Augen auf beim Online-Kauf
Immer wieder werden gerade
beim Telefonverkauf ältere
Menschen „Opfer“ von
Anbietern dubioser Gesundheitsprodukte
zu überhöhten
Preisen oder anderen
Produkten.
Grundsätzlich gibt es bei einem
einmal abgeschlossenen
Kaufvertrag, auch wenn
dieser mündlich erfolgt,
kein Rücktrittsrecht. Man
kann allerdings von Verträgen,
die man im sogenannten
Fernabsatz (also im Internet,
über telefonische Bestellung
oder bei Katalogbestellungen)
oder außerhalb
von den Geschäftsräumen
des Verkäufers abgeschlossen
hat, innerhalb von 14
Tagen zurücktreten. Wichtig
ist, dass man den Rücktritt
binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss
zB bei Dienstleistungen,
Wasser- und Energiebezug
bzw. bei Waren
binnen 14 Tagen ab dem
Tag der Lieferung erklären
muss. Hat der Verkäufer
nicht über das Rücktrittsrecht
aufgeklärt, hat
man eine Rücktrittsfrist von
zwölf Monaten.
Die Rücktrittserklärung ist
an keine besondere Form gebunden,
allerdings ist zu Beweiszwecken,
der Versand
mit eingeschriebenen Brief
(Postbeleg aufbewahren)
oder eine E-Mail mit Lesebestätigung
zu empfehlen.
Achtung: Das bloße Zurückschicken
der Ware reicht für
den erfolgreichen Rücktritt
nicht aus. Von diesem speziellen
Rücktrittsrecht gibt
es auch einige Ausnahmen
zB bei Waren, die speziell
für Sie angefertigt wurden,
bei geöffneten Waren,
die aus hygienischen Gründen
nicht mehr zurückgegeben
werden können, bei Hotelbuchungen
und Konzertkarten,
bei geöffneter Computersoftware
oder CDs und
DVDs. Generell muss vor
einem voreiligen Vertragsabschluss
gewarnt werden.
Verträge sind einzuhalten.
Da Verträge, wenn sie zu
Stande gekommen sind, nur
unter den obigen Voraussetzungen
rückgängig gemacht
werden können, ist zu empfehlen,
jeden Vertrag vor
der Unterschrift bzw. vor
der Zustimmung im Internet
gründlich und in Ruhe
durchzulesen. Auch das
„Kleingedruckte“, wie zB
allgemeine Geschäftsbedingungen
wird mit der Unterschrift
zum Vertragsinhalt.
Es besteht auch kein Rechtsanspruch
auf Auflösung eines
Vertrages durch Zahlung
einer Stornogebühr.
Dabei ist man auf die Kulanz
des Vertragspartners
angewiesen.