AMA: Ende der Anbindehaltung ab 2024
Laut Gesetz ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern in Neubauten seit 2005 verboten. In früher errichteten Stallungen ist diese in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt, sofern die örtlichen oder geografischen Gegebenheiten einen Umbau in einen Laufstall oder einen Weidegang nicht möglich machen. Zahlreiche Molkereien beziehen aufgrund der Forderungen der Märkte nur mehr Milch von Lieferanten ohne dauernde Anbindehaltung. Für weitere Verbesserungen der Tierhaltungsstandards und um den Anforderungen in Österreich und auf den Exportmärkten gerecht zu werden, hat sich die AMA-Marketing entschlossen, das Verbot der dauernden Anbindehaltung früher umzusetzen. Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 1. Jänner 2024 nicht mehr zulässig. Die entsprechenden Vorschläge für die Richtlinienänderung wurden in den vergangenen Monaten mit den Branchenvertretern erarbeitet. Der Beschluss fiel im zuständigen Fachgremium der AMA. „Damit setzt das AMA-Gütesiegel gemeinsam mit der Branche einen weiteren Schritt bei der Weiterentwicklung einer Tierhaltung, die von Konsumentinnen und Konsumenten anerkannt wird. So wie mit unserem Masterplan Schwein, der einen früheren Ausstieg des Vollspaltenbodens im AMA-Gütesiegel vorsieht, möchten wir auch bei der Milchviehhaltung Taktgeber sein“, erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing.
Praxistauglichkeit
Zu dieser Einigung erklärt LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger: „Wir fordern die Molkereien und sämtliche Vermarktungspartner auf, in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft praxistaugliche Übergangslösungen für unsere betroffenen Bauernhöfe zu erarbeiten. Das ist für den Erhalt dieser Betriebe und die heimische Versorgungssicherheit wichtig. Für Rinderhaltende Betriebe, die mitziehen und umrüsten, braucht es gesicherte Abnahmegarantien von weiteren 24 Monaten. Das ist von großer Bedeutung, damit die Betriebe auch in der Lage sind, die notwendigen Veränderungen und die damit verbundenen Investitionen zu tätigen“, unterstreicht Moosbrugger. „Wir setzen uns weiterhin sehr für ein Sonderinvestitionsprogramm mit einem erhöhten Fördersatz ein, um unsere bäuerlichen Betriebe bei der Umstellung zu unterstützen. Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst viele der betroffenen Bauernhöfe in der Lage sind, ihre Ställe in der erforderlichen Zeit umzubauen“, betont der LKÖ-Präsident. „Der Weg ist jedenfalls klar: Die dauernde Anbindehaltung bei Rindern ist schon seit Längerem ein Auslaufmodell, wichtige Weichen werden jetzt gestellt. Das stärkt die Position der AMA-Gütesiegel Produkte am Markt. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen aber mitziehen, ihre Solidarität ist genauso gefragt“, so Moosbrugger.
Innovative Lösungen
„Um eine fachliche Unterstützung für die betroffenen Betriebe zu liefern, haben wir im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) gemeinsam mit der HBLFA Raumberg-Gumpenstein, den Molkereien und Bio Austria das ‚Bergmilchvieh-Projekt’ durchgeführt. Dabei konnten wir innovative Stallbaulösungen – gerade für kleinere Bergbauernhöfe – entwickeln und auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen. Das ist ein weiterer wichtiger Ansatz, um unsere Bauernfamilien auf dem Weg raus aus der dauernden Anbindehaltung zu unterstützen“, berichtet der LKÖ-Präsident. „Damit gelingt ein nächster großer Schritt für mehr Tierwohl“, betont Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig MSc. Diese Weiterentwicklung ab 2024 und die gesetzliche Auslauffrist mit 2030 stellt die betroffenen Betriebe vor große Herausforderungen. Darum schnürt Totschnig ein Investitionsprogramm, um Bäuerinnen und Bauern auf diesem Weg zu unterstützen. „Der Umbau von Ställen ist sehr kostenintensiv. Darum stellen wir finanzielle Hilfe bereit, wenn Betriebe bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen. Dafür investieren wir 30 Millionen Euro pro Jahr“, sagte der Minister. Tierschutzminister Johannes Rauch begrüßte die Initiative als eine wichtige Entscheidung für den Tierschutz. Damit werde der Ausstieg aus der Anbindehaltung noch einmal beschleunigt. Die Zukunft liege in höheren Tierschutzstandards und die Betriebe erhalten Planungssicherheit.