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Wölfe: EU-Schutzstatus geändert

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12.05.2025 | von LK Vorarlberg Redaktion

Mit 371 Ja-Stimmen, 162 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen unterstützte das Parlament letzten Donnerstag den Vorschlag der EU-Kommission für eine gezielte Änderung der Habitat-Richtlinie.

Wolf.jpg © AdobeStock
EU-Mitgliedsstaaten bekommen nun mehr Möglichkeiten im Management der Wolfspopulationen. © AdobeStock
Damit wird der Schutzstatus des Wolfes in der EU an die Berner Konvention angeglichen und von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Der Vorschlag der Kommission zur Änderung des Schutzstatus von Wölfen in der EU kam auf Drängen des Parlaments zustande. Die Mitgliedstaaten werden nun mehr Flexibilität beim Management ihrer Wolfspopulationen haben, um die Koexistenz mit dem Menschen zu verbessern und die Auswirkungen einer wachsenden Wolfspopulation in der EU zu minimieren. Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherstellen und können den Wolf in ihren nationalen Rechtsvorschriften weiterhin als streng geschützte Art aufführen sowie strengere Maßnahmen zu seinem Schutz ergreifen.
Das Parlament hat beschlossen, das Dossier im Rahmen seines Dringlichkeitsverfahrens zu behandeln. Damit der Gesetzesentwurf in Kraft treten kann, muss er nun vom Rat formell genehmigt werden, der denselben Text am 16. April 2025 gebilligt hat. Die Richtlinie wird nach 20 Tagen in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um sie umzusetzen.

Wolfsmanagement CH

In der Schweiz wurde das Wolfsmanagement in den letzten 20 Jahren laufend verschärft. Ab dem Jahr 2023 konnte die Anzahl der Nutztierrisse und ab dem Jahr 2024 der Wolfsbestand stabilisiert werden. Der Plafond liegt bei ca. 330 Wölfen und jährlichen Schäden von rund 1.000 direkt getöteten Nutztieren. Für den Rückgang der Risse scheint vorwiegend die gezielte Bestandesregulation verantwortlich zu sein. 
Dazu der Schweizer Biologge und ausgewiesene Wolf-Experte Marcel Zügler: Ab dem Jahr 2015 nahm der Schweizer Wolfsbestand mit einem jährlichen Wachstum von 52 Prozent zu. Anthropogen herbeigeführte Abgänge (v.a. verordnete Entnahmen und Verkehrsunfälle) drosselten das Wachstum auf jährlich 33 Prozent. Der aktuelle Bestand liegt bei 37 Rudeln, also rund 330 Individuen. (Wert vor Beginn der Regulationsmaßnahmen).
In den Jahren 2022 und 2023 waren jeweils bei ca. 70 Prozent der Nutztierrisse Herdenschutzmaßnahmen vorhanden. Eine detaillierte Auswertung im Jahr 2023 hat gezeigt, dass der Herdenschutz bei rund zwölf Prozent als intakt angetroffen wurde, bei 88 Prozent waren Unzulänglichkeiten vorhanden. Der Herdenschutz kann zwar durch ausbrechende Schafe beschädigt worden sein, es zeigt sich aber insgesamt eine große Anfälligkeit der Maßnahmen. Durchziehendes Wild, abgehende Steine, Sturm oder Schnee, zu unübersichtliches Gelände für Herdenschutzhunde, Nebel und rutschiger Boden in steilem Gelände beim abendlichen Zusammentreiben sowie illegitime Manipulationen Dritter führen zu Lücken im Abwehrdispositiv. Herdenschutz ist per se fehleranfällig, im Berggebiet ganz besonders.
Die direkten, den Wölfen zugeschriebenen Schäden haben sich seit 2023 bei etwa 1.000 Stück Nutzvieh stabilisiert. Das liegt ca. 50 Prozent unter dem Maximum des Jahres 2022. 

Regulation

Die Entnahme von Schad- und Risikowölfen wurde in den letzten 20 Jahren laufend erhöht. Risikowölfe sind Wölfe, die sich dem Menschen zu stark annähern resp. aggressiv verhalten. Schadwölfe töten oder verletzen Nutzvieh. Die Entnahme aus Naturschutzgründen (z. B. Aufrechterhaltung der Pflege geschützter Biotope) ist im Gesetz vorgesehen, wird bisher jedoch nicht umgesetzt. Risikowölfe wurden nur in sehr geringer Zahl erlegt, größtenteils wurden Schadwölfe entnommen. 
Seit dem Jahr 1998 bis zum 31. August 2024 wurden in der Schweiz 200 tote Wölfe registriert. 118 Wölfe wurden legal erlegt, 49 fielen dem Verkehr zum Opfer, 13 wurden gewildert, und 20 hatten andere, unterschiedliche Todesursachen. Im Jahr 2024 wurden 18,8 Prozent des Wolfsbestands erlegt.
Bis im Jahr 2004 mussten 50 Stück Nutzvieh gerissen worden sein, um einen Einzelwolf zu entnehmen; Rudel gab es damals noch nicht. Die Schadschwelle wurde laufend reduziert, und die Entnahmekriterien differenziert. Für die Entnahme von Einzelwölfen müssen derzeit mindestens sechs, für die Rudelregulation mindestens acht Nutztierrisse anfallen.
Im Winter 2023/24 wurden erstmals ganze Rudel zum Abschuss freigegeben. Es konnten teilweise nicht sämtliche Rudelmitglieder erlegt werden. Die durchschnittliche Anzahl der Nutztierrisse pro Wolf ist seit dem Auftreten der ersten Wölfe rückläufig. Abgänge von Leittieren führten mit hoher Wirksamkeit zu einem Rückgang oder Stagnation der Nutztierrisse.
Der Rückgang der Nutztierrisse korreliert mit der Intensität der Wolfsregulation. Die Erfahrungen aus Kärnten sind deckungsgleich. In Kärnten wird kein systematischer Herdenschutz umgesetzt. Mittels konsequenter Entnahme auffälliger Wölfe gingen die Nutztierrisse von 2022 bis 2024 um 89 Prozent zurück. Dem Wolfsmanagement in der Schweiz kann zur Zeit eine hohe Wirksamkeit trotz verhältnismässig tiefen Entnahmequoten attestiert werden.

Wirkung Wolfsmanagement

Mehr zur Wirkung des Wolfmanagements in der Schweiz finden Sie unten im Download.

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