Österreichische Bergbauernhilfe

„Der Ministerrat hat eine Verordnung beschlossen, die den Bergbauern helfen soll, ihre Schuldenlast leichter abzubürden. … Die Hilfeleistung erfolgt durch den Bauernhilfsfonds nach Durchführung eines Hilfsverfahrens. … Der Hilfeleistung können nur Bergbauern teilhaftig werden, die ohne eigenes Verschulden außerstande sind, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. Eine Hilfeleistung darf nicht gewährt werden, wenn eine dauernde Gesundung des Betriebes nicht zu erwarten ist.
Die Hilfeleistung kann erfolgen durch
1. Verzinsliche und unverzinsliche Darlehen,
2. Befristete jährliche Beiträge zu Zinsen und Tilgungszahlungen und
3. Einmalige Beiträge.
Gewährte Darlehen sind zugunsten des Bauernhilfsfonds grundbücherlich sicherzustellen.
… Die Hilfskommission beschließt nach Vornahme der notwendigen Erhebungen, ob das Hilfsverfahren einzuleiten ist. Die Hilfskommission beruft den Schuldner und die Gläubiger zu einer mündlichen Verhandlung ein. Bei der Vergleichsverhandlung soll versucht werden, die Gläubiger zu Teilnachlässen hinsichtlich des Kapitalbetrages, zur Herabsetzung der Zinsen und zur Gewährung günstigerer Zahlungsmodalitäten zu bewegen.“ (Mitteilungen der Bauernkammer 2/1934)
„Im Juli dieses Jahres ist ein Gesetz zustande gekommen, das Maßnahmen zur Erhaltung des bergbäuerlichen Besitzstandes trifft. … Mit diesem Gesetz werden wesentlich andere Wege gegangen als bisher. Die Hilfsmaßnahmen werden eingeschränkt auf den bergbäuerlichen Besitzstand, der von der Entsiedlung bedroht ist.
Die Bundesregierung bestimmt zu diesem Zwecke nach Anhörung der Bauernkammer durch Kundmachung … das Entsiedlungsgebiet. Der Träger der Hilfsmaßnahmen ist der Bergbauernhilfsfond, der seinen Sitz in Wien hat… Eine Hilfeleistung ist in drei Fällen möglich:
Die Hilfeleistung kann erfolgen durch
1. Verzinsliche und unverzinsliche Darlehen,
2. Befristete jährliche Beiträge zu Zinsen und Tilgungszahlungen und
3. Einmalige Beiträge.
Gewährte Darlehen sind zugunsten des Bauernhilfsfonds grundbücherlich sicherzustellen.
… Die Hilfskommission beschließt nach Vornahme der notwendigen Erhebungen, ob das Hilfsverfahren einzuleiten ist. Die Hilfskommission beruft den Schuldner und die Gläubiger zu einer mündlichen Verhandlung ein. Bei der Vergleichsverhandlung soll versucht werden, die Gläubiger zu Teilnachlässen hinsichtlich des Kapitalbetrages, zur Herabsetzung der Zinsen und zur Gewährung günstigerer Zahlungsmodalitäten zu bewegen.“ (Mitteilungen der Bauernkammer 2/1934)
„Im Juli dieses Jahres ist ein Gesetz zustande gekommen, das Maßnahmen zur Erhaltung des bergbäuerlichen Besitzstandes trifft. … Mit diesem Gesetz werden wesentlich andere Wege gegangen als bisher. Die Hilfsmaßnahmen werden eingeschränkt auf den bergbäuerlichen Besitzstand, der von der Entsiedlung bedroht ist.
Die Bundesregierung bestimmt zu diesem Zwecke nach Anhörung der Bauernkammer durch Kundmachung … das Entsiedlungsgebiet. Der Träger der Hilfsmaßnahmen ist der Bergbauernhilfsfond, der seinen Sitz in Wien hat… Eine Hilfeleistung ist in drei Fällen möglich:
- Bei drohender Zwangsversteigerung: Ein nicht rückzahlbarer Beitrag oder ein Darlehen an den Eigentümer.
- Bei einer Versteigerung, um unerwünschte Ersteher durch geeignete Personen zu ersetzen: Ein nicht rückzahlbarer Betrag oder ein begünstigtes Darlehen an den geeigneten Ersteher.
- Bei einer fruchtlosen Feilbietung … ein Zwischenkredit an den geeigneten Bieter.
Bewirtschaftung sichern
Die in die Wege geleiteten Hilfsmaßnahmen lassen erkennen, wie groß die Not insbesondere auf den Bergbauernhöfen war. Überschuldung trieb die Höfe reihenweise in die Versteigerung. Wegen der Vielen, die verkaufen mussten und der Wenigen, die kaufen konnten, waren vor allem die entlegendsten Bergbauernhöfe von der Auflassung bedroht. So musste der Staat gegensteuern, indem er versuchte, jenen existenzfähige Bedingungen zu bieten, die Garanten für die Weiterbewirtschaftung waren – entweder die bisherigen Besitzer oder ernsthafte und fähige Neu-Interessenten.
Permalink zum historischen Foto: Damüls, Bergbauernhof Grüsch, Mittagsspitze auf volare, dem Vorarlberger Landesrepositorium
Permalink zum historischen Foto: Damüls, Bergbauernhof Grüsch, Mittagsspitze auf volare, dem Vorarlberger Landesrepositorium