impfenden Tiere beim Betreuungstierarzt anmelden. Dieser schickt die Liste an den Tier-
gesundheitsdienst, wo aufgrund dieser Angaben die Impfstoffzuteilung erfolgt und auch die Ohrmarkenlisten für die Impfdokumentation generiert werden. Mittlerweile sind landesweit über 18.000 Rinder sowie 5.000 Schafe und 1.000 Ziegen zur Impfung angemeldet bzw. zu einem guten Teil bereits geimpft. Bei Schafen und Ziegen erfolgt die Impfung nur einmalig, Rinder müssen für einen guten Impfschutz nach ca. drei Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Nach der Rückmeldung der Impflisten an die Behörde, was im Idealfall digital mit der elektronischen Impfliste geschieht, müssen die Impfungen in einer bundesweiten Datenbank, dem VIS, dokumentiert werden. Hierzu müssen für Rinder die Tiere einzeln mit ihrer Ohrmarke abgebildet werden, bei Schafen und Ziegen, für die im VIS keine Einzeltierkennzeichnung gespeichert ist, genügt die Angabe der Stückzahl der geimpften Tiere.
gesundheitsdienst, wo aufgrund dieser Angaben die Impfstoffzuteilung erfolgt und auch die Ohrmarkenlisten für die Impfdokumentation generiert werden. Mittlerweile sind landesweit über 18.000 Rinder sowie 5.000 Schafe und 1.000 Ziegen zur Impfung angemeldet bzw. zu einem guten Teil bereits geimpft. Bei Schafen und Ziegen erfolgt die Impfung nur einmalig, Rinder müssen für einen guten Impfschutz nach ca. drei Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Nach der Rückmeldung der Impflisten an die Behörde, was im Idealfall digital mit der elektronischen Impfliste geschieht, müssen die Impfungen in einer bundesweiten Datenbank, dem VIS, dokumentiert werden. Hierzu müssen für Rinder die Tiere einzeln mit ihrer Ohrmarke abgebildet werden, bei Schafen und Ziegen, für die im VIS keine Einzeltierkennzeichnung gespeichert ist, genügt die Angabe der Stückzahl der geimpften Tiere.
Entschädigung für Tierverluste
Ein weiteres Kernstück des Gesundheitsprogrammes ist eine Entschädigung für Tierverluste, die im Zusammenhang mit der Impfung bzw. bei Ausfällen durch Blauzungenkrankheit trotz Impfung auftreten. Tatsächlich sind schon einige Fälle von vermuteten „Impfzwischenfällen“ an die Amtstierärzte herangetragen worden. Die Untersuchung dieser Fälle ergibt allerdings ein differenziertes Bild: In einzelnen Fällen ist in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung eine andere Ursache für den Ausfall eines Tieres ermittelt worden. So konnte etwa bei einer Kuh, die einen Tag nach der Impfung verendet ist, ein aufgebrochener Leberabszess als Todesursache ermittelt werden. In mehreren Fällen mit Problemen mit der Tiergesundheit im Anschluss an die Impfung konnte durch abklärende Untersuchungen festgestellt werden, dass es etwa zeitgleich mit der Impfung zu einer Infektion der Tiere mit dem Blauzungenvirus gekommen ist. Da natürlich wenige Tage nach der Impfung noch kein Impfschutz gegeben ist, wurde in solchen Fällen die beobachtete Symptomatik der Impfung zugeschrieben, war aber in Wirklichkeit durch das Virus bedingt. Übrigens ist die Impfung gegen Blauzungenkrankheit eine Totimpfung, sie enthält also keine lebenden Viren. Somit kann eine klinische Erkrankung mit Fieber und typischen Schleimhautveränderungen einzig und allein durch Infektion mit dem Feldvirus entstehen! Sollte es aber im Anschluss an die Impfung zu Ausfällen von Tieren kommen, werden diese im Rahmen des Gesundheitsprogramms entschädigt, solange keine andere eindeutige Todesursache ermittelt wird.
Haben geimpfte Tiere einen Vorteil beim Export?
Aktuell zumindest nicht! Auch geimpfte Tiere müssen, genauso wie ungeimpfte, vor einer Verbringung ins Ausland mit Repellents behandelt werden und einen negativen PCR-Test aufweisen! Allerdings gibt es jetzt schon Gespräche auf europäischer Ebene, im kommenden Jahr die Verbringung von Tieren zuzulassen, wenn diese ordnungsgemäß gegen Blauzungenkrankheit grundimmunisiert und die Impfung ggf. nach einem Jahr wieder aufgefrischt worden ist. Hierzu ist die neuerliche Impfung von Rindern ca. drei Wochen nach der Erstimpfung von entscheidender Bedeutung: ohne diese Wiederholungsimpfung und deren Dokumentation im VIS gilt die Durchführung der Erstimpfung nicht als Grundimmunisierung und muss somit vor einem allfälligen Export wiederholt werden! Übrigens ist das Fehlen der Auffrischung nach drei Wochen auch ein Mangel hinsichtlich der Durchführung des Gesundheitsprogramms: ein Ausfall eines Rindes Monate nach der ersten Impfung begründet somit keinen Entschädigungsanspruch!
LK empfiehlt Impfung
„Die negativen Berichte über die Blauzungenfälle aus Deutschland und den Niederlanden sprechen eine eindeutige Sprache: massive Milcheinbußen, schwer kranke Tiere bis hin zu Totalverlusten. Damit wir eine hohe Durchimpfungsrate bis zum Frühjahr erreichen, wird eine Impfung im Rahmen des Gesundheitsprogramms auch von Seiten der Landwirtschaftskammer empfohlen“, so LK-Tierzuchtdirektor Simon Mangard.