Wolfsmanagement
Kaum hat der Alpsommer in Österreich begonnen, kam es bereits zu Rissen von Nutztieren. Das zeigt, wie dringend ein praktikables Wolfsmanagement gebraucht wird – im Interesse der Alpwirtschaft sowie der Gesellschaft. Besonders positiv ist, dass laut EuGH der „günstige Erhaltungszustand“ nicht so streng auszulegen ist, wie bisher von der EU-Kommission angenommen wurde. Es darf nicht sein, dass erst Schäden eintreten und langwierige Verfahren nötig sind, bevor betroffene Tierhalter/-innen reagieren dürfen. Mit der Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ im Mai 2025 und den EuGH-Urteilen zu Tirol und Estland (Juli 2024 bzw. Juni 2025) hat sich die rechtliche Lage geändert. Die Bundesländer erhalten dadurch mehr Spielraum für Regulierungsmaßnahmen. In künftigen Interessenabwägungen verliert der Schutz einer „nur mehr geschützten“ Art an Gewicht gegenüber dem Interesse am Erhalt der Alpwirtschaft. Der Wolf steht nun auf gleicher Stufe wie Gams oder Steinbock. Voraussetzung bleibt ein „günstiger Erhaltungszustand“. Dabei können – besonders bei weit wandernden Arten wie dem Wolf – auch Subpopulationen in Nachbarstaaten berücksichtigt werden – eine wichtige und richtige Klarstellung.