Abschaffung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes
Landeshauptmann Markus Wallner betonte, dass dies einen weiteren Schritt auf dem Weg der neuen Landesregierung zur Reduzierung bürokratischer Hürden und der Vereinfachung der Förderstrukturen markiere. Für die Bäuerinnen und Bauern bringt das mehr Effizienz, ist Landesrat Christian Gantner überzeugt. Mit der Abschaffung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes (BSG) wird ein Förderinstrument für bäuerliche Familienbetriebe außer Kraft gesetzt, das seinerzeit einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Entwicklung der Landwirtschaft geleistet hat. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass das Gesetz nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Landwirtschaft entspricht.
Entlastung der Verwaltung
Auch die damit verbundenen bestehenden Veräußerungs- und Belastungsbeschränkungen sowie Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte werden aufgehoben. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung der Verwaltung und eine Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die betroffenen Betriebe. Die Landesregierung wird alle zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens anhängigen Verfahren formlos einstellen und die Betroffenen entsprechend informieren.
Das BSG diente in der Vergangenheit als spezifisches Förderungsinstrument für strukturverbessernde Maßnahmen, hat aber in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren. Wallner: „Die Abschaffung des BSG ist ein klares Signal in Sachen Bürokratieabbau.“
Das BSG diente in der Vergangenheit als spezifisches Förderungsinstrument für strukturverbessernde Maßnahmen, hat aber in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren. Wallner: „Die Abschaffung des BSG ist ein klares Signal in Sachen Bürokratieabbau.“