ÖPUL-Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ - Frist für Bodenuntersuchungen beachten
Grünlandböden sind hochwertigste Kohlenstoffspeicher und erfüllen wichtige Filterfunktionen für den Grundwasserschutz. Zudem prägen Grünlandlebensräume unsere vielfältige Kulturlandschaft und sind Lebensraum für die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten. Zielsetzung der ÖPUL-Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ ist der Erhalt all dieser Funktionen.
Förderbedingung „Bodenuntersuchungen“
Eine Bedingung für den Erhalt der Prämie ist die Durchführung von Bodenuntersuchungen auf Grünlandflächen des Betriebs. Zu beachten sind dabei die folgenden Punkte:
- Untersuchung der Bodenproben in einem dafür akkreditierten Labor (AGES, AGRANA Zucker GmbH, Agrolab Agrarzentrum GmbH, Amt der Kärntner Landesregierung Amt der Steiermärkischen Landesregierung, cewe GmbH, Kalb Analytik)
- Untersuchung der Parameter: pH-Wert, Phosphor- und Kaliumgehalt, Humusgehalt
- Mindestens eine Bodenprobe pro 5 ha förderfähiger Grünlandfläche unter 18 % Hangneigung; Berechnungsbasis für die geforderte Bodenproben-Anzahl sind die Grünlandflächen des Mehrfachantrags 2025; Flächen mit Umbruchsverbot gemäß GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen), GLÖZ 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) und GLÖZ 9 (Umweltsensibles Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten) sind nicht förderfähig und zählen daher auch nicht zur Berechnungsbasis.
Frist für Bodenuntersuchung unbedingt beachten!
Bodenuntersuchungen, die zwischen 1. Jänner 2022 bis Ende 2025 gezogen wurden, können berücksichtigt werden. Für die Einhaltung der Frist 31. Dezember 2025 ist jedoch zusätzlich der rechtzeitige Eingang der Bodenprobe(n) beim untersuchenden Labor entscheidend. Die Empfehlung lautet daher, die Bodenproben rechtzeitig zu ziehen und zeitnah an ein akkreditiertes Labor (siehe oben) zu übermitteln. Die Erfassung der Untersuchungsergebnisse unter www.eama.at im INVEKOS-GIS kann im Anschluss auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Details dazu können im „lk-online“-Artikel "Bodenprobenerfassung im INVEKOS-GIS (eAMA) selber durchführen" nachgelesen werden.
- Zur Unterstützung bei der Datenerfassung stehen dort ein Erklär-Video der AMA sowie eine „Schritt für Schritt“-Anleitung für die Erfassung der Bodenprobenergebnisse im INVEKOS-GIS als Download zur Verfügung.
Das Weitergeben einer Bodenuntersuchung zusammen mit der Grünlandfläche (z.B. bei einer Verpachtung) an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch im jeweiligen Mehrfachantrag der Fläche zuzuordnen ist. Für den abgebenden Betrieb kann die Probe jedoch angerechnet werden. Der übernehmende Betrieb braucht gegebenenfalls aber eine neuerliche Untersuchung. Flächenhinzunahmen nach dem Mehrfachantrag 2025 haben keinen Einfluss mehr auf die Bodenuntersuchungsverpflichtung.
- Weiterführende Informationen sind auch im AMA-Merkblatt "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" zu finden.